Netzwerk Angeln steht mit vielen Politikern verschiedenster Parteien aus Bundestag wie Landtagen in dauerndem Kontakt. Politiker die positiv zum Angeln stehen oder selbst angeln. So auch mit dem Bundestagsabgeordneten der Linken, Jan Korte. Er ist selber Angler und zieht viel Kraft aus dem Angeln für seine Arbeit. Netzwerk Angeln berichtete daher schon des Öfteren über Jan Korte. Viele Politiker die mit Fischerei, Landwirtschaft und Angeln zu tun haben verfolgen auch die Recherchen und Artikel von Netzwerk Angeln. So kam es zu den Anfragen von Jan Korte an die Bundesregierung zum Thema Benachteiligung der Angler gegenüber der Berufsfischerei.
Gerade als begeisterter Meerforellenangler bekam Jan Korte auch die Veränderungen mit welche seitens der Regelungen von EU, Bund und Ländern die Angler an der Küste getroffen haben. Das veranlasste Jan Korte neben anderen Punkten bei der Bundesregierung nachzufragen warum das Angeln gegenüber der Berufsfischerei so massiv benachteiligt wird und welche Daten und Zahlen die Regierung dazu überhaupt hat.
Politik und Behörden benachteiligen Angler gegenüber Berufsfischerei
Wie Angler und das Angeln gegenüber der Berufsfischerei benachteiligt werden ist immer wieder Thema sowohl hier auf der Website wie auch in der Facebookgruppe "100% Angler - Netzwerk Angeln". In der Facebookgruppe hat Netzwerker Thomas Finkbeiner zum Beispiel das Aalangelverbot thematisiert: EU Verordnung zum Aal: Angeln bleibt verboten! Berufsfischer dürfen 30 Tage länger plündern!
Für das Thema ist direkt die Bundesregierung bei der EU zuständig. Heraus gekommen ist ein Angelverbot auf Aal, während die Berufsfischerei weiterhin ohne Quote Aale plündern und verkaufen darf. Zudem besteht noch die Möglichkeit der Berufsfischerei auf Antrag einen Monat Schonzeit verkürzt zu bekommen. Dem hat die Bundesregierung zugestimmt.
Genauso wie in der Vergangenheit dem Baglimit für Angler, damit die Berufsfischer länger mehr Dorsch fangen und den Bestand ruinieren durften. Hier berichten wir konkret immer über das aktuelle Baglimit (Ostsee Dorsch 2024: Baglimit und Fangquoten beschlossen!) wie auch allgemein über Themen rund um das Baglimit auf Dorsch in der Ostsee.
Eine zusätzliche Benachteiligung ist, dass die Berufsfischer noch Millionen an Subventionen bekommen! Während die Angler, der Angeltourismus und die Firmen der Angelbranche leer ausgehen.
Zusammengefasst mit Forderungen an die Politik wurde das im Artikel "Ruiniert: ANGELN an NORD- und OSTSEE".
Leider sind die wenigsten "Fachpolitiker", egal welcher Partei, tief genug mit dem Thema Angeln und Angler befasst. Angeln ist in der Politik fast immer unbedeutende "Nebensache" bei Landwirtschaft, Fischerei und Subventionen. Dass dazu die Naturschutzverbände organisierter Sport- und Angelfischer wie der DAFV statt aktiv etwas für Angler, Angeln und Anglerschutz zu tun auch noch den Arbeitgebergeberverband der Fischer (Deutscher Fischerei-Verband) als größtes Mitglied mitfinanzieren, kommt noch dazu (dazu demnächst auch ein Artikel).
Praktisch angelnde Politiker verstehen Angler besser!
Es gibt aber auch Politiker wie Jan Korte, die als aktive Angler unterwegs sind. Aus eigener Kenntnis und Erfahrung kennen praktische Angler wie Jan Korte natürlich die vielen Probleme der Angler, welche durch anglerfeindliche und inkompetente Politik, Behörden und Verbände angerichtet werden. Mit solchem Sachverstand fällt es dann auch leichter die richtigen Fragen zu stellen. Die Netzwerk Angeln Redaktion ist immer wieder sowohl mit Jan Korte wie auch mit seinem Büroleiter Jeremy Krstic, ebenfalls ein aktiver Angler, im Austausch. Wir können so vieles aus dem politischen Betrieb mitbekommen und lernen. Wir freuen uns aber auch, dass Jan Korte den Austausch ebenfalls zu schätzen weiß.
Jan Korte
Als Angler kriege ich vieles, aber auch nicht alles mit. Netzwerk Angeln hingegen kriegt fast alles mit. Deshalb lohnt es sich immer, sich mit Thomas Finkbeiner und den Netzwerkern auszutauschen. Auch wegen der vielen vielen Anregungen und guten Ideen.
2 Anfragen zum Thema Benachteiligung der Angler an die Bundesregierung von Jan Korte, Die Linke
Jan Korte, der Bundestagsabgeordnete der Linken (zur Webseite von Jan Korte) stellte aus seinem anglerischen Wissen und Verständnis heraus 2 konkrete Fragen zur Benachteiligung der Angler gegenüber der Berufsfischerei.
Erste Frage zur Benachteiligung der Angler von Jan Korte an Bundesregierung
Jan Korte
„Welche Daten zur jährlichen Wertschöpfung der kommerziellen Hochsee- und Küstenfischerei jenseits des Erlöses der Anlandungen deutscher Fischereifahrzeuge (2022: 187 Mio. Euro) sind der Bundesregierung bekannt, und welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine weitere Bevorzugung der kommerziellen Fischerei bei der Vergabe von Fangquoten und Subventionen gegenüber Anglerinnen und Anglern an Nord- und Ostsee, die nach Angaben der Bundesregierung (Antwort Schriftliche Frage 9/612) mit 248 Millionen Euro Ausgaben einen Gesamtproduktionswert von 472 Mio. Euro in der deutschen Wirtschaft, eine Bruttowertschöpfung von 214 Mio. Euro und 4.500 Arbeitsplätze generiert haben?“
Zweite Frage zur Benachteiligung der Angler von Jan Korte an Bundesregierung
Jan Korte
„Inwieweit und mit welchem Erfolg hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) für den Abbau von kapazitätserhöhenden Subventionen (capacity-enhancing subsidies) zugunsten der Förderung der nachhaltigen Transformation von Küstenregionen (beneficial subsidies) stark gemacht (bitte Entwicklung des Anteils der Subventionen für die letzten fünf Jahre und wenn möglich nach Nord- und Ostsee aufschlüsseln) und wird sich die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der im Vergleich zum Angeltourismus geringen wirtschaftlichen Bedeutung der kommerziellen Fischerei in der Ostsee, sowie in Anbetracht des Vorteils der Handangel als schonendste und selektivste Art des Fischfangs im Vergleich zu Fischereimethoden mit unvermeidbarem Beifang, bei den kommenden Verhandlungen zu den Fangbeschränkungen im Rahmen der GFP in der westlichen Ostsee dafür einsetzen, die Entnahmemengen für Anglerinnen und Anglern als vorrangig vor denen der kommerziellen Fischerei zu behandeln?“
Das Statement von Jan Korte zur Antwort der Bundesregierung wegen der Benachteiligung der Angler gegenüber der Berufsfischerei
Das Statement von Jan Korte zu den Antworten der Bundesrergierung (siehe Anhänge) ist so klar und eindeutig wie man es sich des Öfteren von Politikern wünschen würde. Ich kann mich hier inhaltlich nur diesem Text von Jan Korte anschließen. Ich möchte mich auch bei ihm bedanken. Sowohl, dass er das Thema aufgegriffen hat. Wie auch, dass er so klare und eineutige Worte zur Antwort der Bundesregierung findet.
"Die Antworten der Bundesregierung zeugen von einer bemerkenswerten Ignoranz im Landwirtschaftsministerium gegenüber Anglerinnen und Anglern, aber auch gegenüber dem Wirtschaftsfaktor Angeln. Wer der kommerziellen Fischerei in diesem Jahr 127 Tonnen Dorsch als Beifang erlaubt und gleichzeitig das Bag-Limit für Anglerinnen und Angler auf null setzt, kann nicht ernsthaft behaupten, es gäbe keine Bevorzugung der Fischereiindustrie. Gegen die Krise der Angelkutter nach Einführung des Bag-Limits hat der Bund nichts getan, die Fischereiwirtschaft konnte sich aber immer auf Subventionen oder Hilfszahlungen verlassen. Hier gibt es ein deutliches Ungleichgewicht. Wenn es noch Angeltourismus an den deutschen Küsten gibt, dann trotz der Politik der Bundesregierung, nicht wegen ihr.
Die Antworten der Bundesregierung zeigen auch, was für ein Unfug die Gleichsetzung von Angeln und Fischerei hervorbringt - als wäre nicht völlig selbstverständlich, sondern ein Geschenk, dass die meisten Fischarten für das Angeln frei zugänglich und nicht quotiert sind. Man hat den Eindruck, dass eine Handangel mit einem Pilkvorfach mit höchstens vier Haken für das Landwirtschaftsministerium dasselbe ist, wie ein 120 Meter breites Netz, das von zwei Trawlern über den Meeresgrund gezogen wird. Das ist völlig absurd. Niemand, der sich damit auch nur ein einziges Mal beschäftigt hat, kann von der Hand weisen, dass auf der einen Seite die Fischereiindustrie für die Überfischung verantwortlich ist und auf der anderen Seite das Angeln die schonendste und selektivste Art des Fischfangs ist. Während ein Schleppnetz fast alle Fische, einschließlich der für die Fortpflanzung wichtigen großen Exemplare, unterschiedslos abräumt, können sie beim Angeln gezielt geschont werden und haben, sollten sie doch gefangen und abgehakt werden, eine sehr hohe Überlebensrate. Dass alles muss in den Verordnungen der Bundesrepublik und bei den EU-Quotenverhandlungen endlich Berücksichtigung finden."
Anhänge: Antworten auf Fragen von Jan Korte an die Bundesregierung und die Antworten der Bundesregierung
Antwort der Bundesregierung auf Frage 1
Claudia Müller
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages
Das Thünen-Institut für Seefischerei erhebt regulär im Rahmen der EU-Datenerhebungsverordnung ökonomische Daten zur deutschen Fischereiflotte. Die Ergebnisse sind im „Annual Economic Report on the European Fishing fleets“, zum Beispiel STECF 2023, veröffentlicht und unter dem Link abrufbar.
Die hier aufgeführten Daten zur kommerziellen Fischerei sind mit den Daten zur Freizeitfischerei jedoch grundsätzlich nicht vergleichbar. Die angegebenen Werte zur Freizeitfischerei umfassen die gesamte Wertschöpfungskette. In der kommerziellen Fischerei findet der Großteil der Wertschöpfung nach dem Fang statt. Die verfügbaren Daten zur kommerziellen Fischerei konzentrieren sich hingegen auf die Primärproduktion, das heißt nur die Fischerei selbst, ohne vor- und nachgelagerte Bereiche (Werften, Schiffsausstatter, Netzherstellung, Fischverarbeitung, Groß-, Einzel- und Fischfachhandel etc.).
Zahlen zur gesamten Wertschöpfungskette der kommerziellen Fischerei liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei den Fangmöglichkeiten unterscheiden sich kommerzielle Fischerei und Freizeitfischerei sehr grundlegend. Während viele Arten und Bestände in der kommerziellen Fischerei über Fangquoten geregelt sind und damit die Entnahme begrenzt ist, sind die meisten Arten in der Freizeitfischerei frei zugänglich und nicht quotiert. Wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Dorsch oder Lachs in der Ostsee durch ein sogenanntes „bag limit“ oder andere Tages- oder Mitnahmebegrenzungen, dienen einzig dem Zweck, die jeweiligen Bestände zu schützen.
Auch die kommerzielle Fischerei wird hier entsprechend begrenzt. Finanzielle Förderung im Fischereibereich ist vor allem über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) möglich, der sehr strenge Vorgaben vorsieht. Die Verwaltung des Fonds erfolgt in erster Linie über die Länder in eigener Verantwortung. Für den Fischereibereich richtet sich der EMFAF auf die Förderung der Berufsfischerei als Wirtschaftszweig. Insgesamt ist eine „Bevorzugung“ der gewerblichen Fischerei gegenüber der Freizeitfischerei durch die Bundesregierung weder beabsichtigt noch liegt diese vor.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort der Bundesregierung auf Frage 2
Claudia Müller
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages
Fischereistrukturpolitik und damit zusammenhängende Maßnahmen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Dementsprechend gewährt der Bund keine kapazitätserhöhenden Subventionen. Zudem sind Vorhaben, die die Fangkapazität von Fischereifahrzeugen erhöhen, nach EU-Recht grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahmen sind lediglich unter sehr engen Voraussetzungen und nur im Hinblick auf eine Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Fischereifahrzeugs zum Zwecke einer Verbesserung der Sicherheit beziehungsweise der Arbeitsbedingungen an Bord oder der Energieeffizienz des Schiffes erlaubt.
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine nachhaltige Transformation der deutschen Fischerei ein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit der Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei bereits einen partizipativen Prozess im Hinblick auf die Transformation der Ostseefischerei initiiert.
Entsprechende Empfehlungen dieser Kommission liegen vor und werden derzeit auf ihre Umsetzung geprüft. Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Positionierung zu den jährlichen EU-Verordnungen über die Fangmöglichkeiten in der Ostsee sowohl die Belange der Berufs- als auch der Freizeitfischerei. Sie erkennt den wirtschaftlichen und kulturellen Wert beider Formen der Fischerei an. Die Interessen beider Gruppen sind in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Konkrete Positionen zu den Verhandlungen über die Fangmöglichkeiten für 2025 legt die Bundesregierung erst nach Vorlage des entsprechenden Vorschlags der EU-Kommission fest, der Ende August 2024 erwartet wird.
Mit freundlichen Grüßen