kommentar lars wernicke zu dafv pm eu

 

Netzwerk Angeln berichtete auch über die Entschliessung des EU-Parlamentes und von den Gefahren, die dadurch (zuerst) Meeresanglern drohen können:
Meeresangeln am Scheideweg: Entschließung des Europäischen Parlaments zum Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union

Nach einigen Tagen veröffentlichte auch der DAFV dazu eine Pressemeldung. In der wurden aber praktisch nur Chancen aufgezeigt, die vielen lauernden Gefahren entweder nicht erkannt, verschwiegen oder beschönigt:
Was plant die EU für Angler?

Netzwerker Lars Wernicke kämpft schon lange gegen Verbote, Einschränkungen und Restriktionen durch Gesetzgeber, Behörden und Institutionen und beleuchtet dabei auch immer wieder die Rolle beteiligter Verbände.

So hat er sich auch die Pressemeldung des DAFV zum Thema Angler und Europa vorgenommen, auseinander genommen und kommentiert

Thomas Finkbeiner


Heute möchte ich mich einmal mit der Pressemeldung des DAFV zum Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union/ Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 12.Juni 2018 – auseinandersetzen.

Hierbei handelt es sich wie vom DAFV richtig angemerkt lediglich um eine einen Entschluss, der keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Darf man diese Entschließung aber dann ignorieren oder nur bewerten oder sollte man im Interesse der deutschen Angler – insbesondere auch der Meeresangler und des Angeltourismus – zumindest versuchen Einfluss zu nehmen und Änderungen dieser Entschließung herbeizuführen? Wenn eine Entschließung keinen rechtlich bindenden Charakter hat, muss man doch hinterfragen, warum der Rat oder wie in diesem Fall das EU- Parlament eine Entschließung macht. Das ist relativ einfach erklärt- eine Entschließung hat einen auffordernden Charakter an die Kommission. Einfach erklärt bedeutet eine Entschließung nach dem Motto "Wir wollen das, bitte setzt das um" eine Aufforderung an die zuständige Kommission. Man kann bei dieser Entschließung entspannt zusehen und sich zurücklehnen oder eben von Beginn an zumindest versuchen, die für uns Angler daraus resultierenden negativen Folgen zu verhindern. Das erwarte ich jedoch nicht mehr vom DAFV, zumindest nicht mit positiven Ergebnissen für uns Angler! Dazu müsste man bereits jetzt erkennen, dass eine Aufnahme der Freizeitfischerei in die Common Fisheries Policy (CFP) deutlich mehr Nachteile für uns bringt und sehr viele Risiken für Einschränkungen und Verbote beinhaltet!


Der DAFV erwähnt gleich zu Beginn der Pressemeldung, dass die Entschließung u.a. eine Definition des Begriffes „Freizeitangler“ vorsieht sowie eine Vermarktung von Fängen aus der Freizeitfischerei.
Hierzu stelle ich fest, dass die Vermarktung von Fängen aus der Freizeitfischerei bereits durch den Artikel 55 (2) in der Verordnung Nr. 1224/2009 des Rates verboten ist. Die Änderung der Definition "Freizeitfischerei" hat in meinen Augen einen Hintergrund- nämlich jegliche Freizeitfischerei, einschließlich der Fischerei von kommerziellen Betrieben im Tourismussektor, in die CFP einzubeziehen und somit unter Kontrolle der EU- Kommission zu haben. Zukünftig resultiert daraus in erster Linie eine Regulierung der Fangquoten der Freizeitfischerei. Am Beispiel des Dorsches in der westlichen Ostsee kann man die Folgen für uns Angler absehen. Heute können wir Angler von der vor zwei Jahren noch von der Wissenschaft und Politik propagierten Verteilungsgerechtigkeit nichts mehr erkennen. Laut ICES Advice für den Westdorsch werden die Quoten nur einseitig für die kommerzielle Fischerei angehoben. Übrigens hat ICES bereits im Jahre 2013 eine Definition der Freizeitfischerei formuliert und der EU- Kommission vorgelegt. Die jetzige Änderung soll lediglich den Unterschied zwischen der Freizeitfischerei und der Semisubsistenfischerei verdeutlichen, da diese beiden Fischereiarten getrennt beurteilt und reguliert werden müssen. Die EU möchte aber zusätzlich noch den Begriff des Sportanglers definieren, denn auch der Sportangler muss laut EU genauer definiert werden, damit der Verkauf oder die Spende von Fängen dieser Sportangler für wohltätige Zwecke erlaubt wird. Das wird in Deutschland nicht durchsetzbar sein und ist somit für uns wertlos bzw. könnten daraus neue Beschränkungen entstehen. Wir sehen ja die Folgen von der deutschen Politik der Verbote beim Catch & Release für den Wolfsbarsch.

 

Zur Kontrolle der Freizeitfischerei werden ja ebenfalls mit der Änderung des Artikel 55 die Grundlagen geschaffen. Die elektronische Überwachung wird folgen – in welcher Art und in welchem Umfang auch immer - und damit sind wir auch schon am nächsten Punkt aus dieser PM, den der DAFV ja anscheinend prima findet. Die EU möchte zukünftig auch die Angler in Binnengewässer regulieren und überwachen.
Ich habe diesen Absatz mehrfach gelesen. Der DAFV vergleicht also auf der einen Seite Binnengewässer, die bewirtschaftet werden (müssen), mit Küstengewässern auf der anderen Seite. Erst einmal werfen die Meeresangeln und Angeln in Binnengewässern in einen Topf und sind sich der Folgen nicht bewusst oder weisen gezielt nicht daraufhin, dass mit dieser Entschließung auch die Angler in Binnengewässern in Deutschland durch die EU reguliert werden können. Auch wenn man das zwischen den Zeilen erkennen kann, so wäre es doch den Mitgliedern und allen deutschen Anglern gegenüber ein Gebot der Fairness dieses auch offen zu kommunizieren.
Der DAFV scheint demnach auch die Einbeziehung des Angelns in deutsche Binnengewässer in die CFP zu befürworten. Ich habe ja mehrfach vor einer Fangbeschränkung beim Aal, Lachs und Meerforelle gewarnt. In der Entschließung heißt es dann,


„dass ein Teil der Freizeitfischer diadrome Arten wie zum Beispiel Lachs, Forellen und Aal befischt; in der Erwägung, dass die Daten zu diesen Arten sowohl für Süß- als auch für Salzwasser erhoben werden sollten, damit beurteilt werden kann, wie sich die Fischbestände im Laufe der Zeit entwickeln“.

Für mich ist hier nur eine neue Begründung für Quotierungen der Fischarten bei Anglern zu erkennen und eine rechtliche Grundlage für eine Umverteilung der Fänge von der Freizeitfischerei zu der vom Lobbyismus geprägten europäischen kommerziellen Fischerei zu schaffen.
Die „deutsche Anglervertretung“ nimmt das stillschweigend hin. Dürfen wir das als Angler akzeptieren?

 

In der Pressemeldung vermischt der DAFV dann verstärkte Kontrollen und die verstärkte Sammlung von Daten einfach mal. Für Kontrollen benötige ich keine Aufnahme der Freizeitfischerei in die CFP, auch nicht für eine bessere Datenerhebung. Für Kontrollen sind wie bisher die Mitgliedstaaten zuständig. Wir haben bereits ausreichend Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten in Deutschland. Was hat also die Aufnahme der Freizeitfischerei in die CFP mit den Kontrollen von Anglern (und dem erwischen von Schwarzanglern) gemeinsam? Auf den Punkt gebracht NICHTS! Das Thünen- Institut liefert die besten Daten innerhalb der EU. Ob die Daten uns im Ergebnis passen oder nicht, ist gar nicht die Frage oder wird durch die CFP geändert, das ist Fakt! Ich denke die anderen Staaten müssen schnellstmöglich gezwungen werden, die Daten auf dem Niveau von Thünen zu erbringen. Das Thünen- Institut liefert die Daten aktuell übrigens auch ohne, dass wir Angler elektronisch überwacht werden oder ein Teil der CFP sind. Der DAFV sollte also – bevor eine elektronische Überwachung der deutschen Angler befürwortet wird – die Politik auffordern, die anderen Mitgliedstaaten zu zwingen, bessere Daten zu liefern. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel eine Quotenkürzung der Fischereien der Mitgliedstaaten, die sich dem verwehren. Warum will man uns deutsche Angler verstärkt und zudem elektronisch überwachen, wenn andere Mitgliedstaaten das dem Anschein nach nicht wollen oder können und warum widerspricht der DAFV als Vertretung der deutschen Angler einer vollständigen Überwachung nicht? Das ist einer von vielen Punkten die ich nicht begreifen kann. Übrigens hat Thünen bessere Zahlen von Anglern erhalten, als sich die EU noch nicht bei uns Anglern mit Fangbeschränkungen eingemischt hat. Das wird sich bei weiteren Einschränkungen und Verboten sicherlich zukünftig nicht verbessern. Hat man das in der EU erkannt und fordert deshalb eine elektronische Überwachung, z.B. mittels einer App?

 

Interessant finde ich die Hervorhebung der wirtschaftlichen Bedeutung unseres Hobbies. Die Entschließung zeigt deutlich, dass die Zahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung dem Europäischen Parlament vorliegen. Trotzdem schafft man Verbote und Fangbeschränkungen, die einen gesamten Wirtschaftszweig in Schieflage bringen und in der Existenz bedrohen. Der DAFV erkennt jedoch auch nur hier mittels rosaroter Brille die Fakten, stellt jedoch in keinster Weise daraus eine Forderung für die deutschen Angler.


Die EU hebt die Wertschöpfung der Freizeitfischerei wirklich hervor- doch welche Ziele werden damit verfolgt? Sieht die EU durch die Größe gar darin nur eine Bedrohung der kommerziellen Fischerei? Schafft man deshalb noch mehr Möglichkeiten, um uns zu regulieren und zu überwachen und dadurch wirtschaftlich zu schwächen? Ansonsten verstehe ich nicht wirklich, warum man einen wirtschaftlich so starken Bereich – ob bewusst oder unbewusst – in Deutschland gefährdet. Müsste man bei dieser wirtschaftlichen Bedeutung die Freizeitfischerei nicht explizit fördern? Die Realität zeigt uns aktuell leider beim Baglimit, wie sich das Verhältnis kommerzielle Fischerei zu Freizeitfischerei in der Praxis darstellt und welche Folgen die CFP für uns Angler haben kann. Für mich ist die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei demnach ebenfalls kein Argument diese Entschließung zu bejubeln, sondern das Gegenteil ist der Fall! Niemand interessiert sich in der Kommission/ EU für die Freizeitfischerei, es sei denn, man möchte uns Anglern Fänge wegnehmen und der Industrie zuzuschustern! Dabei wurde bisher die wirtschaftliche Bedeutung vollständig ignoriert. Ich kann der Entschließung nicht entnehmen, wie sich das durch die CFP ändern könnte. Oder kann mir jemand Beispiele aufzeigen, wo die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei zu positiven Entscheidungen für uns Angler geführt hat?


Zum BMEL möchte ich nur kurz anmerken, dass nicht ein Ministerialrat im BMEL das zu entscheiden hat, sondern die EU. Aktuell verweist die EU darauf, dass das Anlandegebot auch für quotierte Arten für die Freizeitfischerei gilt. Unabhängig davon, wünscht man sich ja in der EU laut Norica Nicolai schon mindestens seit 2017 eine Integration der Freizeitfischerei in die CFP, um die Freizeitfischerei in den Bewirtschaftungsplänen zu berücksichtigen. Norica Nicolai führt weiter aus, dass dann auch der Artikel 2 der EU Verordnung 1380/2013 für die Freizeitfischerei bindend wäre.
Darin heißt es u.a., dass die

"schrittweise Einstellung der Rückwürfe auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten durch Vermeidung und weitestmögliche Verringerung unerwünschter Beifänge und durch schrittweise Sicherstellung, dass Fänge angelandet werden".

Details - bis wann bei welcher Fischart die Rückwürfe in welchem Gebiet verboten sind, erspare ich mir hier -, Fakt ist aber auch in diesem Fall, dass der Haken in den bisherigen Ausnahmereglungen vom Anlandegebot explizit ausgenommen ist (also mit Haken gefangene Fische angelandet werden müssen). Warum soll man das jetzt plötzlich ändern? Eventuell verbietet die EU uns zukünftig einfach das Brandungsangeln mit Naturködern, da die Wissenschaft schon in der Vergangenheit festgestellt hat, dass hier besonders viele untermassige Fische gefangen werden und beim Zurücksetzen häufig verenden. Wer kann mit Sicherheit sagen, welche Ziele bestimmte Gruppierungen in der EU verfolgen. Ich würde das zumindest nicht ausschließen wollen! Ob die Mitgliedstaaten das Anlandegebot zukünftig umsetzen werden, ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch das die EU die Sterblichkeitsrate von zurückgesetzten Fischen auch bei der Freizeitfischerei zukünftig auf jeden Fall bei der Quotenfestlegung einbeziehen wird. Es ist also egal, ob ein Anlandegebot kommt oder wir ab dem nächsten Jahr noch zurücksetzen dürfen- kürzen wird die EU unsere Fänge so oder so. Entweder hat der DAFV vergessen diesen Punkt zu erwähnen oder einfach nur nicht nicht verstanden.


Angeln ist in der EU ein jahrhundertealtes Kulturgut. Prima, aber warum wird das bisher nicht berücksichtigt? Warum wird das in Deutschland nicht berücksichtigt? Warum fordert und propagiert der DAFV das so nicht in Deutschland? Geht das nur über die EU mit der Aufnahme der Angler in die CFP oder wäre das auch ohne die CFP möglich? Eine Anerkennung des Angelns in Deutschland als Kulturgut hätte unter Umständen Auswirkung auf die Vereine/ Verbände in Bezug auf die Gemeinnützigkeit. Könnte man diese ohne den zurzeit notwendigen Naturschutzstatus erlangen? Dann müsste man nicht mehr zwingend die Ausrede mit dem Naturschutz nutzen. Denn gemäß §52 (5) ist die Gemeinnützigkeit u.a. möglich, wenn ein Verein die Kultur fördert.

 

Beim Thema Naturschutz gab es für mich die einzige erkennbare Kritik des DAFV an der Entschließung. Unter dem Absatz "kritische Aspekte aus der Entschließung" kritisiert der DAFV lediglich die Aussage „dass Studien zufolge ein großer Teil des rückverfolgbaren Plastikabfalls in Meeren, Seen und Flüssen von Freizeitaktivitäten im Zusammenhang mit Wasser wie Bootsfahrten, Tourismus und Fischerei herrührt.“. Ja, Angler hinterlassen Spuren in der Natur. Ja, es gibt auch ein paar schwarze Schafe unter uns Anglern, die Plastikmüll an ihrem Angelplatz liegen lassen. Maden- und Wurmdosen sind zum Beispiel rückverfolgbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit uns Anglern zuzuordnen. Das können wir nicht wegdiskutieren und erleben das doch alle nahezu jedes Mal an einem Gewässer. Ich sehe solche Bilder beinahe täglich bei Facebook, von anderen Anglern dokumentiert und ich schäume dann jedes Mal vor Wut. Erstens weil ein Angler wieder einmal seinen Müll liegengelassen hat und zweitens, weil ein anderer Angler als "Bessermensch" das bei Facebook öffentlich einstellt. Hier würde ich mir wünschen, dass dieser Angler einfach den Müll stillschweigend beseitigt hätte, ohne uns Angler in den Medien zu negativ darzustellen. Beim Vorwurf mit dem Plastikmüll hätte ich übrigens einen anderen Ansatz gewählt- nämlich das Angler im Gegensatz zu Bootsfahrern und vielen anderen Naturnutzern auch den Müll von anderen Sündern wegräumen und entsorgen. In diesem Fall hätte man den Elfmeter durch den Status eines Naturschutzverbandes perfekt verwandeln können. Leider hat sich der Verfasser der PM schon beim Anlaufen das Bein gebrochen, obwohl der Torwart noch in der Kabine hockte.


Übrigens finde ich den nächsten Satz als Angler viel besorgniserregender, als den Vorwurf zum Plastikmüll. Direkt im gleichen Absatz heißt es nämlich weiter

"Abfall in Form von bei der Freizeitfischerei verloren gegangenem Fanggerät Lebensräume schwer schädigen und Umweltschäden verursachen kann".

Da sehe ich eine Gefahr für uns Angler- die aber ein Naturschutzverband anscheinend längst nicht so schlimm findet, wie den Vorwurf mit dem Plastikmüll. Das zeigt die Prioritäten des DAFV- erst Naturschutz, dann viele andere Schwerpunkt und mit Glück wir Angler an letzter Stelle. Das ist doch unglaublich, oder? Die kritisieren diesen völlig belanglosen Satz mit dem Plastikmüll (ich finde Plastikmüll ob von Anglern oder nicht auch unnötig und doof!), aber die wirklich drohende Gefahr für uns Angler wird einmal mehr nicht erkannt.


Der DAFV hat ein Fazit zu der Entschließung gezogen.

Das Fazit beinhaltet letztendlich den Wunsch, eine in der Entschließung angedachten finanziellen Unterstützung für die Freizeitfischerei und den Angeltourismus für kostenlose Slipanlagen, Parkplätze für Angler und eine verbesserte Infrastruktur einzusetzen. Ich denke bis dahin wird der Angeltourismus in seiner jetzigen Form vermutlich nicht zu erhalten sein. Aber es ist doch schön, dass der DAFV mit dem Angeltourismus in erster Linie Slipanlagen und Parkplätze verbindet und damit seinen langersehnten Wunsch erfüllt bekommen möchte. Um es noch einmal deutlich zu machen- der DAFV möchte eine finanzielle Unterstützung für den Angeltourismus für kostenlose Parkplätze und kostenlose Slipanlagen verwenden. Die Pressemeldung zeigt leider einmal mehr, wie ernst es dem DAFV mit dem Kampf für den Angeltourismus an unseren Küsten ist. Familienbetriebe (Bootsvermieter, Angelgerätehändler- und Hersteller, Kutterkapitäne und Vermieter von Anglerunterkünften) kämpfen seit 2017 um ihre Existenz und fordern finanzielle Unterstützung durch den EMFF (Fischereifond) und kurz vor dem Ziel will der DAFV davon Parkplätze und Slipanlagen einrichten. Das nenne ich fehlenden Respekt vor den Familien!

 

Somit ziehe ich zu der PM des DAFV auch ein Fazit.


Der DAFV befindet die vielen Punkte dieser Entschließung, die uns Angler Einschränkungen, Verbote und die völlige Überwachung bringen werden bzw. bringen könnten, als gut und angemessen, sieht einen Punkt (Nutzen aus dem EMFF Fond) völlig verpeilt, schadet dem Angeltourismus und hat den Elfmeter mit dem Plastikmüll ausgelassen.

Glanzleistung!

Ich lese in der Entschließung des Europäischen Parlamentes, dass die EU uns Anglern ein wenig "Honig ums Maul schmiert", lese aber jedoch überwiegend die Gefahren für unser Hobby, die diese Entschließung uns Anglern bringen wird. So zum Beispiel, dass die Nachhaltigkeit und das Erreichen der Ziele der CFP (Befischung der Bestände mit dem höchstmöglichen Dauerertrag mit der Folge einer Fangbeschränkung für Angler) nur mit Einschränkungen und Verboten von der EU für uns Angler erreicht werden können!


Man ist im DAFV stolz darauf, dass der DAFV im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der European Anglers Alliance (EAA) maßgeblich daran mitgewirkt hat, dass ein interparlamentarisches Arbeitsforum für Angelfischerei im Europaparlament eingerichtet wurde, um unter anderem eine vollständige und faire Anerkennung der Angelfischerei im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik (GFP) zu erwirken.

Der DAFV will den Prozess möglicher zukünftiger Maßnahmen auf Ebene der EU und der Bundesregierung weiter aktiv und kritisch begleiten.

Ist das eine Drohung an uns Angler?

Anmerken möchte ich noch, dass es sich nach meiner Kenntnis bei dem in der Pressemeldung erwähnten interparlamentarischen Arbeitsforum lediglich um eine privaten Kaffeetrinkerclub vom DAFV und EAA handelt, weil sie es schon vor Jahren nicht geschafft haben, einen offiziellen Ausschuss im Parlament einzurichten.

 

Lars Wernicke


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