Das Saarland weist einige Besonderheiten auf. So ist in den Grenzgewässern zu Luxemburg das Angeln ohne Prüfung möglich (dazu gehören Mosel, Sauer und Our, soweit sie Grenzgewässer sind, das genannte „Kondominium“ (wird von der Gemeinsamen Grenzfischereikommission (Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Saarland) verwaltet und bewirtschaftet). Das Saarland ist eines von bis jetzt nur 2 Bundesländern, bei dem ein "Catch an Release - Verbot" extra ins Gesetz geschrieben wurde. Der größere saarländische Verband ist kein einfacher Verein, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, die damit vom Staat mitfinanziert wird, aber daher auch mit dessen Weisungen unterliegt,.
Zuständiges Ministerium für Fischerei und Angeln in
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Keplerstr. 18, 66117 Saarbrücken
06 81 - 5 01 - 45 00
https://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm
Gesetze und Verordnungen für die Fischerei und Angeln in
Saarländisches Fischereigesetz, Landesfischereiordnung ETC:
Fischereiverbände in
Landesanglerverband Saarland e.V.
Zum Lindscheid 18, 66663 Metzig/Besseringen
0170 – 70 09 378
keine Homepage
Fischereiverband Saar KöR
Feldstraße 49, 66763 Dillingen
0 68 31 - 7 47 76
https://www.fischereiverband-saar.de
Naturschutzverbände in
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Saarland e. V.
Antoniusstraße 18, 66822 Lebach
0 68 81 - 9 36 19-0
http://www.nabu-saar.de
BUND Saarland e.V.
Evangelisch-Kirch-Str. 8, 66111 Saarbrücken
06 81 - 81 37 00
http://www.bund-saar.de
Kommentare
Eindeutig und klares C+R-Verbot
Fangbeschränkungen
§ 10
Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
6. das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen
ausgerichtet ist (Catch & Release).