Bitte beachten: Am 03.04.2020 veröffentlichten sowohl die Senatsverwaltung für Umwelt als auch das Fischereiamt Berlin neue Regelungen für Angler. Angeln ist seit dem 03.04.2020 demnach wieder erlaubt. Detaillierte Informationen findet ihr im aktuellen Artikel:Berlin: Angeln wieder erlaubt - Angelverbot zurückgenommen.


angelverbot berlin

Bislang hatte die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Angeln und die dazu notwendigen Wege und Fahrten erlaubt. Nachdem uns Meldungen von Anglern erreichten, dass die Wasserschutzpolizei das Angeln in Berlin untersagen würde, haben wir heute Morgen diesbezüglich eine Nachfrage bei der Senatsverwaltung gestellt. Heute Abend wurden wir informiert, dass das Angeln von den Ausnahmen der EindämmVO nunmehr nicht mehr abgedeckt und damit verboten sei.


Angeln zunächst erlaubt

Noch am 24.03.2020  beantwortete die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Presseanfrage von Netzwerk Angeln bezüglich der Angelmöglichkeiten wegen der "Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin":

Sowohl das Angeln wie auch die notwendigen Fahrten wären erlaubt. 

Nachdem uns Meldungen von Anglern erreichten, dass die Wasserschutzpolizei das Angeln untersagen würde, haben wir heute morgen diesbezüglich eine erneute Nachfrage an die Senatsverwaltung gestellt.

Wie sehr momentan Behörden im Stress und am Arbeiten sind, sieht man daran, dass die Antwort heute Abend (31. 03. 2020) nach 21 Uhr erst kam.


Die aktuelle Aussage: Angelverbot in Berlin wegen Corona-Verordnung

Hier der Wortlaut der Mail von der Senatsverwaltung. Damit haben die Berliner leider nicht mehr die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob sie in Berlin angeln gehen möchten. Spannend ist die Aussage, dass Angler wegen "Nichtbewegung" nach aktueller Einschätzung nun ebenfalls unter die EindämmVO (VO = Verordnung) fallen würden.
Dennoch fallen darunter auch Spinn- und Fliegenfischer! Das gilt für alle Angler und Angelmethoden.


Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

auch bei uns überschlagen sich die Ereignisse.

Unsere Beantwortung von letzter Woche ist inzwischen aufgrund der umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie dahingehend korrigiert worden, dass das Angeln von den Ausnahmen der EindämmVO nunmehr nicht mehr abgedeckt sind.

Aufgrund der Nichtbewegung fallen Angelnde nach aktueller Einschätzung nun ebenfalls unter die EindämmVO.

Sie sehen, wie schwierig es derzeit ist, auf dem aktuellen Stand zu bleiben, da Schutzmaßnahmen immer wieder angepasst und geändert werden müssen.

Mit freundlichem Gruß, bleiben Sie gesund."


corona angelverbot berlinE-Mail der Senatsverwaltung an Netzwerk Angeln (Zum Vergrößern klicken!)


Update: Mittwoch 01.04.2020 - 10.30 Uhr

Heute Morgen um 10.29 Uhr erreichte uns eine weitere E-Mail aus der Berliner Senatsverwaltung. Diesmal von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

Während die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gestern mitteilte man hätte seine Auffassung geändert und Angeln sei nun verboten, sagt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Anfrage wäre noch in Klärung. Wir werden hier sofort berichten wenn es Neuigkeiten gibt.

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

vielen Dank für die Ihre Anfrage.

Ihre Anfrage befindet sich derzeit noch in Klärung mit den zuständigen Stellen. Wir melden uns, sobald wir den Sachverhalt in Abstimmung rechtlich vollständig bewertet haben.

Mit freundlichen Grüßen

corona angelverbot berlin2E-Mail der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 01.04.2020 (Zum Vergrößern klicken!).


Netzwerk Angeln informiert weiter aktuell rund um Corona - Virus und Angeln

Ausdrücklich bedanken möchten wir uns bei den Anglern, die uns diesbezüglich gleich informiert haben, so dass wir gezielt nachfragen konnten. Nur so kann man schnell verifizierte Informationen direkt aus Ministerien oder wie hier von der zuständigen Senatsverwaltung bekommen und die Angler zeitnah informieren.


Aktuelle Informationen rumd ums Thema Corona und Angeln in Deutschland findet ihr in unserem ständig aktualisierten News-Blog: Corona und Angeln: Aktuelle Entwicklungen



Wir wünschen den Berliner Anglern, dass sie bald wie ihre Angelkollegen und Freunde aus den anderen Bundesländern wieder selber entscheiden können, ob sie angeln gehen.

Bis dahin: Bleibt gesund!


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Kommentare  

Lese ich da jetzt heraus, dass das Angeln in den anderen Bundesgebieten weiter erlaubt ist?
Ja, bis jetzt wurde das nur in Berlin geändert.

In unterschiedlichen Ausprägungen wie es im Einzelnen erlaubt ist, darf man in ALLEN anderen Bundesländern (NOCH) angeln und die notwendigen Fahrten dazu unternehmen.

AN einzelnen Gewässern kann dennoch das Angeln durch Ordnungsbehörden der Kreise oder Städte oder durch die Bewirtschafter/Vereine/Verbände verborten sein
Falsch Herr Finkenbeiner!!!!

Hören Sie bitte auf die Leute zu nerven mit Ihren schwachsinnigen Anfragen.

Sie bringen in das Gesamte Thema nur Unruhe rein.
Es gibt dafür neben dem DAFV auch die jeweiligen Landes- und Kreisverbände die im direkten Kontakt mit den jeweiligen Ministerien stehen.

Da müssen Sie mit Ihrem Unsinn nicht auch noch mitmischen und die Entscheidungsträger verärgern.

Was Sie mit Ihrem Unsinn anrichten ist Ihnen scheinbar gar nicht bewusst.

Und auch in Berlin ist es nicht verboten.

Sollte es so sein, dann präsentieren Sie bitte eine entsprechende VO aus der es hervorgeht und hören Sie auf, mit Antworten hausieren zu gehen, die keinerlei rechtliche Wirkung haben.

In diesem Sinne

Petri Heil
Ein Beispiel grenzenloser Dummheit aus dem Speckgürtel?
Donnerstag gegen Mittag stand auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt und des Fischereiamts Spandau, dass das Angeln untersagt ist und nicht zur Ausnahmeregelung zählt! Jetzt sind auf beiden Seiten diese Hinweise glücklicher Weise gelöscht worden.
Hallo Detlef,
ab morgen 03.04.2020 gilt in Berlin eine neue Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Der Punkt i) Sport und Bewegung an der frischen Luft wurde in der neuen Verordnung geändert und deutlich erweitert. Es sind nun auch Ruhepausen zulässig - damit könnte die bisherige Einschätzung der Senatsverwaltung für Umwelt - dass Angeln wegen "Nichtbewegung" verboten sei hinfällig sein.

Wir sind weiterhin am Thema dran und werden selbstverständlich informieren, wenn wir neue verifizierte Informationen haben.
Da ja in Berlin gerade Spinnangelverbot wegen Raubfischschonzeit besteht, ist das ja momentan zumindest in sich schlüssig. Was bedeutet das denn für die Wege von Berlin nach Brandenburg zum Angeln?
Grundsätzlich denke ich (OHNE Gewähr!) ja:

Auf unsere Nachfrage an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Brandenburg teilte das Ministerium mit:

Das Angeln bleibt im Rahmen der von der Landesregierung beschlossenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zulässig. Gemeinschaftsangeln ist damit jedoch gegenwärtig untersagt. Die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung sind einzuhalten, die Abstandregelung von 1,5 Meter gilt auch für die Ausübung der Angelfischerei. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sind dabei unbedingt einzuhalten. Das heißt: Angeln ist allein oder gemeinsam mit einer nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Gemeinschaftsfischen ist nicht zugelassen. Sollte bereits ein weiterer Angler vor Ort sein, bieten die Gewässer im Land in der Regel die Möglichkeit, den Mindestabstand von 1,5 Metern selbstständig um ein Vielfaches zu erweitern. Gewässer in Innenstädten, in Parks und parkähnlichen Anlagen, die auch von anderen Erholungssuchenden genutzt werden, bieten in diesen Zeiten nicht die optimalen Möglichkeiten, menschlichen Kontakten untereinander aus dem Weg zu gehen. Dort sollte auf das Angeln verzichtet werden.


Die Wege/Fahrten zum Angelplatz bleiben erlaubt. Die mit der Landesregelung bestehende Personenbeschränkung ist auch dabei zu beachten.

https://www.netzwerk-angeln.de/angeln/angelszene/501-corona-virus-und-angeln-aktuelle-entwicklungen.html
Sehe ich das richtig, dass ich nun von meinem eigen Grundstück aus (mit Wasserzugang) nicht angeln darf und winn ich von meinem Grunstück aus ein Boot ins Wasser schiebe auch von einem Boot aus nicht angeln darf? Wer soll mir dort (ausser der WaPo) begegnen? Frei nach dem Motto dass nicht sei`n kann was nicht sei`n darf.
Kann sich nur um ein Aprilscherz handeln
Leider nicht, Georg. Über sowas macht man keine Aprilscherze. Der Artikel ist bereits von gestern Abend.
Franz Hollweck,

Der Georg hat Recht, das scheint ein Aprilscherz zu sein.

Bis jetzt gibt es keine geänderte VO in Berlin die das angeln untersagt.

Daran kann man auch sehen, welchen Fachlichen Kenntnisstand der Autor dieses Beitrages hat.

Wer etwas veröffentlicht, sollte auch wissen was er veröffentlicht. Hier wird nur Unruhe gestiftet. Und das ist unter aller Sau!!!!
Hallo Micha, die Senatsverwaltung argumentiert ja aufgrund der bestehenden Verordnung.
Einfach mal den Schriftverkehr durchlesen. Mittlerweile ist es übrigens auch auf berlin.de sowie beim Fischereiamt Berlin nachzulesen. Nimm dir 2 Minuten Zeit und recherchiere es selbst.

Ich hoffe sehr, dass die Berliner Angelkollegen baldmöglichst wieder selbst entscheiden können ob sie angeln möchten oder nicht. Bleib gesund!
Für mich sitzen die wahren Angelgegner hier in diesem Netzwerk!
Wie kann man wiederholt nur so instinklos alles gegen Angler und ihre noch gewährte Freiheit hinterfragen?

DANKE für eure Fürsorge !
"Köpft den Boten", scheint das Hauptthema dieses qualifizierten Kommentators zu sein. Es ist nur noch peinlich, was Sie für einen hassdurchtänkten Senf gegen Presse auffahren, die verifizierte Fakten liefert.
Hass? Nein!
Aber in unserer Berliner Angelszene wissen wir doch alle, wie das gelaufen ist!
Ersetzen Sie mal "Bote" mit "falscher Prophet".
Soll der Schwabe im Süden bleiben und dort weiter für Unfrieden sorgen.

Und jetzt hurtig: Ihr Netzwerker habt noch 15 Bundesländer vor euch, um dort Angeln einzuschränken.
Wie es gelaufen ist, ist oben im Detail nachzulesen.
Die WSP hat Angler nach Hause geschickt, und gegenüber Anglern auf die Nachfrage der WSP bei der Senatverwaltung für Gesundheit verwiesen.
Das Verbot wurde von der WSP umgesetzt, noch lange bevor wir überhaupt irgendetwas davon wussten.

Dann haben sich Berliner Angler bei uns gemeldet, uns entsprecehnde Belege vorgelegt (Auszug aus einer Mail der WSP an einen Angler mit Verweis auf die Aussage der Senatsverwaltung für Gesundheit) und um Informationen gebeten.

Da wir bereits vorher schriftliche Bestätigung der Senatverwaltung für Umwelt hatten, haben wir nachgefragt was nun korrekt ist. Die Darstellung der WSP oder die der Senatverwaltung für Umwelt.

Unsere Anfrage an die Senatsverwaltung hatte auf den Entscheidungsprozess sicher keinen Einfluss - das Verbot wurde bereits weit vorher durch die WSP durchgesetzt.

Bitte einfach mal bei den Fakten bleiben! Danke.
Netzwerker Franz,
ja Fakten,
mitten in deinen meinen Fakten.
Meine deine Fakten sind das Problem:
Wer Berlin kennt, weiß, dass da andere (noch alte) Mentalitäten vorhanden sind:
Wenn ihr die Verwaltung neutral fragt, wer nu recht hat, sagt die Obrigkeit ja immer: ihre ausführenden Organe! Und ändern nach Nachfragen das dann in diesem Sinne, dankbar auf diese Lücke in der Verordnung hingewiesen.
Von Presse erwarten wir kritische Beobachtung des Umgangs der Behörde mit uns und Berliner Presse macht das, Berliner Journalisten sind spitze! Ich erwarte, dass Presse auf Einhaltung unserer Rechte pocht gegen Staatsgewalt und hier nu die Finger in die Anglerwunden legt und aufschreit, was denn da ungerechtes passiert und nicht nachfragt, "wer nun recht hat" ... und das in Berlin, unglaublich!

na ja, Tight Lines hat sich ja nun erledigt ....
Wahnsinn was hier abgeht. Da werden Angler von Anglern darüber informiert welche Be-/Einschränkungen auf sie zukommen oder besser bestehen und was passiert, die die informieren werden beschimpft und diskreditiert. Da fehlen einem echt die Worte und es bewahrheitet sich der Spruch: Der ware Feind des Anglers ist der Angler.
Danke ..
Auch wenn es weh tut: Du hast leider Recht. Das Verhalten Einzelner ist hier nicht nur peinlich, sondern geradezu beschämend. Man müsste glatt die charakterlich Eignung zum Angeln in Frage stellen. Wer derart despektierlich mit Mitmenschen umgeht, behandelt mutmaßlich auch Tiere ebenso respektlos. Danke an alle, die uns informieren. Eure Arbeit ist wichtig.
Jessas, Tight Lines, hier ist gerade ein Aluhut vorbei geweht worden. hast du den beim Chemtrailwatching verloren?
Die eine solche schwachsinnige Entscheidung gut und richtig finden, haben von diesem Sport keine Ahnung und gehören ....... Hoffe das man diese Entscheidung korrigiert und sich entschuldigt.
Sehr geehrte Netzwerkreaktion, hier mal mit einer Nachfrage des "Angelverbotes" in Berlin...Die Eindämmungsverordnung wurde ab dem heutigen Tage gelockert, siehe §14 (siehe hier speziell Absatz 4).

Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin
(1) Im Stadtgebiet von Berlin gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), die zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist, befindliche Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Dies gilt auch für wohnungslose Menschen, soweit sie kommunal oder ordnungsrechtlich untergebracht sind.
(2) Das Vorliegen von Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, ist gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einzuhalten.
(3) Gründe im Sinne des Absatzes 2 sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, auch an wechselnden Einsatzstellen,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
c) Besorgungen des persönlichen Bedarfs in Verkaufsstellen und Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Ausnahme derjenigen, die nach § 2 bis § 4 untersagt sind,
d) der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
e) der Besuch bei alten oder kranken Menschen oder bei Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen; innerhalb von Einrichtungen nur nach Maßgabe von § 6,
f) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
g) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis,
h) das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt,
i) Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung,
j) Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren,
k) die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen,
l) der Besuch von Veranstaltungen oder Versammlungen, die nach Maßgabe von § 1 erlaubt oder genehmigt sind,
m) die Teilnahme an Prüfungen,
n) die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Rechtsantragsstellen, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren,
o) die Befolgung behördlicher, staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Vorladungen,
p) die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.
(4) Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands nach Absatz 2 zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstands von 5 m. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden.

En spezielle Aufhebung des Angelverbotes liegt scheinbar noch nicht vor doch wird diese Maßnahme auch nicht mehr auf der Homepage des Fischereiamtes Berlin pupliziert.
Eine weitere Nachforschung diesbezüglich wäre sehr entgegenkommend und würde alle Angeler Berlin erfreuen.
MfG
Dirk Möller
Danke Dirk - doch liegt offiziell vor, Angelverbot IST (momentan) wieder AUFGEHOBEN:
https://www.netzwerk-angeln.de/angeln/angelszene/506-berlin-angeln-wieder-erlaubt-angelverbot-zurueckgenommen.html