012 warum bezahlen angler berufsfischer

Der Deutsche Fischerei-Verband macht hervorragende Lobbyarbeit für die Berufsfischerei und benachteiligt gleichzeitig immer wieder massiv die Angler. Die Berufsfischerei bekommt immer wieder neue Millionensubventionen! Angler, Angeltourismus und Anglerbranche gehen leer aus. In Nord- und Ostsee wurden Angelverbote auf Aal beschlossen, damit Berufsfischer weiter ohne jede Quote Aale fangen können. Ob es Inkompetenz oder Anglerfeindlichkeit ist warum da der DAFV, der angeblich für Angler da sein will, den für Berufsfischer und gegen Angler so erfolgreichen DFV als größtes Mitglied mit Anglergeld finanziert, bleibt eine offene Frage.

DFV: Arbeitgeberverband für Berufsfischer oder "Zusammenschluss der Berufs- und Sportfischerei" ?

Dass sich aus der Geschichte heraus die Naturschutzverbände organisierter Sport- und Angelfischer nicht mehr gut vom DFV vertreten fühlten und den VDSF gegründet hatten, der dann auch Mitglied beim DFV war, ist bekannt. Warum nach der Übernahme des DAV in den VDSF und der Umbenennung in DAFV dieser immer noch beim im Kern anglerfeindlichen DFV bleibt und diesen mitfinanziert, ist aus Anglersicht jedoch nicht nachvollziehbar.

Erfolge des DFV für Angler?

Bis jetzt ist der Redaktion nichts bekannt, was der DFV an Positivem für Angler geleistet hätte. Gut, der DAFV auch nicht. Warum aber der DAFV den DFV noch mit Anglergeld mitfinanziert, das bleibt die Frage. Denn von einer gleichwertigen Vertretung kann nicht im Ansatz die Rede sein. Der DFV hatte seine Erfolge immer für die Berufsfischerei, niemals aber für Angler. Angler hatten immer nur Nachteile vom DFV, von fehlenden Subventionen über Dorschbaglimit bis zum Aalangelverbot.

DAFV: Größter Mitgliedsverband im DFV

Der DFV wirbt auf seiner Seite mit fast 1 Million Mitglieder, was in mehrfacher Hinsicht nachdenkenswert ist.

"Der Deutsche Fischerei-Verband e.V. vereint alle Fischer und Interessenten der Fischerei. Die Organisationen der Fischerei in Deutschland haben rund eine Million Mitglieder."

Denn ohne den DAFV mit seinen knapp 500.000 Zahlern und unter 30 Mitgliedern (Mitglieder sind ja nur die Landesverbände) blieben dem DFV nur ein paar Landesverbände (teilweise auch nur als kooptierte Mitglieder, die Landesverbandsmitglieder sind die Vereine und nicht die Zahler, also auch weit entfernt von hunderttausenden) und die Berufsfischerei.

Semantisch ist das klug gemacht:
Man behauptet nicht, man habe selber 1 Million Mitglieder.
Sondern nur, dass die "Organisationen der Fischerei 1 Million Mitglieder haben".
Wenngleich wohl der Eindruck erweckt werden soll, diese würden alle vom DFV vertreten, um ihm mehr Gewicht zu geben.

Dass sich das die Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischer in und außerhalb des DAFV im DFV so gefallen lassen, ist bemerkenswert!
Schließlich wird vom DFV nicht nur nichts für Angler getan. Sondern meist aktiv sogar gegen Angler!

Spiegel zwingt DFV zu Aussage: DFV ist Arbeitgeberverband der Berufsfischerei

Der Spiegel recherchierte im Umfeld des DFV und seines Präsidenten, des Bundestagsabgeordneten der FDP, Dr. Gero Hocker. Obwohl gerade Dr. Hocker als Bundestagsabgeordneter sich mit den Regularien des Bundestages auskennen müsste, war der DFV nicht im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag (https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite) eingetragen, wie das Lobbyverbände tun müssten.
Die Begründung des DFV war dazu eindeutig und klar:

Zitat
"Der Verband liefert eine überraschende Erklärung: Er sei »als Arbeitgeberverband  von der Eintragung ins Lobbyregister ausgenommen«. Tatsächlich sieht das Gesetz eine Ausnahme für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände vor. ........…
Auch die Sport- und Angelfischer werden vertreten. Präsident Hocker äußert sich auf Nachfrage nicht dazu."

Quelle


FRAGE: Was suchen Naturschutzverbände organisierter Sport- und Angelfischer in einem Arbeitgeberverband der Berufsfischerei?

Spannende Randbemerkung1 :

Der DFV hat sich inzwischen (am 01.02. 2024) als Lobbyverband eintragen lassen! Obwohl er das doch als Arbeitgeberverband der Berufsfischerei gar nicht müsste.
Quelle

Spannende Randbemerkung 2:

Zitat aus dem Spiegel

"Die Bundestagsverwaltung hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Deutschen Fischerei-Verband eingeleitet. Sie prüfe, ob ein Fehlverhalten »wegen der unterlassenen Eintragung im Lobbyregister« im Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 31. Januar 2024 vorliege, erklärte ein Sprecher auf SPIEGEL-Anfrage. Es ist das erste Verfahren dieser Art seit Einführung des Lobbyregisters. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden."
Quelle

Nachfrage von Netzwerk Angeln bei DFV, DAFV und DFV-Präsident und Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker

Wie es sich gehört wollte die Netzwerk Angeln Redaktion selbstverständlich sowohl dem DFV, dem Präsidenten und Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker sowie dem Naturschutzverband organisierter Sport- und Angelfischer, dem DAFV, Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben und schickte entsprechende Fragen sowohl an den DFV, an das Bundestagsbüro und das Wahlkreisbüro von Dr. Hocker wie auch an den DAFV (die vollständige Texte der Anfragemails im Anhang).

Konkrete Fragen von Netzwerk Angeln an DFV und Dr. Hocker

1.:
Warum sind Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei (Landes- und Spezialverbände, der Bundesverband DAFV) Mitglieder oder kooptierte Mitglieder im DFV als Arbeitgeberverband der Berufsfischerei?

2.:
Vertritt der DFV als Arbeitgeberverband für Berufsfischer seine Mitglieder der organisierten Sport- und Angelfischerei (Landes- und Spezialverbände wie der Bundesverband DAFV) gegenüber der EU?
2.1: Wenn ja, wie konkret in welchen Fällen?

3.:
Die Landes-, Spezial- und Bundesverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei stellen ja die große Mehrheit der Mitglieder im DFV.
Warum erfolgt dennoch nur wahrnehmbarer Einsatz für die Belange der Berufsfischerei direkt durch den DFV?

4.:
Wie löst der DFV als erfolgreicher Lobbyverband der Arbeitgeber der Berufsfischerei die Konflikte mit den Anglern bei der Verteilung von Quoten, Fangmengen oder Verboten wie bei Aal, Dorsch, Lachs etc.?

Konkrete Fragen von Netzwerk Angeln an DAFV

1.:
Warum ist ein Verband der organisierten Sport- und Angelfischerei wie der DAFV Mitglied im DFV als Arbeitgeberverband der Berufsfischerei?

2.:
Vertritt der DFV als Arbeitgeberverband für Berufsfischer auch seine Mitglieder des DAFV gegenüber der EU?
2.1.: Wenn ja, wie konkret in welchen Fällen?

3.:
Die Landes-, Spezial- und Bundesverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei stellen ja die große Mehrheit der Mitglieder im DFV.
Warum erfolgt dennoch wahrnehmbarer Einsatz nur für die Belange der Berufsfischerei direkt durch den DFV?

4.:
Wie löst der DAFV bei der Verteilung von Quoten, Fangmengen oder Verboten wie bei Aal, Dorsch, Lachs etc. die gegebenen Konflikte der Angler mit dem DFV als als erfolgreichem Lobbyverband der Arbeitgeber der Berufsfischerei?

DFV, DAFV und Dr. Gero Hocker sprachlos

Weder von Präsident Dr. Gero Hocker oder der Geschäftsführung des DFV noch von Präsident Mau oder der Geschäftsführung des DAFV wurden unsere Fragen beantwortet oder gab es irgendeine Reaktion auf die Fragen von Netzwerk Angeln. Es ist natürlich klar, dass diese Fragen keine Begeisterungstürme ausgelöst haben dürften. Das liegt aber ja nicht an Netzwerk Angeln. Sondern schlicht an der schlechten und anglerfeindlichen Arbeit von DFV und DAFV. Dass sich aber auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Gero Hocker weder über sein ebenfalls angeschriebenes Bundestags- noch sein Wahlkreisbüro zurückmeldet, lässt erkennen wie wenig manche Abgeordnete sowohl für Presse und Bürger wie speziell auch für Angler übrig zu haben scheinen.
Wir schicken aber fairerweise allen nochmal den Link zum Artikel und würden darauf hin eingehende Statements nachträglich selbstverständlich auch veröffentlichen.

Anhänge

Die vollständigen Texte der Mails mit den Anfragen an Dr. Gero Hocker, den DFV, an Wahlkreis- und Bundestagsbüro von Dr. Hocker und dem DAFV  findet ihr nachstehend.

Fragemail an DFV und MdB (FDP) Dr. Gero Hocker

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Hocker,
sehr geehrte Damen und Herren,

es war der Redaktion von Netzwerk Angeln vollkommen neu, dass der DFV laut eigener Aussage im Spiegel ein Arbeitgeberverband ist.
”Der Verband liefert eine überraschende Erklärung: Er sei »als Arbeitgeberverband von der Eintragung ins Lobbyregister ausgenommen«. Tatsächlich sieht das Gesetz eine Ausnahme für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände vor.”
Quelle: Spiegel online, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gero-hocker-brisante-doppelrolle-des-fdp-manns-als-abgeordneter-und-fischereifunktionaer-a-5ce2734e-55a2-49ba-8536-0cb532c2ec1d

Das erklärt natürlich den erfolgreichen Einsatz des DFV für die Berufsfischerei bei gleichzeitigem Versagen beim Einsatz für Angler (Angler sind ja keine Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Bereich der Fischerei)

Aktuellstes Beispiel ist hier die VERORDNUNG (EU) 2024/257 DES RATES vom 10. Januar 2024 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194.


Demnach wurde den Berufsfischern keine Quote oder Fangverbot beim Aal in den Unionsgewässern, sondern nur eine Schonzeit auferlegt. Dazu kam wohl auch nach unserer Kenntnis und Information aus Berlin wie Brüssel die hervorragende Lobbyarbeit als Arbeitgeberverband für die Berufsfischerei durch den DFV die Möglichkeit, diese Schonzeit für Berufsfischer auf Antrag der Mitgliedsländer noch zu verkürzen.


Zitat aus der Verordnung
"Angesichts der potenziell schwerwiegenden sozioökonomischen Auswirkungen einer vollständigen Schließung von Fischereien auf Glasaal und Blankaal während ihres Hauptwanderungszeitraums bzw. ihrer Hauptwanderungszeiträume können Mitgliedstaaten die Aalfischerei in diesen Zeiträumen für 30 Tage zulassen."

Es ist verständlich, dass Arbeitgeberverbände für die Berufsfischerei kein Interesse haben, dass Angler ebenfalls Aal fangen dürfen um so die Fangmöglichkeiten für die Berufsfischerei zu senken oder gar ebenfalls ein Fangverbot für Berufsfischer zu riskieren. Es gab wohl auch daher keinen unserer Redaktion bekannten Einsatz des DFV für Angler beim Thema Angelverbot auf Aal wie für die Berufsfischerei. Dies hatte dann folgerichtig das in der Verordnung erlassene Angelverbot auf Aal zur Folge.

Zitat aus der Verordnung
"(18) ......Ebenfalls verboten sind alle Freizeitfischereien auf Aal in diesen Gewässern."

Gleiches war ja auch schon beim Thema Baglimit auf Dorsch, Lachsangeln etc. zu beobachten.
Berufsfischerei zielt ja naturgemäß immer auf größtmögliche Entnahme und Profitmaximierung auch über Subventionierung (Maximum Sustainable Yield, MSY).
Dagegen steht bei Anglern der Erholungswert im Vordergrund, was eine erlebnis- statt entnahmeorientierte, dazu ineffektive und wenig invasive, schonende Art des Fischfanges (Maximum Total Satisfaction, MTS) bedeutet.

Daher unsere Fragen:

1.:
Warum sind Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei (Landes- und Spezialverbände, der Bundesverband DAFV) Mitglieder oder kooptierte Mitglieder im DFV als Arbeitgeberverband der Berufsfischerei?

2.:
Vertritt der DFV als Arbeitgeberverband für Berufsfischer seine Mitglieder der organisierten Sport- und Angelfischerei (Landes- und Spezialverbände wie der Bundesverband DAFV) gegenüber der EU?
2.1.: Wenn ja, wie konkret in welchen Fällen?

3.:
Die Landes-, Spezial- und Bundesverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei stellen ja die große Mehrheit der Mitglieder im DFV.
Warum erfolgt dennoch nur wahrnehmbarer Einsatz für die Belange der Berufsfischerei direkt durch den DFV?

4.:
Wie löst der DFV als erfolgreicher Lobbyverband der Arbeitgeber der Berufsfischerei die Konflikte mit den Anglern bei der Verteilung von Quoten, Fangmengen oder Verboten wie bei Aal, Dorsch, Lachs etc.?

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis 16.02. 2024 beantworten könnten.

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße, Thomas Finkbeiner

Fragemail an DAFV

Sehr geehrter Herr Präsident Mau,
sehr geehrter Herr Seggelke,
sehr geehrter Herr Lindner,
sehr geehrte Damen und Herren,

es war der Redaktion von Netzwerk Angeln vollkommen neu, dass der DFV laut eigener Aussage im Spiegel ein Arbeitgeberverband ist.
”Der Verband liefert eine überraschende Erklärung: Er sei »als Arbeitgeberverband von der Eintragung ins Lobbyregister ausgenommen«. Tatsächlich sieht das Gesetz eine Ausnahme für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände vor.”

Quelle: Spiegel online, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gero-hocker-brisante-doppelrolle-des-fdp-manns-als-abgeordneter-und-fischereifunktionaer-a-5ce2734e-55a2-49ba-8536-0cb532c2ec1d

Das erklärt natürlich den erfolgreichen Einsatz des DFV für die Berufsfischerei bei gleichzeitigem Versagen beim Einsatz für Angler (Angler sind ja keine Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Bereich der Fischerei).

Aktuellstes Beispiel ist hier die VERORDNUNG (EU) 2024/257 DES RATES vom 10. Januar 2024 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194.
Demnach wurde den Berufsfischern keine Quote oder Fangverbot beim Aal in den Unionsgewässern, sondern nur eine Schonzeit auferlegt. Dazu kam wohl auch nach unserer Kenntnis und Information aus Berlin wie Brüssel die hervorragende Lobbyarbeit als Arbeitgeberverband für die Berufsfischerei durch den DFV die Möglichkeit, diese Schonzeit für Berufsfischer auf Antrag der Mitgliedsländer noch zu verkürzen.


Zitat aus der Verordnung
"Angesichts der potenziell schwerwiegenden sozioökonomischen Auswirkungen einer vollständigen Schließung von Fischereien auf Glasaal und Blankaal während ihres Hauptwanderungszeitraums bzw. ihrer Hauptwanderungszeiträume können Mitgliedstaaten die Aalfischerei in diesen Zeiträumen für 30 Tage zulassen."

Es ist verständlich, dass Arbeitgeberverbände für die Berufsfischerei kein Interesse haben, dass Angler ebenfalls Aal fangen dürfen um so die Fangmöglichkeiten für die Berufsfischerei zu senken oder gar ebenfalls ein Fangverbot für Berufsfischer zu riskieren. Es gab wohl auch daher keinen unserer Redaktion bekannten Einsatz des DFV für Angler beim Thema Angelverbot auf Aal wie für die Berufsfischerei. Dies hatte dann folgerichtig das in der Verordnung erlassene Angelverbot auf Aal zur Folge.
 
Zitat aus der Verordnung
"(18) ......Ebenfalls verboten sind alle Freizeitfischereien auf Aal in diesen Gewässern."

Gleiches war ja auch schon beim Thema Baglimit auf Dorsch, Lachsangeln etc. zu beobachten.
Berufsfischerei zielt ja naturgemäß immer auf größtmögliche Entnahme und Profitmaximierung auch über Subventionierung (Maximum Sustainable Yield, MSY).
Dagegen steht bei Anglern der Erholungswert im Vordergrund, was eine erlebnis- statt entnahmeorientierte, dazu ineffektive und wenig invasive, schonende Art des Fischfanges (Maximum Total Satisfaction, MTS) bedeutet.


Daher unsere Fragen:
1.:
Warum ist ein Verband der organisierten Sport- und Angelfischerei wie der DAFV Mitglied im DFV als Arbeitgeberverband der Berufsfischerei?

2.:
Vertritt der DFV als Arbeitgeberverband für Berufsfischer auch seine Mitglieder des DAFV gegenüber der EU?
2.1.: Wenn ja, wie konkret in welchen Fällen?


3.:
Die Landes-, Spezial- und Bundesverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei stellen ja die große Mehrheit der Mitglieder im DFV.
Warum erfolgt dennoch wahrnehmbarer Einsatz nur für die Belange der Berufsfischerei direkt durch den DFV?

4.:
Wie löst der DAFV bei der Verteilung von Quoten, Fangmengen oder Verboten wie bei Aal, Dorsch, Lachs etc. die gegebenen Konflikte der Angler mit dem DFV als als erfolgreichem Lobbyverband der Arbeitgeber der Berufsfischerei?

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis 16.02. 2024 beantworten könnten.

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße, Thomas Finkbeiner


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