750 teaser schein saar rlp

Viele Angler aus Rheinland-Pfalz machen ihren Angelschein im benachbarten Saarland. Rund um diese Praxis gibt es aktuell reichlich Verwirrung. Angeblich sollen Angler aus Rheinland-Pfalz mit saarländischer Prüfung/Fischereischein künftig keine Erlaubnisscheine in Rheinland-Pfalz mehr bekommen. Ebenso soll es nicht mehr möglich sein, Fischereischeine aus dem Saarland in Rheinland-Pfalz umschreiben zu lassen. Netzwerk Angeln hat die Fakten gesammelt, bei den Behörden nachgefragt und sorgt nun für Klarheit rund um die saarländischen Fischereischeine in Rheinland-Pfalz.

Verwirrung um Fischereischeine aus dem Saarland

Angler aus Rheinland-Pfalz berichteten der Netzwerk Angeln Redaktion, dass angeblich die Geschäfttsführerin des Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz bei einer Verkaufsstelle für Angelerlaubnisse im Koblenzer Raum vorstellig wurde. Sie hätte in "äußerst hartem Ton und erregt" darauf aufmerksam gemacht, dass man keine Erlaubnisscheine für den Rhein mehr an Rheinland-Pfälzer mit saarländischem Fischereischein ausgeben dürfe. Ebenso stand im Raum, dass saarländische Scheine auch nicht mehr in rheinland-pfälzische Fischereischeine "umgeschrieben" werden sollten.

Außerdem solle auch das saarländische Prüfungszeugnis nicht zum Erwerb eines Fischereischeines für Rheinland-Pfälzer akzeptiert werden. 

Dass es sich bei diesen Geschehnissen über die uns rheinland-pfälzische Angler informierten nicht nur um Gerüchte handelt, zeigt eine E-Mail der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord an die Geschäftsführerin  des Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz, die der Netzwerk Angeln Redaktion vorliegt.

schein ungueltigSaarländische Fischereischeine in Rheinland-Pfalz für Rheinland-Pfälzer ungültig!

Nachfrage und Antwort bezüglich saarländischem Fischereischein und saarländischer Prüfung in Rheinland-Pfalz

Interessant dabei ist auch, dass es nach unseren Recherchen nur  im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) einen diesbezüglichen Kontakt zum Angelkartenverkauf gab. Aus dem Gebiet für das die SGD Süd zuständig ist, sind uns keine ähnlichen Vorgänge bekannt.

Ob dies - wie von einigen Anglern aus dem Koblenzer Raum vermutet - damit zusammenhängt, dass die Geschäftsführerin des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz, Frau Sonja Lenz und ihr Mann Wilhelm Lenz von ihren Ämtern (Präsident, Gewässerwartin) im Bezirks-Sportfischerverband Koblenz e.V.  in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abgewählt wurden (wohl noch nicht abschließend juristisch geklärt), konnten wir nicht recherchieren.

Um verunsicherten Angelkartenverkäufern und Anglern zu helfen, haben wir bei der SGD Nord schriftlich nachgefragt und um Stellungnahme zum Thema saarländische Prüfungen und Fischereischeine für Rheinland-Pfälzer gebeten. Nachfolgend kam bei einer Recherche zu einem weiteren Artikel dieselbe Frage noch einmal auf. Dieses Mal stellten wir sie aber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in Rheinland-Pfalz.

Kurzfassung: Saarländische Prüfungen und Fischereischeine in Rheinland-Pfalz

Die Behörde wie das Ministerium antwortete uns schnell und ausführlich auf unsere Fragen. Nachfolgend das Wichtigste für die rheinland-pfälzischen Angler und Angelerlaubnisverkäufer kurz zusammengefasst:

  1. Saarländische Fischereischeine von Rheinland-Pfälzern sind in Rheinland-Pfalz keine gültigen Fischereischeine zum Erwerb von  Erlaubnisscheinen.
  2. Saarländische Fischereischeine (wie alle offiziellen Fischereischeine aller anderen Länder) von Rheinland-Pfälzern können problemlos in rheinland-pfälzische Fischereischeine umgeschrieben werden.
  3. Ein Prüfungszeugnis ist nicht geeignet oder Voraussetzung zur Erstausstellung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz für rheinland-pfälzische Bürger. Es braucht dazu einen Schein eines anderen Bundeslandes.
  4. Ob und inwieweit saarländische Fischereischeine von Rheinland-Pfälzern im ausstellenden Bundesland (Saarland) oder in weiteren Bundesländern gültig sind, wurde nicht geprüft.

Die Anfrage unserer Redaktion, sowie die Antwort der Behörde in vollem Wortlaut (nach der  noch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses eines anderen Bundeslandes gereicht hätte),  findet ihr am Ende dieses Artikels.

Wir haben ebenfalls beim zuständigen Ministerium (Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten) in Rheinland-Pfalz wegen eines anderen Artikels nachgefragt.
Das Ministerium widersprach der Ansicht der Behörde und kam nach einer rechtlichen Prüfung im Haus zum Ergebnis, dass man einen gültigen Schein eines anderen Bundeslandes zur Erstausstellung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeines benötigt.
Mit der unbürokratischeren und günstigeren Vorlage nur des Prüfungszeugnisses (nur einmal Fischereiabgabe und nur eine Ausstellung eines Fischereischeines) einer erfolgreich abgelegten Prüfung aus einem anderen Bundesland kann man dagegen KEINE Erstausstellung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeines erreichen. Diese Mail mit der rechtlichen Einschätzung des Ministeriums findet ihr auch am Ende des Artikels.

Braucht man tatsächlich zwei Fischereischeine?

Aus der Antwort des Ministeriums in Rheinland-Pfalz ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass zunächst ein Fischereischein im Saarland ausgestellt wird. Diesen muss der Angler dann in Rheinland-Pfalz "umschreiben" lassen, da der saarländische Fischereischein kein für Rheinland-Pfälzer in Rheinland-Pfalz gültiger Fischereischein ist.

Genau genommen ist der Begriff "Umschreiben" (nicht nur) für Rheinland-Pfalz ungenau. Letztendlich wird für Rheinland-Pfälzer bei in anderen Bundesländern erworbenen Fischereischeinen nämlich immer ein neuer Fischereischein für Rheinland-Pfalz erstmalig ausgestellt (Erstausstellung).

Warum ist das wichtig?
Ganz einfach: Bei der Ausstellung des Fischereischeins im Saarland muss die Fischereiabgabe im Saarland bezahlt werden. Beim "Umschreiben" des saarländischen Scheins in Rheinland-Pfalz muss erneut Fischereiabgabe, diesmal in Rheinland-Pfalz bezahlt werden. So zwingt die Regierung von Rheinland-Pfalz seine Bürger zu vollkommen unnötigen Kosten und unnötiger Bürokratie.

Warum machen Rheinland-Pfälzer überhaupt eine saarländische  Fischerprüfung?

Ein "Angelschein-Tourismus" wie er aktuell zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland herrscht, ist in Deutschland eher ungewöhnlich. Einige der 16 Bundesländer sprechen sich in ihren Landesfischereigesetzen und den dazugehörigen Ausführungsverordnungen gegen diese Praxis aus. Eine gültige Prüfung kann man in diesen Bundesländern nur in dem Bundesland ablegen, in dem man auch seinen Hauptwohnsitz hat (dazu wird noch ein Artikel kommen, in dem das für jedes Bundesland aufgeführt wird).

Für Rheinland-Pfalz gibt es dazu jedoch ein Urteil aus dem Jahr 2015 ( Urteil vom 15.12.2015 Az. 5 K 626/15.NW ). Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße stellt darin klar, dass die Anerkennung eines in einem anderen Bundesland erworbenen Fischereischeins nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob der Fischereischeininhaber bei Ablegung der Fischerprüfung seinen Hauptwohnsitz in Rheinland Pfalz oder in einem anderen Bundesland hatte.

Die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen, ist für Rheinland-Pfälzer daher möglich.

Im benachbarten Saarland bietet der Fischereiverband Saar in Kooperation mit dem Online-Kursanbieter Fishing King offenbar ein so attraktives Prüfungs-Konzept an, dass sich viele Angler aus Rheinland-Pfalz dafür entscheiden ihre Fischerprüfung im Saarland abzulegen.

Fazit:
Wie so oft wenn es um Fischereischeine und Fischerprüfungen geht ist die Sachlage auch hier reichlich kompliziert. Wer in Rheinland-Pfalz wohnt und seine Fischerprüfung im benachbarten Saarland abgelegt hat, der sollte dafür Sorge tragen, dass er sich in Rheinland-Pfalz von seiner Wohnort-Gemeinde einen rheinland pfälzischen Fischereischein ausstellen lässt.  Dazu braucht es dann den Fischereischein des Saarlandes (oder einens anderen Bundeslandes, in dem man seine Prüfung abgelegt hat).

Anhänge

Anhang 1, Mail mit Fragen an SGD Nord zur Abklärung

Sehr geehrter Herr Mxxxxxx,

mir liegt ein Dokument vor indem Sie einer gewissen Frau Lenz empfehlen, rheinland-pfälzische Angler mit saarländischem Fischereischein schlechter zu stellen und diesen keine Erlaubnisscheine zu verkaufen.

Dazu unsere Fragen:

1.:
Wäre es nicht sinnvoller, angelnde Bürger, die nach bestem Wissen und Gewissen bei der Prüfung gehandelt haben, den Erlaubnisschein zu verkaufen?

Um dann auf die Problematik hinzuweisen und klarzumachen, dass diese den saarländischen Schein problemlos in einen rheinland-pfälzischen umschreiben lassen können?

2.:
Werden Sie sich mit den saarländischen Kollegen in Verbindung setzen um auf die Problematik hinzuweisen und die dann gemeinsam aus der Welt zu schaffen?

3.:
Oder gibt es da ganz andere Gründe für diese Antwort an Frau Lenz?

4.:
Stimmt es, dass die SGD Süd das anders handhabt und für das Handeln wie bei SGD Nord keine Grundlage sieht?

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 31.01.2020 beantworten könnten.

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner

Anhang 2, Mailantwort der Behörde SGD Nord

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

unsere Information zu den aktuellen Regelungen des rheinland-pfälzischen Fischereirechtes waren an unseren Vertragspartner, den Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz, dessen Geschäftsführerin aktuell Frau Lenz ist gerichtet.

Das Schreiben der SGD Nord diente der Klarstellung und ermessenfehlerfreien Anwendung der Regelungen des Landesfischereirechts unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 15. Dezember 2015 zum Wohnortprinzip in § 2 der Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz.

Aktuell sind Fischereischeine, die von Behörden anderer Bundesländer für Bürger mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz ausgestellt werden, in Rheinland-Pfalz ungültig. Ob und inwieweit diese Fischereischeine im ausstellenden Bundesland oder in weiteren Bundesländern gültig sind, wurde nicht geprüft.

Erlaubnisscheine zum Fischfang dürfen von Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten jedoch nur an Personen ausgegeben werden, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind (§ 18; § 62 (1) Nr. 8. Landesfischereigesetz).

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Zu 1:
Der Verkauf von Fischereierlaubnisverträgen an Personen ohne gültigen Fischereischein ist nach § 18 (1) Landesfischereigesetz nicht gestattet. Auch wird die SGD Nord keine Empfehlungen herausgeben, die gegen das Gesetz verstoßen. Darüber hinaus würde ein solches Verhalten unserer Vertragspartner auch eine Vertragsverletzung darstellen, die gegebenenfalls zur Kündigung des Fischereipachtvertrages führen kann.

Zu 2:
Die SGD Nord wird die Prüfungskommission(en) des Fischereiverbands Saar auf das Missverständnis einiger Personen hinweisen und vorzuschlagen, im Rahmen der Prüfungsvorbereitung Rheinland-pfälzer darauf hinzuweisen, dass sie einen gültigen Fischereischein bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erwerben müssen, um die Angelfischerei in Rheinland-Pfalz rechtmäßig ausüben zu können. Der saarländische Fischereischein gilt dafür als Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung.
Alternativ dazu könnte der Fischereiverband Saar auch entscheiden, für Personen, die Ihren Hauptwohnsitz nicht im Saarland haben, jeweils eine Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung an Stelle eines Fischereischeines auszugeben.

Zu 3:
Es gibt keine anderen Gründe für die Erläuterung der Regelungen des rheinland-pfälzischen Fischereirechts.

Zu 4:
Das Landesfischereirecht wird im gesamten Land Rheinland-Pfalz gleich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung angewendet. Das betrifft alle Instanzen der Fischereiverwaltung vom MUEEF über die Struktur- und Genehmigungsdirektionen als Oberen Fischereibehörden bis zu den Unteren Fischereibehörden bei den Kreisverwaltungen und den Ordnungsämtern bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Auch die SGD Süd informiert ihre Vertragspartner und nachgeordneten Behörden bei Bedarf oder Nachfrage inhaltsgleich und rechtskonform.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
--
Öffentlichkeitsarbeit
STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD

Anhang 3, Auszug aus Mailantwort des Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

eine juristische Prüfung in unserem Haus hat Folgendes ergeben:
Das Urteil des VG Neustadt vom 15.12.2015, Az.: 5 K 626/15.NW trifft nach unserer juristischen Auffassung keine Aussage darüber, dass das Ablegen einer Fischerprüfung in einem anderen Bundesland als solche in Rheinland-Pfalz anzuerkennen ist.

Vielmehr führt das VG unter Randnummer 14 des Urteils zutreffend aus, dass eine allgemeine Regelung über die Anerkennung anderer Fischerprüfungen mit Ausnahme der in § 36 Abs. 2 Nr. 6 LFischG im Landesfischereigesetz RP nicht enthalten ist, ebenso wenig wie eine Verordnungsermächtigung hierzu.

Das Landesfischereigesetz enthält (lediglich) eine Verordnungsermächtigung zur Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer (§ 33 Abs. 3 LFischG). Auch hierauf weist das VG in seinem Urteil (Rn 15).

Auf diese Verordnungsermächtigung stützt sich § 2 Landesfischereiordnung.§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Landesfischereiordnung ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass zum Erwerb eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins die Ablegung einer Fischerprüfung nicht erforderlich ist, wenn der in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworbene Fischereischein aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung erteilt worden ist (so auch das Urteil des VG unter Rn 32).

In der Kommentierung zur Anerkennung der Fischerprüfung anderer Länder in Jens/Grötsch, Fischereirecht Rheinland-Pfalz, 5. Aufl. 2014, Ziffer 3.2.10 heißt es:
"Das LFischG enthält - anders als in § 33 Abs. 3 für Fischereischeine - keine Ermächtigung, die Fischerprüfungen anderer Bundesländer anzuerkennen." ...
"Es ist anzunehmen, dass es sich hier nicht um eine versehentliche Regelungslücke handelt." 
"... muss man es dem Landesgesetzgeber überlassen, ob er die Notwendigkeit sieht, die unmittelbare Anerkennung der Fischerprüfungen anderer Bundesländer in RP, ..., allgemein gesetzlich zu regeln."

An den Stellen, an denen das VG in seinem Urteil davon spricht, dass theoretisch jede Person mit einer Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes einen Fischereischein in RP erlangen kann (siehe insbesondere Rn 26), trifft das VG nach unserer juristischen Auffassung keine Aussage darüber, dass bereits die Fischerprüfung als solche für die Erteilung eines Fischereischeins ausreicht, sondern es nennt die Fischerprüfung lediglich in ihrer Funktion als notwendige aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins.


Hinweis:
Der Artikel wurde im Zuge weiterer Recherchen zum Thema am 10.04. 2020 geändert. Bis dahin galt und war so veröffentlicht, dass im Bereich der SGD Nord auch die Vorlage des Prüfungszeugnisses aus einem anderen Bundesland zur Erstaustellung eines Fischereischeins für Rheinland-Pfalz gereicht hätte.

Dem widersprach das zuständige Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten nach einer hausinternen, juristischen Prüfung.

Die entsprechenden Passagen wurden geändert.


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Kommentare  

Was ich nicht verstehe, wieso ist ein Kurs mit 35 Stunden Nachweis und anschließender Prüfung im Saarland einfacher zu absolvieren wir in Rheinland Pfalz?
Wobei, im Saarland wird nur ein Kurs gefordert. Ohne Angabe der Inhalte und der Kursdauer. Wenn dies so richtig ist kann man das Urteil des Landgerichts in RP in die Tonne treten. Das wird vor keiner 2. Instanz bestehen da RP den Präsenzkurs mit 35 Stunden verlangt als Prüfungszulassung und nur gleichwertige Prüfungen anerkennt.
Hallo Hans-Hermann, das Urteil ist ja zum Abruf im Artikel verlinkt, es wird in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass laut Text des Landesfischereigesetz die Ausgestaltung und Qualität eines Kurses eben gerade keine Rolle spielt sondern in RLP alle legalen Prüfungen anzuerkennen sind.
Hallo liebes Netzwerk Angeln Team, danke für eure ausführliche Recherche und den informativen Beitrag.

Wir sind selbst schon seit einigen Tagen dabei, die ganze Lage zu überprüfen und unsere Kommunikation entsprechend anzupassen, sobald uns alle notwendigen Informationen vorliegen.

Wie Ihr, liebes Netzwerk Angeln Team schon im Artikel richtig beschrieben habt, können auch wir mit Sicherheit allen Rheinland-Pfälzern sagen, die im Saarland ihre Fischerprüfung abgelegt haben, dass Sie ohne Probleme ihren Fischereischein in RLP umschreiben lassen können und dieser dort gültig ist. Nach unserer Kenntnislage, sowie den schriftlichen Aussagen der rheinland-pfälzischen und saarländischen Behörden und dem Feedback unserer Kunden gab es bis vor kurzem keine Probleme beim Kauf der Erlaubnisscheine.

Es scheint in manchen Orten von Rheinland-Pfalz seit Anfang Januar 2020 tatsächlich eine neue Sachlage bzgl. der Ausstellung von Erlaubnisscheinen mit einem saarländischen Fischereischein (bei Wohnsitz in RLP) zu geben, die es vor einigen Wochen offensichtlich nicht gab.

Die Fischerprüfung und die Ausstellung von Fischereischeinen / Erlaubnisscheinen liegt im Bereich der Behörden in RLP. Wir lassen die Thematik zur der Ausstellung von Erlaubnisscheinen mit einem saarländischen Fischereischein (bei Wohnsitz in RLP) daher gerade auch prüfen. Wir arbeiten hier mit Hochdruck an einer Lösung bzw. Klarheit.

Außerdem haben wir eben auf unseren Seiten für Rheinland-Pfalz einen Text ergänzt, der die ganze Angelegenheit entsprechend der uns aktuell vorliegenden Informationen thematisiert. Sobald uns alle Informationen (von allen beteiligten Behörden, Verbänden, etc.) vorliegen, werden wir die neuen Erkenntnisse natürlich transparent nach außen tragen – aktuell fehlen uns jedoch dazu noch zu viele Details, um allgemeingültig für ganz Rheinland-Pfalz die Sachlage klären zu können. Wir hoffen, dass das soweit verständlich und nachvollziehbar ist.

Danke nochmal für die Aufarbeitung in eurem Artikel und liebe Grüße,
Fishing-King
Hallo Fishing-King,

danke für Lob und Rückmeldung!

Wenn es einem zuerst um Angeln und Angler geht, sollten gerade Angelanfänger zuerst mal Freude am neuen Hobby haben statt Stress mit Behörde und Verbänden!

Anfänger zu frustrieren, weil der Zugang zum Angeln in Deutschland wegen des Föderalismus und wegen der Verbände und Behörden (die sich mit den Prüfungen, Scheinen und Fischereiabgabe zusätzlich Geld verschaffen wollen) eh schon viel zu schwer gemacht wird, das muss für Anglerfreunde nun wirklich nicht sein.

Wenn solche Dinge dann an uns herangetragen werden ist es unser Job als journalistisches Medium für Angler, Angeln und Anglerschutz, alles sauber zu recherchieren, nachzuhaken bei den Behörden und das dann öffentlich zu machen.

Dazu gehört auch, dass man Fehlentwicklungen wie hier die doppelte Fischereiabgabe klar benennt und thematisiert.

Ich finde es daher absolut klasse und lobenswert, dass ihr jetzt direkt reagiert habt und das für Rheinland-Pfalz auf euren Seiten richtig gestellt habt...
Top!
Hallöchen,

ich kann es nur bestätigen. Vor einem Jahr habe ich übrr Fishing King im Saarland meinen Fischereischein gemacht und konnte vor ca. zwei Wochen problemlos Diesen in den Rheinland-Pfälzischen umschreiben.

Schöne Feiertage und Petri Heil
Hallo,

Meine Frage dreht sich um das gleiche Thema, möchte im März meine Prüfung zum erstmaligen Erwerb des Fischereischeins (Angelschein) im Saarland ablegen. Habe meinen Wohnsitz jedoch in Rheinland Pfalz. Ist es jetzt in Rheinland Pfalz gesetzlich möglich mit einem Fischereizeugnis aus dem Saarland erstmalig den Angelschein zu beantragen?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Mfg
Der Anfänger
Nein, momentan nicht möglich.
Man muss den saarländischen Fischereischein nehmen und vorlegen
Hallo zusammen,

hiermit gebe ich auch mal einen ganz aktuellen Beitrag zu dem Thema:

Als in Mainz wohnhafter Rheinland-Pfälzer habe ich im Saarland meine Fischerprüfung abgelegt.
Neben dem Prüfzeugnis Saarland (direkt von Fischereiverband Saar) habe ich mir auch gleich einen Fischereischein (für 1 Jahr) ausstellen lassen.

Den Scan der beiden Dokumente sowie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines für Rheinland-Pfalz habe ich als Mail an den zuständigen Mitarbeiter der Stadt Mainz gesendet.
Hier habe ich einen Tag später angerufen, um mich nach dem Stand zu erkundigen.
Am Telefon hat er mir freundlich bestätigt, dass eine Ausstellung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeines ohne Probleme möglich ist, da NUR DER FISCHEREISCHEIN (!!!) aus dem Saarland akzeptiert würde und auf dessen Grundlage einer für Rheinland-Pfalz ausgestellt werden kann!

Das Prüfungszeugnis wird NICHT anerkannt!

Also an alle, die ebenfalls sowas vor haben:
Beantragt zur Prüfungsanmeldung einen Fischereischein im Saarland und nehmt ihn gleich nach der bestandenen Prüfung (ggf. nach dem Praktikum) mit. - Damit sollte es wirklich keine Probleme mit einer Akzeptank in Rheinland-Pfalz geben.

Zusätzliche Hinweise:
- mit dem saarländischen Fischereischein konnte ich ebenfalls ohne Probleme eine Erlaubniskarte kaufen
- das scheint jedoch nicht überall möglich zu sein; bspw. soll es in Koblenz immer wieder zu Problemen kommen...
- Ich habe mich aus zeitlichen (beruflichen) Gründen für einen Onlinekurs entschieden, da er mir mehr Flexibilität bei der Zeiteinteilung gibt. Er war sehr gut aufgebaut. Die wesentlichen Informationen wurden genannt.

Grüße,

Amigo
Ein Petri an alle,

ich möchte "Amigodelsol"s Aussage bestätigen.

Ich komme aus dem schönen Hunsrück in RLP und habe ebenfalls neulich meine Prüfung im Saarland abgelegt und mir nach dem Praktikum meinen Angelschein (welchen ich bei der Anmeldung für 1 Jahr beantragt habe) abgeholt.

Mit dem Angelschein in der Tasche, samt Passbild und Geld für die Gebühren bin ich anschließend zu meiner zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung. Dort musste ich NUR den Saarländischen Angelschein bzw. Fischereischein vorlegen und mir wurde sofort der Rheinland-Pfälzische-Angelschein ausgestellt. Das Prüfungszeugnis aus dem Saarland reicht hier für NICHT aus und will auch niemand sehen.
Die nette Dame schmunzelte als ich den Saarländischen Schein vorlegte und fragte mich ob es notwendig sei den Fischereischein im Saarland zu machen, da man ihn ja sowieso umschreiben ließe. In letzter Zeit würden recht viele einen Saarländischen Schein vorlegen.
Ich erklärte ihr dass es in RLP aktuell leider nicht möglich sei einen Angelschein zu machen, da die Präsentzkurse bedingt durch Corona nicht statt finden. Ebenso hätte ich aus beruflichen Gründen an dem Präsentzkurs (35h) nicht teilnehmen können.

Ich würde mir für die Zukunft wünschen dass auch in RLP die Präsentzkurs-PFLICHT abgeschafft wird, da es in meinen Augen mit dem absolvieren der Prüfung nichts zu tun hat ob man nun zuhause oder in einem Vereinsheim gebüffelt hat.
Ebenso würde ich mir wünschen dass die Landes-Fischereiverbände mehr mit solchen "Online-Anbietern" wenn es um das Thema Fischereiprüfung geht zusammen arbeiten, da es auch dem heutigen Zeitgeist entspricht.

EIN MEGA FETTES DANKE AN "FISHING-KING", dafür dass ihr mir den Angelschein ermöglicht habt.


Bleibt gesund!
Gude aus Hessen,
Ein Angelkamerad von mir mit Wohnsitz in Hessen hat seine Prüfungsvorbereitung bei Fishing King gemacht den Praxis Tag konnte er noch hier in Hessen absolvieren.Als er dann seine Prüfung ablegen wollte war das hier bei uns in Hessen wegen Corona nicht möglich.Von Fishing King gab es dann das Angebot die Prüfung im Saarland zu machen,welches er auch wahr nahm. Er bestand die Prüfung und erhielt einen 5 Jahres Fischereischein Saarland (Fünf Jahre auf eigene Wunsch). Wir waren seitdem öfters gemeinsam hier in Hessen Angeln,der Erwerb einer Tageskarte an verschiedenen Vereinsseen in Hessen oder sogar der Jahreskarte für den Main (Steinheim) waren überhaupt kein Problem.
Im Juni dieses Jahres 2021 entschlossen wir uns nach Kitzingen (Bayern) zu fahren um dort am Main für ein paar Tage zu Angeln.Dort im Angelladen(Kartenausgabestelle) angekommen wurde ihm der Kauf eines Tageserlaubnisscheins verweigert. Begründung des Betreibers war. Der 5 Jahres Fischereischein Saarland wenn der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht im Saarland hat wird hier nicht anerkannt und wie ein Touristenfischereischein gewertet wie man ihn zb. in Brandenburg und MVP und teilen von Niedersachen kaufen kann (ohne Fischereiprüfung). Wir baten den Betreiber des Angelladens den verantwortlichen der Zuständigen Stelle anzurufen um uns diesen Vorgang zu bestätigen was er auch sehr gerne tat.
Der verantwortliche der Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen bestätigte uns am Telefon das dem so sei und es eine Entscheidung vom Verband sei und mein Angelkamerad keine Karte bekommt.
Anfügen möchte ich noch das der Herr von der Koppelfischereigenossenschaft Kitzingen sich diese Vorgang auch nicht erklären konnte und uns somit auch eine erklärung dafür fehlt.

Mfg Jens Rinösl
Wir sind aktuell am Wasser in Bayern, igelsbach vor einer Std würde meinem angel Kollegen wohnhaft in Hessen Prüfung in Saarland wegen Corona. Die wochenkarte abgenommen. Aus der gleichen Begründung. Er und weitere Leute hier von uns ( Twitch Streamer + community) wo gerade nur unsern Urlaub mit dem liebste Hobby für uns verbringen möchten sind geschickt traurig und endsetzt das es in einem Land im Jahr 2021 sowas überhaupt zum Problem wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden wir morgenfrüh zusammenpacken und unser angelurlaub abbrechen da sowas in unseren Augen nicht sein kann und sein darf. Den Betroffenen Menschen wo es genauso geht wird weder geholfen noch werden diese informiert. Es ist einfach eine bodenlose Frechheit in unserem gesamten Land. Ich alias Blackpace werde diese thematic ebenfalls öffentlich machen und hoffe auch das alle Betroffenen nicht das Hobby so versäumt wird wie uns gerade in diesem Moment. Mlg Daniel al. Blackpace1
Hallo Leute. Ich habe 2 Angelkollegen , die ihre Fischerprüfung samt Fischerreischein im Saarland abgelegt haben. Beide bekamen weder den Schein umgeschrieben, noch bekamen Sie einen gültigen Moselschein .Im Gegenteil. Dem einen wurde der Fischereischein entzogen und eine Anzeige wegen Betruges erstattet. Soviel zum Thema Angelschein in Rheinland-Pfalz.!!! Da weiß doch die Linke Hand, nicht was die rechte tut .lch finde das eine Unverschämtheit, wie man uns behandelt. UDO KREBER, TRIER