berlin angeln wieder erlaubt angelverbot aufgehoben

Der Berliner Senat hat am 02.04.2020 eine Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.
Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Die Verordnung tritt am 03. April 2020 in Kraft. Angeln ist nun wieder erlaubt.

Verordnung geändert - Angeln wieder erlaubt

In der Verordnung wurde der Punkt Sport und Bewegung an der frischen Luft nun geändert.

Alte Fassung, vom 22.03.2020
i) Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung,


Neue Fassung, vom 02.04.2020
i) Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt.
Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern.
Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden.

Der rot markierte Text ist neu hinzugekommen.


Seit 03.04.2020 ist Angeln in Berlin wieder erlaubt.
Natürlich unter Beachtung der entsprechenden Regelungen der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin.


Die Polizei Berlin hat dazu mittlerweile einen Flyer veröffentlicht, aus dem klar hervorgeht, dass Angeln nun erlaubt ist:

angelverbot berlin polizeiAuszug Flyer der Berliner Wasserschutzpolizei

Den 3-seitigen Flyer übrigens auf der Webseite der Wasserschutzpolizei Berlin auch als PDF-Datei zum Download. Vielleicht ist es keine schlechte Idee, sich den Flyer mal auszudrucken und beim Angeln mitzunehmen.


Auch die Senatsverwaltung für Umwelt hat dazu eine aktuelle Information vom 03.04.2020 auf ihrer Webseite veröffentlicht:

Angelsport fällt unter die Regelung für Sport und Bewegung an der frischen Luft nach § 14, Abs. (3) Punkt i) der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus (EindämmVO).
Danach ist Angelsport – unter Beachtung der Vorgaben der EindämmVO – erlaubt, „alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung“.
Nicht zulässig ist somit das gemeinschaftliche Fischen (‚sonstige Gruppenbildung‘).

Die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen sind auch beim Angeln unbedingt einzuhalten.

Quelle: Webseite Senatsverwaltung für Umwelt - abgerufen am 03.04.2020 - 11.30 Uhr


Selbige Meldung ist auch auf der Webseite des Fischereiamt Berlin aktuell nachzulesen:

fischereiamt berlin angeln erlaubt


Die Webseiten der Senatsverwaltung für Umwelt wurden ebenfalls bereits geändert. Das Angelverbot wurde entfernt und die neue Regelung für den Angelsport veröffentlicht:


corona berllin angeln senatsverwaltung 01 04Alte Version vom 01.04.2020
corona berllin angeln senatsverwaltung 03 04Neue Version vom 03.04.2020

Update: 03.04.2020 - 15.00 Uhr

Mittlerweile ist auch eine E-Mail der Senatsumweltverwaltung bei uns eingegangen.

angeln erlaubt berlin senatsumweltverwaltungE-Mail der Senatsverwaltung für Umwelt vom 03.04.2020 (Zum Vergrößern anklicken!)


Bitte beachten:
Eine Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit bzgl. unserer Nachfrage vom 31.03.2020 steht nach wie vor aus. 


Wir freuen uns, dass wir durch unsere journalistische Arbeit offenbar dazu beitragen konnten, der Problematik rund um die aktuelle Situation beim Angeln in Berlin, die nötige Öffentlichkeit zu verschaffen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Senatsverwaltung ihre Ansicht nun änderte und Angeln in Berlin wieder erlaubt ist.

Sollte es neue Entwicklungen geben, werden wir euch selbstverständlich hier aktuell informieren.


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Kommentare  

Die Rechtslage in Berlin ist aktuell noch nicht geklärt. Angeln unterfällt jedenfalls nicht der "Erholungspause", da hier eher an ein "Verschnaufzeitfenster" von ca. 5 Minuten gedacht ist. Angeln unterfällt auch nicht Sport, allenfalls Bewegung. Da bis zur endgültigen Klärung zumindest Teile der Ordnungsbehörden, Polizei und Wasserschutzpolizei noch von einem "Angelverbot" ausgehen, ist also Vorsicht geboten, zumal seit heute die entsprechende Bußgeldregelung in Kraft ist. Auf die Kommunikation der für Fischerei zuständigen Senatsumweltverwaltung kann man sich in einem etwaigen Verfahren nicht berufen. Ich rechne mit einer Klärung in der kommenden Woche. Deswegen rate ich bis dahin zur Vorsicht.
Wir können nur das bringen, was offiziell von Behörden kommt - und genau das haben wir gebracht.

Wen eine andere Regelung kommen sollte, werden wir das bringen.

Und wir haben explizit darauf hingewiesen, dass eine Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit noch aussteht.

Bis dahin gilt für uns (selbst in Berlin) das, was Behörden wie die Senatsverwaltung für Umwelt offiziell veröffentlicht haben.
Es ging ja nicht um Kritik an der Berichterstattung im Netzwerk, sondern lediglich darum, dass sich die aktuelle Rechtslage aufgrund der Krise fast stündlich ändert und die nachgeordneten Behörden dann auch jeweils in Kenntnis gesetzt werden müssen. Mir ging es darum, dass Angler in Berlin sich nicht in einer Sicherheit wiegen, die es derzeit noch nicht gibt. Die Idee, die Veröffentlichung der Wasserschutzpolizei bei sich zu führen, ist gut und kann den Ärger eines Bußgeldverfahrens vielleicht ersparen.
Es sollte aus meiner Sicht auch nicht darum gehen, die Sinnhaftigkeit der Corona-Regelungen zu bewerten oder zu verstehen, warum die Dinge so geregelt sind, wie sie geregelt sind. In Berlin gilt weiterhin das rechtliche Gebot, sich in der Wohnung aufzuhalten, wenn es keinen zwingenden Grund gibt, es nicht zu tun. In München ist das Buchlesen auf Parkbänken verboten, weil letztere nur zu kurzen Erholungspausen genutzt werden können. Auch wenn das Angeln selbst eine einsame Sache ist, so ist doch auf dem Weg dahin, bei der Beschaffung von Ködern und Angelkarten sehr viel "Kontakt" möglich, der vermieden werden sollte.
Die einzig zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit wird, sobald eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Angelns getroffen ist, über die Pressestelle entsprechend informieren. Ich halte für ratsam, die Informationen von dort abzuwarten.
Für die Bootsangler in Berlin weise ich noch darauf hin, dass die Nutzung von Booten in gewerblichen Marinas (erstaunlicherweise) erlaubt ist, die von Booten in Vereinsanlagen aber nicht. Das mag schwer nachvollziehbar sein, ist aber aktuelle Rechtslage. Mit dieser Aussage ist nicht gesagt, dass auch das Angeln vom Boot aus erlaubt ist.
Sobald ich mehr Informationen habe, werde ich sie hier einbringen.
Ich verstehe aber nicht, wieso es weiterhin erlaubt ist, das Personen aus Berlin in Brandenburg die kleinen Seen besetzen, zumal dort doch das Angeln wieder erlaubt ist :( ich kann als Brandenburgerin nicht wohnortnah angeln gehen, da die Plätze belegt und somit keine Einhaltung des Mindesabstandes möglich ist.
Macht es einen Unterschied, wenn der angestrebte Angelplatz von einem Berliner belegt ist oder von einem Brandenburger?
Für beide gilt das Abstandsgebot. Es ist nicht Sinn und Aufgabe der Corona-Regelungen, die Brandenburger Angler vor den Berliner Anglern zu schützen. Aufgrund des Gebotes, sich in der Wohnung aufzuhalten, werden aktuell ohnehin sehr viel weniger Berliner Angler in Brandenburg (und sonstwo) angeln.
Wir haben aktuell schon sehr starke Reiserestriktionen (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein). In einigen Brandenburger Landkreisen besteht Übernachtungsverbot für Nichteinwohner. Das ist schon schwer erträglich genug.
Wenn in Berlin, was ich erwarte, das Angeln in ein paar Tagen wieder freigegeben wird, dann gilt das auch für Angler aus Brandenburg.
Die Vorstellung, dass an Brandenburger Gewässern - auch unabhängig von Corona - nur Brandenburger angeln sollten, sollten Sie noch einmal überdenken. Nicht nur weil Berliner (und andere) Gewässerkarten kaufen und einiges mehr und somit Geld ins Land bringen, was Brandenburg gut gebrauchen kann. Unsere Vorstellung vom Angeln, glaube ich jedenfalls, schließt die Vorstellung mit ein, auch mal abseits vom heimischen Dorfteich, an der Ostsee, am Bodensee oder sonstwo angeln zu können. Auch die Gewässernetzkarte des LAV Brandenburg beruht auf dem Prinzip, nicht nur am heimischen Gewässer in Wohnortnähe angeln zu können, sondern in allen Gewässern des LAV. Diese Karte dürfen übrigens auch Angler, die nicht in Brandenburg wohnen, nicht nur erwerben, sondern auch nutzen.
Zwischenzeitlich ist das Thema ja amtlich geklärt. Unterdes hat es ja angeljournalistisch höchste Wellen geschlagen. Die Einschätzung, dass Nachfragen von Anglern, Angeljournalisten und/ oder Angelverbänden zu dem zwischenzeitlichen Verbot geführt haben, ist für das Land Berlin unzutreffend. Vielmehr kamen diese von den Polizeibehörden.
Grundsätzlich gilt in Berlin weiterhin das Gebot, sich in der Wohnung aufzuhalten. Von den zulässigen Ausnahmen soll nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Die einzige für Angler in Betracht kommende Ausnahme wäre Sport und Bewegung im Freien. Da Angeln aber nun kein Sport ist und zumindest Ansitzangeln auch nicht dolle nach Bewegung aussieht, ist hinsichtlich der Frage, ob Angeln eine Ausnahme vom Wohnungsgebot darstellt, Rechtsunsicherheit bei Behörden (Polizei) und auch bei Anglern entstanden.
In einer solchen Situation sollten alle Verantwortlichen anstreben, schnellstmöglich eine Klärung anstreben. Angler haben daran schon deshalb ein Interesse, weil die Bußgelder in Berlin schnell des Aquivalent eines guten Angelsets erreichen können. Die Kritik an jenen, die sich für die Klärung der Rechtslage einsetzen, geht daher fehl. Geschenkt.
Aber Angler sollten auch über die eigene Rutenspitze hinausblicken. Viele Angler können trotz "Erlaubnis" nicht angeln, weil der Angelladen, in dem sie ihre Tages- oder Wochenkarte kaufen, geschlossen hat. Nicht überall gibt es Karten im Internet. Sie müssen warten, bis der Shutdown vorbei ist. Und darüber hinaus: Die Freiheit zum Angeln ist das eine, der Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung das andere. Mag ja sein, dass man am Wasser leicht und gerne das Abstandsgebot einhält. Aber in der Regel gehört zum Angeltrip ja auch die Anfahrt, also auch das Tanken, Einkaufen/ Abholen des Proviants und der Köder usw. usf., also eine Reihe von Kontaktmöglichkeiten, die im Interesse der Eindämmung des Corona-Virus zum jetzigen Zeitpunkt besser minimiert werden. Insofern ist in rechtlicher Hinsicht auch der Vergleich mit demjenigen, der mal eben um den Block joggt, zumindest auf dünnem Eis. Angler sollten eben wie alle anderen auch nicht nur vermeiden, sich zu infizieren, sie sollten auch den Virus so wenig wie möglich streuen.
Deswegen, weil es derzeit eben so wichtig ist, lautet die Devise: Ja, ihr dürft in Berlin angeln, aber ihr sollt es so wenig wie möglich von Rechts wegen tun. Letzteres gilt auch für Jogger, Fahrradfahrer, Spaziergänger. Damit will ich niemanden aufregen. Diese Regelung ist zeitlich befristet.