Hinweis: Am 20.10.2020 wurde das Baglimit für das Jahr 2021 beschlossen - alle Details dazu erfahrt ihr im Artikel Ostsee Dorsch 2021: Baglimit und Fangquoten beschlossen!

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Am 29.Mai 2020 wurde die Empfehlung zu den Fangmengen für das Jahr 2021 durch den Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) veröffentlicht. Trotz einer weiterhin positiven Entwicklung beim Dorschmanagement in der westlichen Ostsee wurde für die Fischerei lediglich eine Erhöhung der Fangmengen um 21,8% vorgeschlagen.

Hierzu haben heute der Wassertourismus in Schleswig- Holstein e.V., der Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe sowie die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH EGOH eine gemeinsame Stellungnahme für uns Angler auf den Weg nach Berlin und Brüssel gebracht.

Grundsätzlich keine Berücksichtigung der Angler bei der Empfehlung für das Folgejahr

Die Freizeitfischerei wird in der Empfehlung des ICES für 2021 zwar nicht berücksichtigt, jedoch in der Rückschau. Ebenso werden die errechneten Fänge der Freizeitfischerei für das laufende Jahr in die Bestandsberechnung einbezogen, für das Jahr 2020 sind das 1.315 Tonnen.

Für dieses Jahr wurde die Tagesfangmenge von 7 auf 5 Dorsche reduziert, in den Monaten Februar und März auf 2 Dorsche. Die Reduzierung auf 2 Dorsche in den Monaten Februar und März kam einer Schließung der Freizeitfischerei gleich. Bereits im Vorfeld dieser Festlegung haben wir auf die existenzbedrohenden Folgen durch eine solch drastische Maßnahme hingewiesen. Die Entwicklung der Fahrgastzahlen an der schleswig- holsteinischen Ostseeküste haben unsere Einschätzung bestätigt.

Anteil an der fischereilichen Sterblichkeit durch Angler deutlich niedriger als immer dargestellt

Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder veröffentlicht, dass die Freizeitfischerei einen signifikanten Anteil an der fischereilichen Sterblichkeit hat. Tatsächlich entsprachen die Gesamtfänge der Freizeitfischerei auf Dorsch lediglich 27,5% der Gesamtanlandungen (kommerzielle Fischerei + Freizeitfischerei) im Mittel der letzten 3 Jahre (2017-2019). Hieraus lässt sich ableiten, dass die fischereiliche Sterblichkeit durch die Freizeitfischerei an der fischereilichen Sterblichkeit insgesamt nur einen marginalen Anteil hat. Dieser Wert variiert von Jahr zu Jahr entsprechend der Gesamtanlandungen, wobei der Anteil der Freizeitfischerei relativ konstant bleibt. Seit Einführung der EU-weiten Managementregularien für die Freizeitfischerei führte dies allerdings zu einer Ressourcenallokation von Fanganteilen, ohne dass es hierfür transparente Verteilungskriterien gab. Dies hat dazu geführt, dass mit zunehmenden Beschränkungen der Anteil der Freizeitfischerei am Gesamt-TAC abgenommen hat.

Bisherige Auswirkungen der Tagesfangbegrenzung (Baglimit) auf die Freizeitfischerei in der Ostsee

Die Einführung der Tagesfangbegrenzung (Baglimit) von 5 (bzw. 3 im Februar und März) Dorschen pro Tag und Angler im Jahr 2017 hat zu spürbaren Auswirkungen auf den Angeltourismus entlang der deutschen Ostseeküste geführt. 18 Betriebe aus dem Bereich der Hochseeangelfahrten mussten seit 2017 ihren Betrieb aufgrund Unwirtschaftlichkeit einstellen. Das Angebot an Plätzen auf Hochseeangelkuttern hat sich seit Einführung der Tagesfangbegrenzung im Jahr 2017 um 54% reduziert. Dadurch werden in Deutschland in 8 von ehemals 16 Häfen keine Hochseeangelfahrten mehr angeboten und die entsprechende Infrastruktur ist verloren gegangen. Hieraus resultieren auch negative Folgen für die kommerzielle Fischerei und den allgemeinen Tourismus. Die Erhöhung der Tagesfangbegrenzung auf 7 Fische pro Tag und Angler im Jahr 2019 führte hingegen zu einer leichten Entspannung der Situation. So nahm die Zahl der Fahrgäste im Vergleich zum Vorjahr gemäß der offiziellen Fahrgastzahlen leicht zu. Die Zunahme zeigt deutlich auf, wie sensibel die Angeltouristen auf eine auch nur leichte Veränderung der Tagesfangbegrenzung reagieren.

Baglimit als Fischereimanagementinstrument ist klar gescheitert

Die Mehrheit der Angler erreicht zwar die Tagesfangbegrenzung nicht, jedoch hat die Regelung eine sehr abschreckende Wirkung, insbesondere auf Angeltouristen. Das Tagesfanglimit ist somit als Fischereimanagementinstrument aufgrund seiner gravierenden negativen Auswirkung auf den Angeltourismus sicherlich grundsätzlich für die Zukunft zu hinterfragen und eine Beibehaltung würde den Rückgang bestehender Infrastrukturen in den bekanntermaßen strukturschwachen Regionen an der Ostseeküste weiter beschleunigen und insbesondere die Betreiber von Hochseeangelschiffen und Bootsvermieter zur Aufgabe ihrer geschäftlichen Tätigkeit zwingen.

DIE SIEBEN MUSS STEHEN

450 lars wernckeLars Wernicke hat mit WiSH e.V. , Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe, EGOH und angeltouristischen Betrieben aus Mecklenburg-Vorpommern die Forderungen erarbeitet
Sollte die EU- Kommission an einem Baglimit auch im kommenden Jahr festhalten wollen, fordern wir eine deutliche Erhöhung der Tagesfangmenge für Angler. Dieses möchten wir gerne begründen. Eine Anhebung proportional zur kommerziellen Fischerei um 21,8% würde bereits eine Erhöhung des Tagesfanglimits um einen Dorsch auf 6 Dorsche pro Angler bedeuten.

Minderfänge der Angler durch COVID19 nicht für die Berufsfischer verwenden

Zudem gab es durch die COVID19-Pandemie über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten keine Freizeitfischerei an der Ostseeküste. Durch die COVID19-Pandemie durften Touristen aus den anderen Bundesländern über einen längeren Zeitraum nicht an die Ostsee reisen, Tagestouristen dürfen sogar voraussichtlich bis Ende August nicht nach Mecklenburg- Vorpommern einreisen. Gleiches gilt für angeltouristische Reisen nach Skandinavien. Bei einem Großteil der Meeresangler in Dänemark handelt es sich um ausländische (überwiegend deutsche) Touristen, die ebenfalls über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht nach Dänemark einreisen durften. Diese Minderfänge der Freizeitfischerei finden keine ausreichende Berücksichtigung im ICES- Advice für das Jahr 2021. Somit bleiben die Fänge der Freizeitfischerei deutlich hinter den von der Wissenschaft prognostizierten Fängen in diesem Jahr. Diese Erkenntnis darf von der EU- Kommission nicht ignoriert werden. Keinesfalls dürfen die Minderfänge der Freizeitfischerei in Höhe von mindestens 500 Tonnen der kommerziellen Fischerei zugerechnet werden.

Managementkonflikte und Gleichbehandlung: Freizeitfischerei versus Berufsfischerei

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Managementziele der Freizeitfischerei beziehungsweise der kommerziellen Fischerei durchaus unterschiedlich sind. Die kommerzielle Fischerei hat das Ziel, die Fangerträge zu steigern und strebt einen Gesamtbestand an, welcher den maximalen Dauerertrag sichert.

Das Erlebnis Angeln ist Erholung

Die Freizeitfischerei hat hingegen das Ziel, den Erholungswert zu maximieren und strebt einen Gesamtbestand an, welcher deutlich mehr Biomasse und eine Altersstruktur mit vielen fangfähigen großen Tieren bereitstellt. Diese konkurrierenden Ziele sind nicht immer vereinbar. Hieraus wird deutlich, dass ein gemeinsames Management der kommerziellen Fischerei und der Freizeitfischerei zumindest fragwürdig erscheint, da die Ziele der beiden Fischereien kaum unterschiedlicher sein könnten. Dieses gilt es für die Zukunft grundsätzlich einmal neu zu bewerten.

Nachhaltige und selektive Fischerei fördern

Die Freizeitfischerei ist als die nachhaltigste und zugleich selektivste Methode der Fischerei anerkannt und kann somit zur Erreichung der Ziele der CFP beitragen. Aus diesem Grund muss unserer Ansicht nach die Freizeitfischerei bevorzugt gefördert werden. Die Besonderheit der Nachhaltigkeit der Freizeitfischerei muss demnach besonders gemäß Punkt 23 der "VERORDNUNG (EU) Nr. 1380/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik“,  berücksichtigt und durch einen angemessenen Anteil an der Gesamtfangmenge beim Dorsch für Angler gewürdigt werden.

Das Ziel einer nachhaltigen Nutzung der biologischen Meeresschätze lässt sich wirksamer über einen mehrjährigen Ansatz im Fischereimanagement erreichen, bei dem vorrangig Mehrjahrespläne erstellt werden, die auf die Besonderheiten verschiedener Fischereien abgestimmt sind.

Meeresangler und insbesondere die angeltouristischen Betriebe sind grundsätzlich an einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände interessiert.

Ungleichbehandlung der Freizeitfischerei durch die Politik

Der Anteil der Fangmenge der Angler an der Gesamtfangmenge hat in den letzten Jahren abgenommen und das Delta zwischen der kommerziellen Fischerei und der Freizeitfischerei ist größer geworden. Lag der Anteil im Jahre 2016 noch bei 35,8%, so lag der Anteil der Freizeitfischerei an der Gesamtentnahme im Jahre 2019 lediglich noch bei 27,5%. Diese Ungleichbehandlung traf bei vielen Anglern auf Unverständnis und führt zu einer zunehmenden Verdrossenheit der Angler gegenüber der EU-Fischereipolitik sowie zu einer stärkeren Verweigerungshaltung gegenüber der Wissenschaft. Gleichzeitig widerspricht dies der aktuellen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (2019/1022), die fordert, dass mögliche Fangregulierungsmaßnahmen für die Freizeitfischerei auf transparenten und objektiven Kriterien basieren und nicht-diskriminierend sein dürfen (EU, 2019).

Keine Diskriminierung der Angler

Durch die sich immer wiederholende Ungleichbehandlung erkennen wir eine deutliche und nicht zulässige Diskriminierung der Freizeitfischerei und somit u.a. ein Verstoß gegen die o.g. Verordnung. Unter Berücksichtigung der hohen Wertschöpfung und der Nachhaltigkeit der Freizeitfischerei durch die selektive Entnahme ist eine Erhöhung der Tagesfangbegrenzung lediglich proportional zu der kommerziellen Fischerei eine nicht zu begründende und nicht nachvollziehbare Benachteiligung eines wichtigen wirtschaftlichen Faktors im Fischereisegment.

Managementoptionen für die Zukunft

Die angeltouristischen Betriebe sind grundsätzlich für sinnvolle Maßnahmen, die zudem durch einen wissenschaftlichen Nachweis im Verhältnis zur Maßnahme positive Auswirkungen auf die Bestände haben werden.

Alle zukünftig zu überlegenden Maßnahmen sollten grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Angler sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit der Natur bewusst. Somit sollte die Entscheidung zur Entnahme auch grundsätzlich in die Verantwortung der Angler gelegt werden. In vielen Bereichen des täglichen Lebens werden nachweislich die größten Erfolge erzielt, wenn man den handelnden Personen die Verantwortung überträgt. Das beginnt bereits im Kindergarten und setzt sich über die Schule und die Ausbildung bis in die Arbeitswelt fort. Auf diesem Weg könnte sicherlich ein erfolgsversprechender Beitrag zur Bestandssicherung durch die Freizeitfischerei erreicht werden, nicht nur beim Dorsch in der westlichen Ostsee, sondern generell alle Fischarten betreffend.

Unsere Forderungen für das Jahr 2021

750 kein schleppnetz baglimitKlare und eindeutige Forderungen der Angeltouristiker

Prinzipiell sehen wir eine Abschaffung der Tagesfangbegrenzung für Angler als realistische Forderung an. Bei einer Beibehaltung der Tagesfangbegrenzung fordern wir eine Anhebung auf mindestens 7 Dorsche pro Angler pro Tag ohne eine Reduzierung der Tagesfangbegrenzung in den Monaten Februar und März entsprechend unserer Argumentation. Eine Reduzierung der Fangmenge in den Monaten Februar und März ist wissenschaftlich nicht zu begründen, denn das Ziel einer Laichschonzeit ist nicht die Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit, also der Entnahme von Fischen, sondern die Vermeidung der Störung der laichenden Dorsche. Hierzu gibt es ausschließlich Untersuchungen zu Störungen durch die Fischerei. Zu negativen Auswirkungen auf das Laichgeschäft durch die Freizeitfischerei liegt bis heute keine Studie vor.

Keine Schleppnetzfischerei in der Ostsee

Darüber hinaus fordern die Unterzeichner einen Stop der kommerziellen Fischerei im Zeitraum 01. Januar bis 31. März eines Jahres, insbesondere der Schleppnetzfischerei in den typischen Laicharealen. Die fischereiliche Schonung der Vorlaich- und Laichkonzentrationen von Dorschen in der Ostsee ist ein wirkungsvoller Beitrag für die Stabilisierung der Nachwuchssituation so wie der Bestandsentwicklung. Es würden die Voraussetzungen geschaffen, dass ein möglichst großer Anteil der potenziellen Laicher ablaichen kann. Hierzu bedarf es selbstverständlich angemessene Ausgleichszahlungen für die Fischerei, um das Überleben auch dieser Betriebe zu sichern.

Ein traditionelles Handwerk fit für die Zukunft machen

Zudem sollte die Politik einmal grundsätzlich die Situation der Schleppnetzfischerei in der Ostsee neu bewerten! Wir sind der Überzeugung, dass die Schleppnetzfischerei durch die sich fortsetzende Veränderung der Ostsee u.a. durch klimatische Einflüsse nicht mehr zeitgemäß ist. Hier ist die Politik gefordert, eine Lösung für die Fischerei und die Natur zu finden. Ja, Naturschutz kostet Geld und gefühlt ist für jeden Bereich immer Geld vorhanden. Dann bitte jetzt auch Gelder für die Fischerei, wenn es der Natur hilft. Wir verlangen die Förderung von nachhaltigen Fischereimethoden im Interesse des Naturschutzes und ein sinnvolles Konzept für eine zukunftsfähige und moderne, nachhaltige Küstenfischerei, das den Erhalt dieses traditionsreichen Handwerks ermöglicht.

Keine Beschränkungen ohne Ausgleichszahlungen

Wir möchten abschließend noch anmerken, dass aus wirtschaftlicher Sicht eine Förderung der angeltouristischen Betriebe zum Beispiel aus dem EMFF erforderlich wäre, um weitere Managementoptionen für die Freizeitfischerei umzusetzen. Weitere Beschränkungen ohne einen finanziellen Ausgleich würden grundsätzlich das Ende der angeltouristischen Betriebe an unseren Küsten bedeuten. Wie möchte man den Menschen an unseren Küsten noch erklären, dass man zwei unterschiedliche Fischereien gemeinsam managen möchte, die eine für Beschränkungen finanziell entschädigt und die zweite Gruppe sich alleine überlässt?

Entscheidung für die Menschen an unseren Küsten

Die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU erfordern in unseren Augen nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht mindestens ein Baglimit von SIEBEN Dorschen, sondern setzen sogar die Förderung der nachhaltigsten Fischereimethode, nämlich der Freizeitfischerei, zwingend voraus. Alles andere wäre eine Entscheidung gegen die Menschen in unserer Region und niemand würde eine negative Entscheidung nachvollziehen können.

Dementsprechend hoffen wir jetzt alle auf eine positive Entscheidung bei der Festlegung der Fangmengen für die Freizeitfischerei für das kommenden Jahr und sind voller Zuversicht für eine positive Zukunft des Angeltourismus.

Die angeltouristischen Betriebe aus Mecklenburg- Vorpommern unterstützen unsere Forderung und Argumentation uneingeschränkt.

Herzliche Grüße von der Küste
Euer Team der Anglerdemo


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Kommentare  

Danke, Lars!
Die Ungleichbehandlung der Wertschöpfungskette ist das, was mir am Meisten aufstößt.
Bei allen Gesetzen geht es um Verhältnismäßigkeit, aber in diesem Bereich wird es einfach ignoriert.
Wir wollen ja eine Ungleichbehandlung: Ohne Fischerei hätten weder Angler noch Dorsche ein Problem und es wäre wirtschaftlich besser.

Angler sollen also NICHT gleich behandelt werden, sondern müssen endlich deutlich bevorzugt werden.

Denn angesichts dessen, dass Angeln und Angeltourismus sinnvoll und wirtschaftlich wie ökologisch nachhaltig ist, ist das für die Gesellschaft wie für die Fischbestände die einzig zulässige Forderung!
Moin Thomas, war von mir missverständlich formuliert...
Aufgrund der Tatsache, dass Angler selektiv entnehmen und sich i.d.R. um jeden Fisch einzeln gekümmert wird, ist deren Tätigkeit natürlich anders und auch im Sinnes des Tieres höher zu bewerten als die Netzfischerei. Das muss bei der Verhältnismäßigkeit natürlich berücksichtigt werden.
Das meinte ich mit Ungleichbehandlung, das dieser Unterschied nicht berücksichtigt wird.
Passt!
Ich bin schwer dafür, sämtliche Quoten und Beschränkungen für Fischer und Angler aufzuheben. Die regulativen Eingriffe wie Quoten haben es nicht geschafft die Bestände in Binnengewässern, sowie der Ost- und Nordsee zu schützen. Deshalb für ein Aufheben sämtlicher Quoten und Einschränkungen, gerne hin bis zu Schleppnetzen in Binnengewässern!

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