750 teaser neues fischereigesetz hessen

Immer wieder fühlen sich Bundesländer genötigt, die Fischereigesetze zu ändern. Je nach Bundesland werden da auch betroffene Verbände gehört oder auch mit eingebunden. Rückkopplungen oder Rückfragen der Verbände in die Vereine sind da nicht alltäglich. Der Verband Hessischer Fischer e.V. hat aber zumindest seine Vereinsvorstände informiert, dass das Gesetz geändert wird. Ebenso informierte er, welche Änderungsvorschläge der Verband eingebracht hat. Interessierte Angler werden wohl bei ihren Vorständen im Verein nachfragen müssen, wenn sie den genauen Inhalt erfahren oder Vorschläge einbringen wollen.

Das alte Fischereigesetz von Hessen vom 15.07. 2011. (zuletzt geändert 22.08. 2018) tritt am 31.12. 2021 außer Kraft. Daher jetzt die Aktivität von Regierung und Behörden mit der Bitte um Stellungnahme beim Verband, um das neue Gesetz auf den Weg zu bringen. Der Verband schrieb daraufhin die Vorstände der bei ihm organisierten Vereine an. Der Gesetzentwurf sowie die vom Verband gewünschten Änderungen aus einer "internen Arbeitsgruppe" wurden verschickt. Es "gäbe die Gelegenheit" für die Vereinsvorstände sich zur Vorlage des neuen Gesetzes zu äußern.

Im Anschreiben meinte der Verband, das Gesetz sei "die zentrale Norm Hessens zur Fischereiausübung" und würde einen "wesentlichen Beitrag zum Schutz der Fischbestände leisten" und "der Umsetzung von WRRL und FFH-Richtlinie" dienen. Wie oft üblich bei den Naturschutzverbänden der organisierten Sport- und Angelfischerei wurde darüber hinaus im Anschreiben das nicht erwähnt, was Angler wirklich direkt betreffen würde: Alles rund um Angler, Angeln oder Anglerschutz im neuen Gesetz.

Die von der "internen Arbeitsgruppe" des Verbandes erarbeiteten Änderungswünsche wurden im mit verschickten Gesetzesentwurf dann entsprechend markiert.

Änderung im Gesetzentwurf bei Helferregelung und Angeln ohne Schein für Kinder und Jugendliche

Ein Punkt den der Verband geändert haben will, war zum Beispiel im Gesetz bei § 25 (Fischereischeinpflicht) die Helferregelung. Ein "Helfer" darf einen Angler "unterstützen", also auch ohne Schein oder Prüfung bei einem Angler "mitangeln". Solange der Angler aufpasst, dass der Helfer nichts falsch macht. Der Punkt soll auch für Jugendliche und Kinder geändert werden.

Im neuen Gesetzesentwurf sollen beim Fischfang mit der Handangel nur "Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung Hilfe benötigen", überhaupt einen Helfer einsetzen dürfen (ist auch momentaner Stand). Dies möchte der Verband geändert haben, so dass grundsätzlich ein Helfer (ohne die Einschränkung bezüglich "körperlicher Beeinträchtigung") einen Volljährigen, zum Fischfang Berechtigten unterstützen kann (ähnlich der Regelung im Gesetz vor 2011).

Kinder würden nach dem jetzigen Entwurf per se als Helfer gelten, wenn sie bis "Vollendung des 10. Lebensjahres von einer zum Fischfang berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden würden". Hier will der Verband eine Änderung dahingehend, dass es Kindern bis zum vollendeten 17. Lebensjahr möglich sein soll.

Warum nicht einfacher und unbürokratischer?

Meine Meinung zur Helferregelung

Warum der Regierung wie Verband nicht einfach den möglichst unbürokratischen Weg gehen, einfach ohne jede Altersbegrenzung die Hilfe beim Angeln zu erlauben und genauso altersunabhängig (es finden ja nicht nur Jugendliche und Kinder neu zum Angeln) die "Heranführung an die Fischereiausübung" bleibt mir unverständlich.

Ebenso bleibt es mir unverständlich, warum der Verband wie die Regierung eine Begrenzung nur von einer einzigen Person als Helfer bzw. "Lehrling" für Volljährigen, zum Fischfang Berechtigten erlauben will. Wäre beim Fischereischeinkurs je Aspirant auch ein Lehrer notwendig, wäre das für die Lehrenden ja auch nicht zu leisten.

Wer als Angler Infos will, wird sie sich holen müssen

Häufig sind Angler überrascht, wenn in einem Gesetz oder einer Verordnung nach dessen Änderung Dinge stehen, die Angler oder das Angeln immer weiter einschränken. Bestes Beispiel dafür ist die Aufhebung der Zander-Schonzeit in Hessen, die nach Veröffentlichung der Verordnung für großen Unmut unter Anglern sorgte. 

Sollte man sich als Angler also für das neue Gesetz und die Änderungen interessieren, muss man bei seinem Vereinsvorstand diesbezüglich nachfragen. Jedenfalls dann wenn man in einem Verein ist, der beim  Verband Hessischer Fischer e.V.  Mitglied ist.


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