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Fundierter Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA

Während Politiker im Bundestag Anträge stellen, um leichter Gemeinnützigkeit aberkennen zu können (nicht nur PETA. Allen gemeinnützigen Organisationen, welche rechtswidrig handeln würden) und Verbände nur Daten sammeln wollen (für was auch immer) hat ein Angler die Initiative ergriffen und beim zuständigen Stuttgarter Finanzamt einen Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA gestellt.

Den fundierten Antrag findet ihr unter [Anhang1].

Der Angler (der Redaktion bekannt) informierte Netzwerk Angeln und stellte uns den Antrag zur Verfügung.

Netzwerk Angeln setzte sich daraufhin sowohl mit dem Finanzamt in Stuttgart diesbezüglich in Verbindung, wie auch mit den involvierten Ministerien (Finanzen und Landwirtschaft) in Baden-Württemberg. Alle angeschriebenen Ministerien und Behörden waren nicht in der Lage, die Fragen umfassend, eindeutig und klar zu beantworten, sondern verwiesen nur auf "Steuergeheimnis" oder "nicht zuständig".

Siehe [Anhang 2].

Daraufhin musste Netzwerk Angeln den Fall weg von Ministerien und Behörden und zurück in die Politik bringen..

Dementsprechend schrieben wir die Vorsitzenden der zuständigen Arbeitskreise (sowohl Finanzen wie Ländliche Räume) aller Fraktionen im baden-württembergischen Landtag an.

Anschreiben siehe [Anhang 3]

Sobald und sofern Antworten kommen, wird Netzwerk Angeln diese veröffentlichen.

Nach ersten Rückmeldungen werden zumindest einige Antworten kommen.

Der weitere Fortgang wird dann von den Antworten abhängen.

Bis dahin noch zusammen gefasst einige Informationen zu Tierrechtlern, PETA und Anglern und der ganzen Geschichte:


Tierrechte, PETA und die Angler – die Geschichte

PETA beansprucht den Status der Gemeinnützigkeit für Tierschutz. Und das obwohl diese Organisation selber klar macht und öffentlich darstellt, dass sie für Tierrechte kämpfen.

Der gleichzeitige Einsatz für Tierrechte und für Tierschutz schliesst sich jedoch faktisch aus. Das schreiben auch immer wieder viele Tierrechtler öffentlich.


Kurz
Tierschutz will den Schutz und vernünftige Haltung für Tiere in menschlicher Obhut.
Tierrecht verneint schon, dass Menschen Tiere überhaupt nutzen dürfen (nicht mal Blindenhunde etc.)
Wer als Tierrechtsorganisation für Tiere gleiche Rechte wie für Menschen fordert und JEGLICHE Nutzung von Tieren für Menschen negiert, der ist natürlich auch weder auf Jäger noch auf Angler gut zu sprechen.

Statt aktiver Arbeit für Tiere und Tierschutz fällt dabei dann PETA vor allem durch PR-Kampagnen auf und durch massenhafte Anzeigen zum Beispiel gegen Angler und Angelvereine.

Einer solchen Kampagne versuchte der VDSF (Vorgängerverband des DAFV) gerichtlich einen Riegel vorzuschieben. PETA behauptete, dass Angeln die Empfindungslosigkeit und die Ignoranz gegenüber dem Leben verstärke und erheblich zur „Verrohung der Gesellschaft" beitrage.

Diese Äußerungen wollte der VDSF gerichtlich verbieten lassen. Das Stuttgarter Landgericht wies aber endgültig in zweiter Instanz die Klage des Verbandes Deutscher Sportfischer e. V. gegen die PETA ab (November 2001, AZ: 17 0 457/01, Berufung OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2002 – 4 U 3/2002 ).

Seit dieser Zeit stellte der VDSF den Kampf gegen Tierrechtler und speziell PETA quasi ein. Als neue Linie wurde ausgegeben PETA zu ignorieren.

Nachdem 2013 der DAV in den VDSF übernommen und dann in DAFV umbenannt wurde, änderte sich an dieser Richtung nichts. In meiner damaligen Stelle befragte ich dazu auch Frau Dr. Happach-Kasan, die Präsidentin des DAFV. Sie wollte aber die Linie des Ignorierens statt des Kämpfens weiter fortsetzen.

Währenddessen zeigte PETA unverdrossen Angler und Angelvereine an, sei es wegen zurücksetzen von Fischen (oft genug gesetzlich sogar gefordert) oder angeblichen Wettangelveranstaltungen (meist rechtmäßige Gemeinschaftsangeln).

Selbst die Politik wurde darauf aufmerksam, und der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Gero Hocker forderte unter Nennung von PETA als Beispiel, dass gemeinnützigen Organisationen, welche gegen geltendes Recht verstossen, leichter der Status der Gemeinnützigkeit entzogen werden könne.

Dies war nicht, wie vielfach falsch kolportiert, ein „Anti-PETA-Antrag“, den Dr. Hocker im Bundestag einbrachte, sondern der richtete sich letztlich gegen ALLE gemeinnützigen Vereine, also auch gegen Angelvereine.

Da aber selbst Politiker nun die Initiative ergriffen hatten, sah sich der DAFV genötigt, auch irgendwie zu handeln. Man rief dazu auf, dass Angler melden sollten, wenn sie von PETA angezeigt worden wären, um Daten zu sammeln.

Ob und was der DAFV damit tun will, bleibt offen.

Währenddessen haben (siehe oben) Angler gehandelt und konkret den Antrag auff Aberkennung der Gemeinnützigkeit gestellt.

Netzwerk Angeln nahm den Ball auf und fragte beim zuständigen Finanzamt, den involvierten Ministerien und nach deren „“mauern“ auch bei den zuständigen Arbeitskreisvorsitzenden (Finanzen und Ländliche Räume) im baden-württembergischen Landtag nach.


Wie geht es weiter

Netzwerk Angeln wird die Antworten, welche aus den Landtagsfraktionen kommen, zeitnah einstellen. Je nach Antwort(en) wird Netzwerk Angeln sich bei weiteren politischen Institutionen oder Ministerien und Behörden entsprechendes Nachhaken vorbehalten und weiter die Leser informieren.

Thomas Finkbeiner

 

Anhänge

[Anhang1]

Der Antrag zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA beim zuständigen Finanzamt in Stuttgart

 

2entziehung anonymisiert 1

2entziehung anonymisiert 2

2 2entziehung anonymisiert 3

2entziehung anonymisiert 4

[Anhang2]

 Anschreiben von der Redaktion Netzwerk Angeln an Finanzamt, Finanzministerium und Landwirtschaftsministerium sowie deren Antworten

Finanzamt

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es für mich als Journalist Möglichkeiten etwas zu erfahren über Eingang, Bearbeitung und Entscheidung zum Antrag, der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., Steuernummer 99059/04626; die Anerkennung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG zu entziehen, der bei Ihnen am 06. 08. 2018 eingegangen ist (evtl. auch über Informationen Ihrerseits an den Antragsteller?)?


Aus redaktionellen Gründen würde ich mich über eine Antwort bis zum 31.08. 2018 freuen.

Mit freundlichem Grüßen und herzlichem Dank für Ihre freundliche Kooperation,

Thomas Finkbeiner

Chefredakteur Netzwerk Angeln

 Antwort

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

aufgrund des in § 30 AO normierten Steuergeheimnisses können wir Ihnen leider keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an den Verein.

Mit freundlichen Grüßen

Bolkart

 

Finanzministerium

Frage

Sehr geehrte Frau Mohrmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich hoffe mit meiner Frage bei Ihnen richtig zu sein und bitte ansonsten, mir die richtigen Ansprechpartner in Ihrem Hause zu nennen.Wir haben einen Antrag an das Finanzamt für Körperschaften Paulinenstrasse 44, 70178 Stuttgart erhalten, mit welchem der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., Steuernummer 99059/04626; die Anerkennung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG entzogen werden soll.

 

Ich habe Ihnen den uns vorliegenden Antrag angehängt und hätte dazu folgende Fragen:

PeTA ist entgegen der Satzung nach eigener Aussage keine Tierschutz- sondern eine Tierrechtsorganisation.


Während der Tierschutz als Staatsziel im abschließenden Katalog gemäß § 52 Satz 1 Abgabenordnung (AO) enthalten ist, käme eine Anerkennung als Tierrechtsorganisation nur gemäß § 52 (2) AO in Frage.


Diese Vorschrift ist zwar als sogenannte „Kann-Vorschrift“ formuliert, jedoch hat das Finanzgericht Köln diese nicht als „Ermessensvorschrift“ eingestuft, sondern dieses „Kann“ bezieht sich nur auf die Zuständigkeit der anerkennenden Behörde.

 

Sind die Voraussetzungen nach § 52 (2) Satz 2 AO gegeben, ist gemäß AEAO, Ziffer 2.6 zu § 52 ein Abstimmungsprozess zwischen den Bundesländern einzuleiten. Das Finanzamt leitet dazu die Akten an die festgelegte Landesfinanzbehörde (z.B. das Landesfinanzministerium) weiter.

 Wie sieht Ihr Ministerium in Sachen PeTA die Voraussetzungen zum Vorliegen der Öffnungsklausel?

 Wenn Sie die Voraussetzungen als gegeben ansehen, werden Sie den Abstimmungsprozess zwischen den Bundesländern einleiten und mit welchem Ziel?

 

Ich würde mich freuen,  wenn Sie aus redaktionellen Gründen bis zum 31.08. 2018 antworten könnten.

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedachtSollten Sie Fragen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen würden.

Thomas Finkbeiner

Chefredakteur Netzwerk Angeln

Antwort

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

Sie haben sich an das Finanzministerium gewendet mit einer Frage zur Gemeinnützigkeit einer Organisation.

Die rechtlichen Verhältnisse natürlicher und juristischer Personen unterliegen nach § 30 der Abgabenordnung [AO] grundsätzlich dem Steuergeheimnis.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Mohrmann

 

Anmerkung Redaktion:
Spannend, wie man sich unter Hinweis auf Steuergeheimnis weigert Fragen, zu beantworten, WIE DAS MINISTERIUM das sieht bz. Öffnungsklausel und Abstimmung mit anderen Bundesländern (was ja NICHTS mit Steuergeheimnis zu tun hat)

Landwirtschaftsministerium

Frage

Sehr geehrte Frau Kling,
sehr geehrte Damen und Herren,


 

wir haben einen Antrag an das Finanzamt für Körperschaften Paulinenstrasse 44, 70178 Stuttgart erhalten, mit welchem der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., Steuernummer 99059/04626; die Anerkennung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG entzogen werden soll.

 

Ich habe Ihnen den uns vorliegenden Antrag angehängt und hätte dazu folgende Fragen. Auch, da wir wissen, dass Ihr Haus PETA kritisch sieht und sich in einem Rechtsstreit befindet:-

Wurden Sie vom zuständigen Finanzministerium über diesen Antrag informiert?

Kooperieren Sie mit dem Finanzministerium in der Frage PETA und teilen beide Häuser die Ansicht, die Sie hier vertreten  haben:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/keine-anerkennung-von-peta/


Ich würde mich freuen,  wenn Sie aus redaktionellen Gründen bis zum 31.08. 2018 antworten könnten.

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Sollten Sie Fragen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen würden.

Thomas Finkbeiner

Chefredakteur Netzwerk Angeln

 Antwort

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

 

danke für die Anfrage.

 

Auf Grund der richtigen Zuständigkeit darf ich Sie an das Finanzministerium verweisen.

 

Mit herzlichen Grüßen

Isabel Kling

Anmerkung Redaktion:

Wir fragen nach Kooperation mit dem Finanzministerium und Haltung des LANDWIRTSCHAFTSministeriums (auch wegen des Prozesses, welches das MLR mit PETA führt) und man antwortet, das Finanzministerium wäre zuständig.
Spannend

[Anhang3]

Schreiben an die Ausschussvorsitzenden für Finanzen sowie Ländliche Räume der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg.

 

Sehr geehrte Frau Xxxxx,
sehr geehrter Herr Xxxxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

Netzwerk Angeln als Presseorgan für Angler, Angeln und Anglerschutz hatte sich bezüglich der Nachfragen zum Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Tierrechtsorganisation PETA (Anhang) bereits mit dem zuständigen Finanzamt wie den involvierten Ministerien in Baden-Württemberg (Ministerium für Finanzen und Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) in Verbindung gesetzt.

Auf Grund Steuergeheimnis wurde von allen darauf verwiesen, dass es keine Möglichkeit zur Auskunft uns gegenüber als Presse, gegenüber dem Antragsteller selber oder gegenüber sonst einem Bürger geben würde. Keiner der Genannten kann selbst erfahren, ob der Vorgang überhaupt jemals bearbeitet wurde.

Daher schreiben wir nun die in unseren Augen zuständigen Arbeitskreisvorsitzenden der Fraktionen im baden-württembergischen Landtag für Finanzen sowie die für Ländliche Räume an und bitten um Information und Beantwortung  der Fragen.

Der Status der Gemeinnützigkeit ist ja eine nicht zu unterschätzende Steuersubvention, welche seriösen Vereinen helfen soll, für die Bürger und die Allgemeinheit besser tätig sein zu können.

Klar ist, dass jeder Verein leicht (und auch oft mit Hilfe der Finanzämter) eine Satzung generieren kann, welche der formellen Gemeinnützigkeit, also formell richtig nach AO, genügt.

Schwieriger wird es da bei der materiellen Gemeinnützigkeit, also ob der als gemeinnützig anerkannte Verein in der tatsächlichen Geschäftsführung seine Mittel für satzungsgemäße Zwecke verwendet hat (hier im Falle also neben gemeinnützigem Tierschutz. Auch Stichwort 50 % Regelung, Problematik sog. Kampagnenorganisationen etc.).

 

Unter anderem wird der gemeinnützige, also der auf Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier zum Wohle der Gesamtgesellschaft beruhende Tierschutz im AO § 52, als Grund für eine solche Steuersubvention angegeben.

Die Fallgruppe des sogenannten Tierschutzes im Finanzrecht steht ja immer unter dem Oberbegriff Gemeinnützigkeit. Wir reden also über gemeinnützigen Tierschutz. Gemeinnützig aber ist ein Handeln nur dann, wenn es einen sinnvollen Beitrag für die Allgemeinheit leistet. Genau das machen Tierrechtsorganisationen wie PETA aber eben nicht. Diese vertreten inhaltlich eine unserem Rechtssystem nicht kompatible Idee absoluter rechtlicher Gleichschaltung von Mensch und Tier mit einem hieraus folgenden Radikalverbot jeglicher Nutzung von Tieren, möge diese noch so sinnvoll sein ( Beispiel Rettungshunde, Blindenhunde).


PETA ist selbst nach eigener, auch öffentlicher Aussage keine Tierschutz-, sondern eine Tierrechtsorganisation.


Dass der Einsatz für Tierrechte den Einsatz für gemeinnützigen Tierschutz ausschliesst, diesem sogar konträr gegenüber steht, kann man sowohl in entsprechenden Werken der Bundeszentrale für politische Bildung entnehmen (http://www.bpb.de/apuz/75820/tierschutz-und-tierrechtsbewegung-ein-historischer-abriss?p=0) wie auch Äußerungen von PETA – Mitarbeitern selber (https://www.veganblog.de/schlagzeilen/post-von-peta-lieber-micky-beisenherz/ ) .

Angesichts der vielfach angezweifelten Seriosität dieser Organisation bez. Transparenz bei Mittelverwendung (Stiftung Warentest, https://www.test.de/Spenden-Diesen-Organisationen-koennen-Sie-trauen-4633447-4633456/) sowie der laufenden Verhandlung des Landwirtschaftsministeriums, u. a. weil dieser Verein laut Ministerium nur 3 ordentliche Mitglieder in Baden-Württemberg hat und nur 9 bundesweit, davon sogar noch 2 mit Wohnsitz im Ausland (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/keine-anerkennung-von-peta/) hätte sowohl Netzwerk Angeln als Presse wie auch der Antragsteller und die Bürger gerne Informationen.

Nämlich auf welcher Grundlage hier das Finanzamt dazu kommt, dieser von vielen seriösen Organisationen als nicht seriös angesehenen und in Organisation und Mittelverwendung sicher zu hinterfragender Tierrechts-Organisation weiter die Freistellung für dem den Tierrechten entgegenstehenden gemeinnützigen Tierschutz nach dem Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften StNr. 99059/04626 vom 11.09.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anzuerkennen (eigene Aussage PETA: https://www.peta.de/transparenz ).

Dazu unsere Fragen:
1.:
Was können Sie als die Regierung kontrollierendes Organ, als Fraktion im Landtag unternehmen, um dem Antragsteller, Presse und allen interessierten Bürgern hier darzulegen, ob das Finanzamt bei dem Antrag auf Aberkennung überhaupt tätig wurde?
1.1.:
Welche objektiven Gründe haben beim Finanzamt zur Anerkennung wegen gemeinnützigem Tierschutz geführt, obwohl Tierrechtsorganisation selber öffentlich darstellen, nichts mit gemeinnützigem Tierschutz zu tun haben zu wollen?

2.:

Was können Sie  dem Antragsteller, der Presse und interessierten Bürgern empfehlen, die sich darüber informieren wollen, aus welchen Gründen vom Staat (Finanzamt Stuttgart) eine so umstrittene Organisation auf welcher faktischen Grundlage Steuersubventionen über die Gemeinnützigkeit erhält?

3.:

Werden Sie mit ihrer Fraktion im Landtag initiativ werden, um für Baden-Württemberg klar zu stellen, dass sich (auch nach Aussage PETA – Mitarbeiter selber) der Einsatz für gemeinnützigen Tierschutz und der Einsatz für Tierrechte gleichzeitig ausschliessen um somit baden-württembergische Finanzämter anzuweisen, Tierrechtsorganisationen nicht mehr als förderungswürdig wegen Tierschutz anzuerkennen?

Wir  bitten aus redaktionellen Gründen um Beantwortung der Fragen bis zum 30.11.2018.

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Daher bitte Hintergrundinformationen oder nicht zur Veröffentlichung vorgesehen Punkte genau kennzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner

 


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Kommentare  

Absolut fundiert geschrieben, fachlich einwandfrei- ich denke auch mit Aussicht auf Erfolg! Da benötigen in die Stuttgart beim FA schon gute Argumente. Danke für das veröffentlichen! Andere sammeln noch Infos...Jetzt werden wir beobachten, wie sich die Politik verhält und ob die denen auf die Finger schauen! Wir werden es machen und das nicht einfach im Sande verlaufen lassen...Ein ANGLER hat das wohlgemerkt auf den Weg gebracht, keine Anglervertreter, die dafür bezahlt werden.
Gerade die von dir erwähnten Medien, verletzen da regelmäßig ihren Auftrag, nämlich den einer objektiven/sachlichen Berichterstattung

Wenn in 9 von 10 Beiträgen Tierrechtler(die nennen sich ja selbst so) als TierSCHÜTZER bezeichnet werden, spricht das entweder für schlampige Recherche, oder-und das ist wahrscheiner-bewusste Stimmungsmache.

Buzzword Journalismus, auf den in Schützer D'oofland 'ne Menge Naivlinge reinfallen..

Das die letztendlich nur als dummes Werkzeug zum Füllen der Spendenkassen benötigt werden, kommt denen anscheinend erst in den Sinn, wenn Töchterchen Chantalles Reitbeteiligung oder der Familienhund der verschobenen Peta Ansicht weichen müssen.

Der grosse Horst Stern hat diese dt. Bigotterie seinerzeit mal treffend beschrieben.. Wir leben in einem Land, in dem das treten eines Hundes für verwerflicher gehalten wird, als das prügeln von Ehefrauen.

Wer sich heute umschaut wird feststellen, das er damit noch untertrieb..heutzutage ist Tierrechtlern kein Vergleich zu schmutzig, um die Kasse klingeln zu lassen. Wie sowas mit den Anforderungen an den §52 AO in Einklang stehen soll, versteh wer will.

Das ist nicht Förderungswürdig und damit Gemeinnützig sondern eher Gemeingefährlich!

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