Der Berliner Senat hat am 02.04.2020 eine Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.
Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Die Verordnung tritt am 03. April 2020 in Kraft. Angeln ist nun wieder erlaubt.
Verordnung geändert - Angeln wieder erlaubt
In der Verordnung wurde der Punkt Sport und Bewegung an der frischen Luft nun geändert.
Alte Fassung, vom 22.03.2020
i) Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung,
Neue Fassung, vom 02.04.2020
i) Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt.
Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern.
Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden.
Der rot markierte Text ist neu hinzugekommen.
Seit 03.04.2020 ist Angeln in Berlin wieder erlaubt.
Natürlich unter Beachtung der entsprechenden Regelungen der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin.
Die Polizei Berlin hat dazu mittlerweile einen Flyer veröffentlicht, aus dem klar hervorgeht, dass Angeln nun erlaubt ist:
Auszug Flyer der Berliner Wasserschutzpolizei
Den 3-seitigen Flyer übrigens auf der Webseite der Wasserschutzpolizei Berlin auch als PDF-Datei zum Download. Vielleicht ist es keine schlechte Idee, sich den Flyer mal auszudrucken und beim Angeln mitzunehmen.
Auch die Senatsverwaltung für Umwelt hat dazu eine aktuelle Information vom 03.04.2020 auf ihrer Webseite veröffentlicht:
Angelsport fällt unter die Regelung für Sport und Bewegung an der frischen Luft nach § 14, Abs. (3) Punkt i) der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus (EindämmVO).
Danach ist Angelsport – unter Beachtung der Vorgaben der EindämmVO – erlaubt, „alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung“.
Nicht zulässig ist somit das gemeinschaftliche Fischen (‚sonstige Gruppenbildung‘).Die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen sind auch beim Angeln unbedingt einzuhalten.
Quelle: Webseite Senatsverwaltung für Umwelt - abgerufen am 03.04.2020 - 11.30 Uhr
Selbige Meldung ist auch auf der Webseite des Fischereiamt Berlin aktuell nachzulesen:
Die Webseiten der Senatsverwaltung für Umwelt wurden ebenfalls bereits geändert. Das Angelverbot wurde entfernt und die neue Regelung für den Angelsport veröffentlicht:
Update: 03.04.2020 - 15.00 Uhr
Mittlerweile ist auch eine E-Mail der Senatsumweltverwaltung bei uns eingegangen.
E-Mail der Senatsverwaltung für Umwelt vom 03.04.2020 (Zum Vergrößern anklicken!)
Bitte beachten:
Eine Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit bzgl. unserer Nachfrage vom 31.03.2020 steht nach wie vor aus.
Wir freuen uns, dass wir durch unsere journalistische Arbeit offenbar dazu beitragen konnten, der Problematik rund um die aktuelle Situation beim Angeln in Berlin, die nötige Öffentlichkeit zu verschaffen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Senatsverwaltung ihre Ansicht nun änderte und Angeln in Berlin wieder erlaubt ist.
Sollte es neue Entwicklungen geben, werden wir euch selbstverständlich hier aktuell informieren.