Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist für die Bundesregierung für den Bereich der Fischerei in Europa zuständig, worunter leider auch das Angeln fällt. In den letzten Jahrzehnten haben alle Minister und Ministerinnen des Bundeslandwirtschaftsministeriums ausschließlich die Interessen der Berufsfischerei vertreten. Angler wurden dabei bestenfalls vergessen, meist jedoch massiv benachteiligt.
Massive Subventionen für die Berufsfischerei, das Aalangelverbot in Nord- und Ostsee (während Berufsfischer weiterhin quotenlos Aale fangen dürfen) oder das Dorschangelverbot, während Berufsfischer immer noch Beifangquoten haben, sind nur drei Beispiele. Bringt der von der neuen Regierung versprochene Politikwechsel nun endlich auch eine Beschränkung der schädlichen Berufsfischerei und eine angemessene Berücksichtigung der ökonomisch, ökologisch, gesellschaftlich und kulturell so wertvollen Angler und des Angelns im Bundeslandwirtschaftsministerium mit dem neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU?
Oder bleibt es beim anglerfeindlichen Kurs seiner Vorgänger?
Um das zu klären schickte ich dem Minister über die Presseabteilung seines Ministeriums eine Presseanfrage zum Thema.
Mein Fazit aus den Antworten aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium: Für Angler, Angeln und Anglerschutz ist kein Politikwechsel in Sicht
- Das Ministerium und der Bundeslandwirtschaftsminister (als Verantwortlicher) haben weder die Fragen verstanden noch konnten sie auch nur im Ansatz zufriedenstellende oder faktisch richtige Antworten geben.
- Das Ministerium und der Bundeslandwirtschaftsminister (als Verantwortlicher) wollen bzw. sehen die Eingliederung des 'Angelfischens' bei der schädlichen Berufsfischerei, statt es separat als nachhaltiges Angeln zu betrachten.
- Das nachhaltige Angeln wird von Ministerium und dem Bundeslandwirtschaftsminister (als Verantwortlichem) massiv benachteiligt gegenüber der schädlichen Berufsfischerei.
- In Sachen Angler, Angeln und Anglerschutz kennen Ministerium und der Bundeslandwirtschaftsminister (als Verantwortlicher) keine Fakten, sind uninformiert und anglerfeindlich.
Wer also meinte, dass es für Angler, Angeln und Anglerschutz mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois (CSU) nach seinem katastrophalen Vorgänger Özdemir (Grüne) besser werden müsse, dem sei versichert: Es wird nicht besser.
Das zeigt aber auch das Versagen des DAFV, der erst am 26. August 2025 auf seiner Hauptversammlung betonte, wie gut und erfolgreich das Verhältnis zum Ministerium sei. Wieso profitieren dann nur Berufsfischer und Angler werden massiv benachteiligt, wenn die Beziehungen des DAFV doch so gut wären?
Angler haben von diesem Ministerium (BMLEH) und dem Bundeslandwirtschaftsminister (als Verantwortlichem) nach wie vor nichts Positives zu erwarten.
Nachfolgend Fragen, Antworten und Beurteilung >>
Die Anfrage an den neuen Bundeslandwirtschaftsminister und die "Antworten"
Den gesamten Mailverkehr im Wortlaut von der Redaktion Netzwerk Angeln mit der Minister Rainer bzw. seiner Pressestelle findet ihr am Ende des Artikels unter "[Anhang]"
Als am 6. Mai 2025 der Bundespräsident den Ministern der neuen Regierung, darunter auch Minister Rainer, die Ernennungsurkunden überreichte, verfolgte ich dies im Fernsehen. Daraufhin rief ich direkt die Pressestelle des Ministeriums an. Ich fragte, ab wann man dem neuen Minister eine Presseanfrage schicken könne, falls die Pressestelle umstrukturiert werden würde. Die Antwort war: „Ab sofort!" So konnte ich am 7. Mai 2025 meine „Presseanfrage Angler, Angeln und Anglerschutz im BMEL nach Regierungswechsel" abschicken.
Die "Antworten" des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf die Presseanfrage von Netzwerk Angeln vor der eigentlichen Antwort
Am 12. Mai erhielt ich eine äußerst knappe Antwort von der Pressestelle, die in keiner Weise auf meine Fragen einging. Man bat um Verständnis, dass der frisch angetretene Minister noch keine Detailfragen beantworten könne. Wir wiesen darauf hin, dass wir die Antwort ohnehin erst für den 30. Mai 2025 terminiert hatten und gerne bis dahin auf konkrete Antworten warten würden, um den Minister nicht durch eine unprofessionelle Antwort in schlechtem Licht erscheinen zu lassen. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass man zum jetzigen Zeitpunkt, in der zweiten Amtswoche, nicht ins Detail gehen könne. "Sobald konkrete Initiativen zu den angesprochenen Themen erkennbar wären, würde das Ministerium wie gewohnt informieren." Obwohl ich nicht nach "Initiativen" gefragt, sondern zehn ganz konkrete Fragen gestellt hatte, meinte die Pressestelle, ich solle mich "zu einem späteren Zeitpunkt erneut melden – idealerweise mit einer präziseren thematischen Ausrichtung." Selbstverständlich ist es uns wichtig, zielführende und konkrete Antworten von einem Ministerium zu erhalten. Daher verlängerten wir die Frist gerne um einen weiteren Monat, bis zum 30. Juni 2025, und stellten klar,
Zitat
"Sehr geehrter Herr Xxxxxx,
danke, dass uns die Möglichkeit eröffnet wird, später Antwort zu erhalten.
Dies werden wir gerne wahrnehmen.
Uns geht es allerdings nicht um Initiativen zu den angesprochenen Themen wie Sie geschrieben haben.
Sondern, wie aus der Anfrage und der Hinleitung klar erkennbar, präzise um die politische Haltung des Ministers und des Ministeriums zu den 10 ganz konkret und präzise angesprochenen Punkten.
Zitat:"Uns interessieren dabei nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen und ob das nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei.
Uns interessiert wie Sie und Ihre Regierung dazu stehen.
Ebenso ob und was Sie als Minister aktiv unternehmen um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht, dann bitte warum nicht):"
Wie erwartet, blieb eine Antwort nach Ablauf der Frist aus. Daher hakte ich erneut nach und schickte vorsorglich die Fragen noch einmal mit, falls diese abhandengekommen sein sollten,
Zitat
Sehr geehrter Herr Xxxxxx,
sehr geehrte Damen und Herren,leider haben der Minister und das Ministerium den ersten Termin (nachvollziehbarerweise) nicht zur Beantwortung genutzt.
Auch einen Monat später, obwohl wir die Frist zur Beantwortung der konkreten Fragen gerne verlängert haben, haben wir weder eine Antwort noch eine Rückmeldung erhalten, bis wann wir mit einer Antwort rechnen dürfen.Falls die Fragen verloren gegangen sind, hier noch einmal die konkrete Frage:
Was wird der Minister/das Ministerium aktiv unternehmen, um die einzelnen Punkte zukünftig rechtlich und politisch zu ermöglichen (oder eben nicht, dann bitten wir um Angabe des Grundes)?
Daraufhin erhielt ich einen Anruf von der Pressestelle, in dem mir erneut mitgeteilt wurde, es gäbe keine konkreten Fragen – obwohl, wie im Anhang ersichtlich, zehn sehr spezifische Fragen gestellt wurden. Ich stellte, wie bereits in meiner E-Mail, unmissverständlich klar, dass es sich um zehn konkrete Fragen unter einer ganz präzisen Prämisse handelte. Ich betonte auch, dass ich die Situation entsprechend veröffentlichen und kommentieren würde, sollte keine Antwort erfolgen. Das leicht genervte (erzürnte?) Personal legte daraufhin wortlos auf.
Die Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf die Netzwerk Angeln Presseanfrage
Am 16.07. 2025 kam dann die endgültige Antwort aus der Pressestelle des Ministeriums. Die Antwort zeigte zweierlei:
Das Ministerium und der Minister hatten keinerlei Lust, sich mit den Fragen konkret auseinander zu setzen
Das Ministerium und er Minister haben keinerlei Ahnung von Angeln, Anglern und Anglerschutz.
Die gesamte Antwort findet ihr auch im Anhang wie den gesamte Mailverkehr.
Hier nenne und kommentiere ich nur kurz die Knackpunkte.
Statt die Fragen einzeln zu beantworten hat das Ministerium und der Minister Fragen zusammengefasst und so nur zu 3 Punkte Stellung genommen.
Ich hatte ja extra in der Anfrage erwähnt, dass uns NICHT die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen interessieren würden und ob etwas nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei. Sondern dass uns interessiert, was er als Minister aktiv unternehmen will um die angesprochenen Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht, dann bitte warum nicht).
Zu den Fragen 1, 2, 4, 5:
Leider ist man fachlich nicht allzu versiert oder glaubt Institutionen wie dem Thünen Institut, das bekanntermaßen mehrfach Anglern massiv geschadet hat. So schreibt uns das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher):
" Gleichzeitig zeigen Untersuchungen des Thünen-Institutes, dass beispielsweise die Dorschfänge und -rückwürfe der Freizeitfischerei in der westlichen Ostsee einen nicht unerheblichen Umfang haben."
Fakt ist, dass über Jahre die Angler bis zum Baglimit nur ungefähr so viel gefangen haben, wie die Berufsfischerei an Discard freiwillig zugegeben hat:
Fakt ist auch, dass Angler im Gegensatz zu den Fischern unerwünschten Beifang mit besten Überlebenschancen zurücksetzen können und nicht wie Fischer zerquetscht oder schon tot wieder reinwerfen.
Von der Benachteiligung der Angler hat das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher) scheinbar auch keine Ahnung oder es ist egal
Dabei existieren nur wenige Beschränkungen für Fänge der Meeresfreizeitfischerei in den einschlägigen EU-Verordnungen (bspw. Aal, Lachs, Wolfsbarsch).
Fakt ist, dass wegen dem bedrohten Aalbestand Angler in Nord- und Ostsee keine Aale angeln dürfen. Berufsfischer dürfen dennoch weiterhin Aale ohne jede Quote und mit sogar einer von Rainers Vorgänger um einen Monat verkürzten Schonzeit plündern.
Dorschangeln ist komplett verboten, während die Fischerei immer noch eine Beifangquote hat.
Beschränkungen der Angler bei Meerforelle (keine Quote für Fischer) und Hering sind schon angedacht bzw. in der Planung.
Kein Wort dazu vom Ministerium.
Dann der Hammer:
Das BMLEH sieht eine Bevorzugung einer Form der Fischerei gegenüber einer anderen kritisch.
Das Ministerium, das seit Jahrzehnten die Berufsfischerei massiv bevorzugt, zu massiven Subventionen steht und Angler leer ausgehen lässt, schreibt hier allen Ernstes, es würde eine Bevorzugung einer Form der Fischerei kritisch sehen. Es hat einseitig die Berufsfischerei bei Themen wie Dorsch und Aal bevorzugt und damit Angler geschädigt. Wer Fakten derart verkennt, hat offenbar beste Voraussetzungen, um in einem Ministerium zu arbeiten oder Minister zu werden .
Zu Frage 3:
Das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher) werfen Nebelkerzen:
Subventionen für illegale und unregulierte Fischerei sowie für Fischerei auf bereits überfischte Bestände werden durch das WTO-Abkommen über Fischereisubventionen, das im Juni 2022 verabschiedet wurde, verboten.
Dass die ganzen Jahre in welchen Ostseefischer den Dorschbestand ruiniert haben, diese dennoch von der EU und teilweise Bund und Land Subventionen erhalten oder zugeschustert bekommen haben, ist bekannt. Weil das ja "regulierte Fischerei" gewesen sei.
Nochmal das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher) mit einer weiteren Nebelkerze:
Im Übrigen schließen die Regelungen des europäischen Rechts schädliche Fischereisubventionen bereits aus.
Jede Subvention der Fischerei ist schädlich für Natur, Fischbestände, Angler, Angeln und Anglerschutz. Das zeigen die Jahre der für die Natur, Bestände und Angler ruinösen Fischereipolitik der EU und deren Mitgliedsländer.
Zu den Fragen 6-10:
Das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher) verharmlosen die schädlichste Art der Fischerei, das Grundschleppnetz.
"Die Auswirkungen der Grundschleppnetzfischerei sind differenziert nach Fanggerät und -technik, Meeresgebiet bzw. Bodenbeschaffenheit und möglichen Schutzzielen von Meeresschutzgebieten zu betrachten."
Das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher) kennen noch nicht einmal den Unterschied zwischen Freizeitfischer (worunter je nach Land der EU auch Harpunen, Reusen, Legschnüre etc. gehören) und setzt dies mit Angeln gleich:
"Mögliche Regelungen, die die Berufs- oder Freizeitfischerei betreffen, werden daher stets in Abwägung aller Belange einschließlich der berechtigten Interessen der betroffenen Sektoren getroffen. Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände sowie der Fortbestand der Fischerei in Deutschland, einschließlich der Angelfischerei.“ "
Dass das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher) nach den jahrzehntelangen Erfahrungen mit der Plünderung des Dorschbestandes durch die Fischerei davon reden, diese nachweislich schädliche Berufsfischerei und die bisherige Politik beibehalten zu wollen, ist schon dreist.
Dass das Ministerium und der Minister (als Verantwortlicher) die 'Angelfischerei' einbeziehen und diese unter die schädliche Fischerei einreihen wollen, klingt nach bisherigen Erfahrungen eher wie eine Drohung. Davon abgesehen fragten wir nie nach Angelfischerei, sondern nach Angeln, Anglern und Anglerschutz. Denn Angler wollen nicht gemeinsam mit Fischern gemanagt oder behandelt werden. Angler wollen, dass eine Fischerei erst dann erlaubt wird, wenn ein Bestand nach Entnahme durch Prädatoren und Angler groß und stabil genug ist, um eine Befischung zu vertragen.
Zudem ist 'Angelfischerei' ein Kunstwort, mit dem versucht wird, nachhaltiges Angeln zur schädlichen Fischerei zu zählen.
Siehe dazu:
Angler, Fischer, Angelfischer? Warum Angler keine Fischer sind!
[Anhang] Der Mailverkehr von Netzwerk Angeln mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium
Die Presseanfrage von Netzwerk Angeln an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)Anschreiben
07.05. 2025
Sehr geehrter Herr Minister Rainer,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir gratulieren Ihnen zur Ernennung als Bundeslandwirtschaftsminister und wünschen Ihnen, Ihrem Haus und Ihrer Regierung erfolgreiches Arbeiten.
Als das relevante Presseorgan für Angler, Angeln und Anglerschutz (www.Netzwerk-Angeln.de, siehe auch Anhang) konnten wir bei den Vorgängerregierungen bisher leider nicht ansatzweise Verständnis in der Bundespolitik dafür erkennen, was Angeln überhaupt ist oder was Angler und das Angeln der Gesellschaft bieten. Leider gibt es ja auch keine Lobby, keinen Bundes- oder Landesverband für Angler. Sondern nur Naturschutzverbände organisierter Sport- und Angelfischer zur Gewässerbewirtschaftung (wie den DAFV) oder Berufsfischerverbände wie den DFV.
Angeln wird auch deswegen in der (Bundes)Politik schlicht unter Fischerei, diese unter Landwirtschaft eingeordnet.
Obwohl die ökologisch wie ökonomisch schädliche und nur durch Subventionen am Leben gehaltene Fischerei nicht nur nichts mit Angeln zu tun hat!
Die Fischerei schadet dazu auch massiv den Gewässern, den Fischbeständen und der Volkswirtschaft.
Ein klares Merkmal dazu: Die Fischerei ist rein profitorientiert ist und daher auf immer mehr Entnahme und Profitmaximierung aus.
Für Angler dagegen steht das Erlebnis im Vordergrund. Eine Entnahme wird nur im Erfolgsfalle relevant. Dazu behandeln Angler die Fische deutlich tiergerechter.
Untermaßige oder nicht gewünschte Fischarten (Discard) werden in Netzen und Reusen der Berufsfischer halbtot, zerquetscht und praktisch nicht überlebensfähig an Bord gezogen.
Angler können solche nicht zu entnehmenden Fische nachweislich Studien mit erstklassigen Überlebenschancen schonend zurücksetzen.
Dazu kommt, dass ein Kilogramm von Anglern entnommener Fisch ein zigfaches an volkswirtschaftlichem Einkommen gegenüber einem Kilo entnommenen Fisch der Berufsfischerei generiert. Auch insgesamt bringen Angler und das Angeln mehr volkswirtschaftlich sinnvollen Ertrag als die subventionierte Fischerei. Oft bekommt ein Fischer unter dem Strich mehr Subventionen für ein Kilo Fisch als er damit an Verkaufserlös erzielen kann.
Auch wenn (fast) alle Bundesparteien immer gerne darauf verweisen, dass Fischerei (und damit leider Angeln) eine Sache des jeweiligen Landesrechtes seien ist es so, dass auch der Bund direkt Einfluss auf Regelungen zum Angeln hat. Man sieht es z. B. daran was Ihr Vorgänger, Bundesminister Özdemir, im Namen der Bundesregierung durch seine Zustimmung bei der EU und der Umsetzung in Deutschland beim Thema Angeln auf Aal und Fischerei auf Aal angerichtet hat (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/032-schutz-aale.html):
In den Meeren (Nord- und Ostsee) Deutschlands wurde unter aktiver Beteiligung der Vorgängerregierung das nachhaltige Aalangeln verboten, weil angeblich der Aal in seinem Bestand bedroht wäre.
Gleichzeitig dürfen die schädlichen Berufsfischer in den gleichen Gewässern nicht nur weiter ohne jede Quote Aale fangen. Ihr Vorgänger hat sogar noch die Schonzeit für die deutschen Berufsfischer um einen Monat verkürzt!
Hier sieht man also, wie die Lobbyverbände der Berufs- und "Angelfischerei" (Deutscher Fischerei-Verband, DFV, größtes Mitglied DAFV) zum Schaden von Fischbeständen, Volkswirtschaft und Anglern ihre anglerfeindliche Lobbyarbeit bei in der Sache Angeln unkundigen Ministern durchsetzen. Wie also aktiv den Fischbeständen, dem nachhaltigen Angeln und den Anglern von der Bundespolitik/Bundesregierung geschadet wurde.
Dass zudem weder DFV noch der DAFV Angler repräsentieren können, sieht man aus den vom DAFV selbst veröffentlichten Zahlen: Bei über 7 Millionen Anglern in Deutschland sind gerade mal um 500.000 und das auch nur mittelbar im DAFV organisiert, also bei Weitem nicht mal 10% (Zahlen DAFV, Allensbach Werbeträgerstudie etc.).
Daraus resultieren Forderungen von Anglern zu denen wir gerne von Ihnen als jetzt neu zuständigem Bundesminister um eine Stellungnahme zu den einzelnen genannten Punkten bitten möchten.
Uns interessieren dabei nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen und ob das nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei.
Uns interessiert wie Sie und Ihre Regierung dazu stehen.
Ebenso ob und was Sie als Minister aktiv unternehmen um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht, dann bitte warum nicht):
1 - Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Fischbestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.
2 - Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nicht wie bisher behindert und/oder aktiv benachteiligt werden.
3 - Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staat kann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - weder über Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!
4 - Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand der jeweiligen Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition des "sicheren Bereiches" darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine durch Bund oder Land, NGO oder Drittmittel finanzierte Institute wie z. B. Thünen-Institut).
5 - Jede Fischart in der Ost- und Nordsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc..
6 - Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee, wie auch in der Nordsee.
7 - Für alle Bereiche der Flussmündungen, Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.
8 - Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.
9 - Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine durch Bund oder Land, NGO oder Drittmittel finanzierte Institute wie z. B. Thünen-Institut).
10 - Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch ein vom Verbietenden zu bezahlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine durch Bund oder Land, NGO oder Drittmittel finanzierte Institute wie z. B. Thünen-Institut).
Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.
Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 30. 05. 2025 beantworten könnten.
Bei Verzögerungen die durch die Amtsübernahme verständlich wären, bitten wir um kurze Nachricht mit dann möglichem Antworttermin
Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.
Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Thomas Finkbeiner
Die erste Antwort vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
Pressestelle BMEL, 12. 05. 2025
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erkennt die Leistung der Anglerinnen und Angler an: Die Freizeitfischerei ist nicht nur ein beliebtes Hobby, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Impulsgeber für den Tourismus und ein verlässlicher Partner im Naturschutz. Millionen Anglerinnen und Angler leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, zur Pflege unserer Gewässer und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt – insbesondere in ländlichen Regionen. Daher adressiert auch der Abschlussbericht der „Zukunftskommission Fischerei“ die marine Freizeitfischerei – also den Teil, der in der Verantwortung des BMLEH liegt. Was die Ausgestaltung der Angelfischerei in Binnengewässern betrifft, liegt die Zuständigkeit gemäß dem Grundgesetz bei den Bundesländern.
Hinsichtlich Ihrer Bitte um Stellungnahme: Alois Rainer hat sein Amt als Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 6. Mai 2025 angetreten. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht zu Details einlassen möchten.
Bei Bedarf zitieren Sie mich bitte als einen „Sprecher“ des Ministeriums/BMLEH.
Beste Grüße
Xxxxxxxxx,
Das erste Nachhaken von Netzwerk Angeln auf die Antwort vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
12,05. 2025
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Aber einen Artikel zu veröffentlichen mit dieser dürren Antwort würde den Minister ja nicht gut aussehen lassen, das würden wir gerne vermeiden.
Sie haben sicher festgestellt, dass wir nicht zu Binnengewässern gefragt haben, sondern ausdrücklich zu Ost- und Nordsee, wofür der Minister zuständig ist?
Wir warten gerne noch um eine vollständige Antwort zu bekommen (war ja eh auf den 30.05. 2025 terminiert).
Gerne erwarte ich Ihre Vorschläge um den Minister mit einer kompetenten Antwort gut aussehen zu lassen und werde bis dahin auch nichts veröffentlichen.
Alternativ geben wir dem Minister genauso gerne zu einem späteren Zeitpunkt nach seiner Einarbeitung noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Viele Grüße, Thomas Finkbeiner
Die zweite Antwort vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
BMEL 13. 05. 2025
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
Wir verstehen Ihr Informationsinteresse – gerade in der aktuellen Frühphase der neuen Bundesregierung und danken Ihnen auch dafür, dass Sie um eine ausgewogene Darstellung bemüht sind. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass wir eben deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ins Detail gehen können. Die neue Regierung ist erst in ihrer zweiten Amtswoche. Sobald konkrete Initiativen zu den angesprochenen Themen erkennbar sind, werden wir wie gewohnt informieren. Bis zum 30. Mai ist damit voraussichtlich nicht zu rechnen.
Unser Vorschlag: Melden Sie sich gerne zu einem späteren Zeitpunkt erneut – idealerweise mit einer präziseren thematischen Ausrichtung.
Beste Grüße
Xxxxxxx
Das zweite Nachhaken von Netzwerk Angeln auf die Antwort vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
01.05. 2025
Sehr geehrter Herr Xxxxxx,
danke, dass uns die Möglichkeit eröffnet wird, später Antwort zu erhalten.
Dies werden wir gerne wahrnehmen.
Uns geht es allerdings nicht um Initiativen zu den angesprochenen Themen wie Sie geschrieben haben.
Sondern, wie aus der Anfrage und der Hinleitung klar erkennbar, präzise um die politische Haltung des Ministers und des Ministeriums zu den 10 ganz konkret und präzise angesprochenen Punkten.
Zitat:
"Uns interessieren dabei nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen und ob das nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei.
Uns interessiert wie Sie und Ihre Regierung dazu stehen.
Ebenso ob und was Sie als Minister aktiv unternehmen um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht, dann bitte warum nicht):"
Diese Fragen halten wird daher aufrecht für eine ohne Zweifel notwendige Einarbeitungszeit.
Dass sich das Ministerium und der Minister dann nicht mit neuen Fragen einarbeiten müssen, sondern unsere bereits konkret und präzise gestellten Fragen dann bearbeiten und beantworten können, wird sicher im Sinne des Ministers wie der Mitarbeiter sein.
Wir würden uns freuen, wenn der neue Minister und das Ministerium nach den vielen Jahren Arbeit gegen Angler endlich das nachhaltige, sinnvolle, ökologisch, ökonomisch, kulturell und gesellschaftlich so wertvolle Angeln, die Angler und den Anglerschutz aktiv unterstützen würden und dies auch konkret anhand unserer präzisen Fragen darlegen würde.
Daher verlängern wir einfach die Frist zur Antwort um einen Monat auf den 30.06. 2026.
Wir freuen uns darauf, den Minister und das Ministerium positiv im Sinne einer Politikwende darstellen zu können und werden alles tun, dies dann breit in die Anglerschaft zu tragen.
Viele Grüße, gute Einarbeitung und viel Erfolg,
Thomas Finkbeiner
Das dritte Nachhaken von Netzwerk Angeln auf die Antwort vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
01.07. 2025
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben der Minister und das Ministerium den ersten Termin (nachvollziehbarerweise) nicht zur Beantwortung genutzt.
Auch einen Monat später, obwohl wir die Frist zur Beantwortung der konkreten Fragen gerne verlängert haben, haben wir weder eine Antwort noch eine Rückmeldung erhalten, bis wann wir mit einer Antwort rechnen dürfen.
Falls die Fragen verloren gegangen sind, hier noch einmal die konkrete Frage:
Was wird der Minister/das Ministerium aktiv unternehmen, um die einzelnen Punkte zukünftig rechtlich und politisch zu ermöglichen (oder eben nicht, dann bitten wir um Angabe des Grundes)?:
1 - Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Fischbestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.
2 - Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nicht wie bisher behindert und/oder aktiv benachteiligt werden.
3 - Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staat kann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - weder über Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!
4 - Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand der jeweiligen Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition des "sicheren Bereiches" darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine durch Bund oder Land, NGO oder Drittmittel finanzierte Institute wie z. B. Thünen-Institut).
5 - Jede Fischart in der Ost- und Nordsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc..
6 - Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee, wie auch in der Nordsee.
7 - Für alle Bereiche der Flussmündungen, Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.
8 - Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.
9 - Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine durch Bund oder Land, NGO oder Drittmittel finanzierte Institute wie z. B. Thünen-Institut).
10 - Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch ein vom Verbietenden zu bezahlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine durch Bund oder Land, NGO oder Drittmittel finanzierte Institute wie z. B. Thünen-Institut).
Wir freuen uns darauf, eine kurzfristige Rückmeldung für unsere Terminplanung zu erhalten, um den Minister und das Ministerium positiv im Sinne einer Politikwende darstellen zu können, und werden alles tun, dies dann breit in die Anglerschaft zu tragen.
Viele Grüße,
Thomas Finkbeiner
Die endgültige Antwort vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
Nach Anrufen von der Pressestelle mit dem Versuch sich um die Antwort zu drücken kam durch mein Beharren nach abermals über 2 Wochen doch noch eine "Antwort" am Ende - den Kommentar mit der Beurteilung dazu findet ihr oben im Artikel.
BMEL, 16.07. 2025
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
Danke für Ihre Geduld. Wie nachfolgend können Sie zu Ihren Fragen einen „Sprecher“ des Ministeriums/BMLEH (wie üblich ohne Namensnennung) zitieren. Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs teilweise zusammenfassend wie folgt beantwortet.
Fragen 1, 2, 4, 5:
Die Regierungskoalition bekennt sich im Koalitionsvertrag zur Fischerei und möchte deren Entwicklung entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei und der Leitbildkommission Ostseefischerei stärken. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erkennt an, dass die Freizeitfischerei in Deutschland eine große ökologische, ökonomische und soziale Bedeutung hat. So trägt auch die Freizeitfischerei an Nord- und Ostsee zur Wertschöpfung an unseren Küsten bei und ist damit ein erheblicher Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen des Thünen-Institutes, dass beispielsweise die Dorschfänge und -rückwürfe der Freizeitfischerei in der westlichen Ostsee einen nicht unerheblichen Umfang haben. Dabei existieren nur wenige Beschränkungen für Fänge der Meeresfreizeitfischerei in den einschlägigen EU-Verordnungen (bspw. Aal, Lachs, Wolfsbarsch). Das BMLEH sieht eine Bevorzugung einer Form der Fischerei gegenüber einer anderen kritisch. Die berechtigten Interessen der Berufsfischerei sind genauso zu berücksichtigen wie jene der Angelfischerei.
Frage 3:
Subventionen für illegale und unregulierte Fischerei sowie für Fischerei auf bereits überfischte Bestände werden durch das WTO-Abkommen über Fischereisubventionen, das im Juni 2022 verabschiedet wurde, verboten. Deutschland und die EU haben dieses Abkommen unterzeichnet – die deutsche Ratifikation wird aktuell vorbereitet. Das Übereinkommen zielt darauf ab, schädliche Fischereisubventionen zu verbieten, die zu Überfischung und Schädigung der marinen Ökosysteme beitragen. Deutschland und die EU setzen sich dafür ein, dass die Verhandlungen eines Anschlussabkommens („Fish II“), das auch Subventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, verbietet, zeitnah abgeschlossen werden. Im Übrigen schließen die Regelungen des europäischen Rechts schädliche Fischereisubventionen bereits aus.
Fragen 6-10:
Die Auswirkungen der Grundschleppnetzfischerei sind differenziert nach Fanggerät und -technik, Meeresgebiet bzw. Bodenbeschaffenheit und möglichen Schutzzielen von Meeresschutzgebieten zu betrachten. In den Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee ist die Grundschleppnetzfischerei ganzjährig verboten, ebenso in großen Teilen der Schutzgebiete der Nordsee-AWZ. Für entsprechende Regelungen in den Küstenmeeren sind die Länder zuständig. Ein pauschales Verbot der Schleppnetzfischerei in den Meeresschutzgebieten oder gar allen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee hätte indes erhebliche sozioökonomische Folgen, vor allem für die Krabbenfischerei in der Nordsee. Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass alle Fischereimanagemententscheidungen der Bundesregierung auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Einschätzungen beruhen – das gebietet bereits das EU-Recht. Mögliche Regelungen, die die Berufs- oder Freizeitfischerei betreffen, werden daher stets in Abwägung aller Belange einschließlich der berechtigten Interessen der betroffenen Sektoren getroffen. Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände sowie der Fortbestand der Fischerei in Deutschland, einschließlich der Angelfischerei.“
Beste Grüße
[Anhang2, DJV]
Der Anhang aus der ersten Mail an den Minister