Es kommt zu einer massiven Erhöhung der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein, obwohl das Land in Sachen Angler, Angeln und Anglerschutz komplett versagt hat. Von einst um die 30 Angelkutter in Schleswig-Holstein ist keine Handvoll mehr übrig. Es gibt Verbote für Dorsch- und Aalangeln, immer mehr Einschränkungen bei anderen Arten. Auch in der Nordsee ist das Aalangeln verboten. Dazu kommen sowohl in Süß- als auch Salzwasser immer mehr Angelverbotszonen, Einschränkungen und Regularien. Kein Wunder, dass immer weniger Menschen Angeln und Angelurlaub in Schleswig-Holstein attraktiv finden.
Ein kleines Beispiel: Obwohl die Angler zu über 99,99 % die Kosten der Fischereiabgabe bezahlen (die Berufsfischer nur im Promillebereich) und damit z. B. auch den Aalbesatz finanzieren, dürfen Angler in Nord- und Ostsee keine Aale mehr angeln. Berufsfischer dagegen dürfen weiterhin ohne jede Quote und mit einer von Ex-Minister Özdemir um einen Monat verringerten Schonzeit Aale plündern. Dass die Fischereiabgabe nicht nur aus solchen Gründen grundsätzlich fragwürdig ist, haben wir schon veröffentlicht: "Die Fischereiabgabe unter der Lupe" .
Das Land Schleswig-Holstein erhöht also nicht nur massiv die Abgaben, es schadet gleichzeitig massiv (und bewusst?) Anglern, Angeln und Anglerschutz
Bisherige und zukünftige Kosten der Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
An der folgenden Grafik sieht man, wie unverschämt das Land Schleswig-Holstein bei den Anglern abkassiert. Dies, obwohl es mit seinen Regelungen das Angeln immer unattraktiver macht und immer mehr Angler in Nachbarländer wie Dänemark vertreibt.
Keine Einsprüche gegen Erhöhung Fischereiabgabe Schleswig-Holstein seitens der Verbände
Nach unseren bisherigen Informationen ist bei der Verbandsanhörung zur Erhöhung der Fischereiabgabe der einzige Verband, der sich gegen dieses Abzocken der Angler ausgesprochen hat, die Sparte Angeln von Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V. (WiSH e.V).
Stellungnahme von Netzwerker Lars Wernicke zur Erhöhung Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
Argumentation gegen die Erhöhung der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein von 10 auf 18 Euro im Jahr/ Erhöhung der Gebühren für den Urlauberfischereischein
Die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein dient in erster Linie der Förderung des Angelns, der Fischerei sowie der Hege und Pflege der Fischbestände und der Verbesserung der Gewässer. Eine geplante Erhöhung von derzeit 10 Euro auf 18 Euro pro Jahr zuzüglich der Verwaltungsgebühren ist weder notwendig noch gerechtfertigt und würde insbesondere die breite Basis der Freizeitanglerinnen und -angler unnötig belasten. Die geplante Erhöhung
wird viele Anglerinnen und Angler abschrecken und dem Angeltourismus weiter schaden.
Sozialverträglichkeit der Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
Die meisten Anglerinnen und Angler sind Freizeitfischer, für die das Angeln ein Hobby darstellt. Gerade einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen, darunter viele Jugendliche, Rentner oder Arbeitslose, könnten durch die Erhöhung von bis zu 180 % überdurchschnittlich belastet werden. Ein solcher Schritt widerspricht dem Ziel, möglichst vielen Menschen den Zugang zur Natur und zur nachhaltigen Fischerei zu ermöglichen. Die Erhöhung der
Fischereiabgabe von 10 Euro auf 18 Euro mag auf den ersten Blick gering erscheinen, aber für passionierte Anglerinnen und Angler summieren sich die Kosten schnell. Zudem kommen zukünftig die Verwaltungsgebühren hinzu. Da auch viele Angelvereine die Mitgliedsbeiträge und Preise für Gastkarten in den letzten Jahren - zum Teil deutlich - erhöht haben, werden sich bald viele einkommensschwache Menschen das Hobby nicht mehr leisten.
Fehlender Nachweis der Notwendigkeit der Erhöhung der Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
Es wurde bislang nicht transparent dargelegt, warum eine Erhöhung notwendig ist. Es fehlen nachvollziehbare Belege darüber, dass die bisherigen Mittel von 10 Euro pro Person und Jahr nicht ausreichen, um die fischereilichen Maßnahmen sinnvoll durchzuführen. Ohne eine klare Bedarfsanalyse wirkt die Erhöhung willkürlich. Zudem sollte vor einer Erhöhung nachvollziehbar belegt werden, dass keine Einsparungen bei den geplanten Ausgaben und Förderungen möglich sind. Hier sollte zudem eine Priorisierung erfolgen. In der Vergangenheit wurden über die Fischereiabgabe Projekte gefördert, die dem allgemeinen Naturschutz zuzuschreiben sind. Die Förderung von allgemeinen Naturschutzprojekten/ Artenschutzprojekten muss ausschließlich aus dem Steueraufkommen bzw. dem Haushalt des Landes und somit auf den Schultern der gesamten Bevölkerung verteilt werden und nicht ausschließlich der Anglerinnen und Angler (und zum kleinen Teil (weniger 1,0% der Summe) der Fischerei). Es entscheidet die Bewilligungsbehörde (Obere Fischereibehörde) über die Zuwendungen. Die Bewilligungsbehörde darf auch weiterhin nur Projekte bewilligen, die durch die jetzige Fischereiabgabe gedeckt sind und sollte die Priorisierung stärken.
Abschreckung und Rückgang der Anglerzahlen durch Erhöhung Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
Eine deutliche Steigerung könnte potenzielle Neuanglerinnen und -angler abschrecken und bestehende dazu bringen, das Hobby aufzugeben. Das würde langfristig nicht nur die Einnahmen aus der Abgabe schmälern, sondern auch das ehrenamtliche Engagement in Angelvereinen und die Unterstützung für Umweltprojekte gefährden, die häufig von dieser Gruppe getragen werden. Ein Anstieg der Kosten könnte vermutlich auch dazu führen, dass weniger Menschen die Fischereiabgabe zahlen, insbesondere Gelegenheitsangler. Das Risiko, ohne bezahlte Fischereiabgabe erwischt zu werden, ist in Schleswig-Holstein aufgrund der geringen Kontrolldichte sehr gering.
Zudem würde der (Angel-) Tourismus weitere Gäste - insbesondere in der Nebensaison - verlieren. Obwohl Schleswig-Holstein mit seinen Küsten, Flüssen und Seen eigentlich beste Voraussetzungen für das Angeln bietet, weichen immer mehr Anglerinnen und Angler ins benachbarte Dänemark aus. In Dänemark ist der Zugang zur Fischerei deutlich unkomplizierter. Wer dort angeln möchte, benötigt lediglich eine nationale Angelkarte („fisketegn“), die online schnell und unbürokratisch erworben werden kann – für ein paar Tage, eine Woche oder das ganze Jahr. Die Kosten betragen zurzeit für eine Tageskarte ca. 6,20 Euro, in Schleswig-Holstein ist immer die Jahresabgabe erforderlich. Zudem gibt es ein komplexeres System mit Fischereischeinpflicht, Fischereiabgabe, Gastkarten der Vereine und teilweise unterschiedlichen Regeln je nach Gewässer. Viele Anglerinnen und Angler empfinden das deutsche System bereits aktuell als abschreckend oder unverständlich.
Dänemark verfolgt zwar auch einen nachhaltigen Ansatz, hat aber zum Teil klarere oder einfacher umsetzbare Regelungen, was als praxisnäher empfunden wird. Dänemark hat den wirtschaftlichen Wert des Angeltourismus früh erkannt und aktiv gefördert. In vielen Regionen gelten Anglerinnen und Angler als willkommene Gäste, was sich auch in der Kommunikation und Werbung zeigt. In Schleswig-Holstein hingegen sehen sich Anglerinnen und Angler gelegentlich mit restriktiven Maßnahmen, Fischereiverboten oder negativen Vorurteilen konfrontiert – was das Gefühl vermittelt, nicht überall willkommen zu sein. Eine Erhöhung der Fischereiabgabe und Verwaltungsgebühren würde demnach vermutlich weitere Angeltouristen nach Dänemark treiben.
Beitrag zur Umwelt bereits geleistet!
Viele Anglerinnen und Angler engagieren sich freiwillig für Gewässerschutz, Artenschutz und Umweltbildung. Sie leisten damit bereits einen aktiven Beitrag zur Naturpflege. Eine Erhöhung der Abgabe kann als Misstrauensvotum gegenüber diesem Engagement verstanden werden und demotivieren.
Fazit
Die Erhöhung der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein auf 18 Euro im Jahr ist sozial unverhältnismäßig, nicht ausreichend begründet und birgt das Risiko, das Engagement der Anglerschaft zu schwächen und weitere Anglerinnen und Angler nach Dänemark zu vertreiben. Stattdessen sollten andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und transparent kommuniziert werden, um den Anglerinnen und Anglern eine faire und nachvollziehbare
Lösung zu bieten. Zudem sollte - unabhängig von einer möglichen Erhöhung - die Einführung einer Tageskarte für Touristen sowie die Möglichkeit einer Jahres- oder Monatspauschale für Hochseeangelschiffe geprüft werden.
Ergänzung zur Erhöhung der Gebühren für den Urlauberfischereischein durch Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein, das Land zwischen den Meeren, bietet mit seinen zahlreichen Seen, Flüssen und Küstenabschnitten ideale Bedingungen für Anglerinnen und Angler. Um auch Urlaubsgästen das Angeln ohne langwierige bürokratische Hürden zu ermöglichen, wurde der sogenannte Urlauberfischereischein eingeführt. Dieses Angebot erlaubt es Touristen, ohne regulären Fischereischein in Schleswig-Holstein zu angeln – unter bestimmten Auflagen.
Der Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein ist eine sinnvolle Maßnahme, um den Tourismus zu fördern, Menschen für nachhaltige Naturerlebnisse zu begeistern und gleichzeitig einen Beitrag zum Fischerei- und Gewässerschutz zu leisten.
Förderung des Tourismus
Der Urlauberfischereischein senkt die Einstiegshürden für Gäste, die ihren Urlaub aktiv in der Natur gestalten möchten. Gerade Familien, spontane Besucher oder Menschen ohne Angelprüfung profitieren von der unkomplizierten Lösung. So stärkt das Modell den Wassertourismus, die Nachfrage in lokalen Angelgeschäften und die Attraktivität der Region als Reiseziel. Eine Erhöhung um bis zu 75% könnte viele Touristen abschrecken, das Hobby
einfach mal auszuprobieren. Viele Urlauber nutzen den Schein als ersten Kontakt mit dem Angelsport. Die Möglichkeit, auch ohne Sachkundeprüfung zu angeln, weckt Interesse und fördert das Verständnis für ökologische Zusammenhänge, Gewässerschutz und Artenvielfalt.
Wer positive Erfahrungen macht, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit dauerhaft Interesse entwickeln und sich später eventuell einen regulären Fischereischein zulegen und somit auch dauerhaft die Fischereiabgabe zahlen. Der Urlauberfischereischein wird ja nicht ausschließlich von Touristen, die von außerhalb von Schleswig-Holstein kommen, erworben.
Die Gebühren für den Urlauberfischereischein fließen - wie auch die Fischereiabgabe - in Maßnahmen zur Hege der Fischbestände, zur Gewässerpflege und zur Ausbildung. So leistet auch der Urlauber mit seinem Beitrag einen direkten Nutzen für den Naturschutz. Ein Rückgang der Touristen würde somit auch finanzielle Einbußen zur Folge haben.
Rechtssicherheit und Kontrolle
Im Gegensatz zum „illegalen“ Schwarzangeln bietet der Urlauberfischereischein eine rechtlich saubere Lösung, die klar reglementiert ist. Die Regelungen, wie z. B. das Angeln nur in bestimmten Gewässern und mit gültiger Gastkarte, sorgen für Übersichtlichkeit, Sicherheit und einfache Kontrolle durch Behörden und Fischereiaufsicht. Bei einer Erhöhung der Gebühren muss mit einer Zunahme der Schwarzangelei gerechnet werden. Bei der angedachten Erhöhung zahlt ein Erwachsener mit einem 15-jährigen Kind für einen Tag Angeln in Schleswig-Holstein zukünftig 100 Euro! In Dänemark wären es für einen Tag 6,20 Euro (Fisketegn erst ab 18 Jahren erforderlich).
Fazit
Der Urlauberfischereischein ist ein gelungenes Beispiel für ein praxisnahes, naturverträgliches und wirtschaftlich sinnvolles Modell. Er bringt Menschen mit der Natur in Berührung, unterstützt die lokale Wirtschaft und schafft Einnahmen für den Fischerei- und Gewässerschutz. Schleswig-Holstein nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, die auch anderen Bundesländern als Vorbild dienen kann. Eine Erhöhung der Gebühren könnte jedoch abschreckend wirken und Anglerinnen und Angler nach Dänemark vertreiben.
Lars Wernicke