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750 teaser landschaftsrahmenplan nienburg

Angeln an der Weser zukünftig verboten !?


Landkreis Nienburg fordert umfassende Angelverbote an über 20 Gewässern

Mit dem Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans hat der Landkreis Nienburg auf mehreren Hundert Seiten ein Fachgutachten vorgelegt, das gespickt ist mit unglaublich diffamierenden Ansichten über Angler und einer Angelverbotsliste, die landesweit ihres Gleichen sucht. So soll an der gesamten Weser im Landkreis das Angeln grundsätzlich nicht mehr zulässig und außerhalb von Schutzgebieten nur auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen „denkbar“ sein.

Auch für über etwa 20 andere Gewässer, darunter der Wiedesee, die Alte Weser bei Gandesbergen, die Weserschleife bei Rohrsen, der Düsterer See, Haakenwerder, der Wellier Kolk und die Liebenauer Aue wird Angeln als signifikante „Beeinträchtigung /Gefährdung“ für den Naturschutz eingestuft und eine Ausweisung als Schutzgebiet gefordert. In der Summe sind das rund 70 ha Standgewässerwässerfläche und dutzende Kilometer Fließgewässerstrecke, in denen das Angeln nach den Forderungen des Landkreises zukünftig massiv eingeschränkt oder verboten wäre.

Tatsächliche Beeinträchtigungen der Gewässerökologie, die durch die Wasserkraftanlagen in Drakenburg und Landesbergen entstehen und die zur Schädigung von Wanderfischpopulationen führen, werden dagegen im Gutachten mit keiner Silbe erwähnt.

Der AVN hat zu dieser „Expertise“ eine deutliche Stellungnahme abgegeben (Info AVN Website, direkter Download Stellungnahme).

Man darf gespannt sein, ob wir Gelegenheit bekommen, unsere Anliegen den Entscheidungsträgern auch persönlich vorzutragen - und darauf, was danach passiert.

Entwurf Landschaftsrahmenplan Landkreis Nienburg

Text Anglerverband Niedersachsen


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Kommentare  

Angeln als signifikante „Beeinträchtigung /Gefährdung“ für den Naturschutz???

Die größte Gefährdung für sinnvollen Naturschutz, dürfte von solchen Verbotsphantasien ausgehen.

D hat Schutztechnisch mittlerweile ein massives Ideologieproblem, das nimmt schon fast religiöse Züge an..

Glauben vs. Fakten..
Falsch, es ist schon längst Religion,
das fing bereits in den 90ern an und gelangt jetzt zur vollen Blüte
Auch wahr

Auf diese Art Religion samt ihrer dubiosen Boten, kann ein normal denkender Mensch allerdings gut und gerne verzichten...oder ist man bei Ablehnung dann schon Populist? :-)
Der NAbu ist in der Gegend leider sehr präsent (Libenauer Kuhle). Es ist traurig das die gegen Angler kämpfen. Es gab da ja schon diese merkwürdigen Empfehlungen zu Natura 2000 Gebieten. Jetzt kommt der nächste Angriff auf uns.Dabei sind die Gewässer die es betrifft nicht mal Natura 2000 Gebiete. Leider sitzen solche Leute wohl in einflussreichen Positionen. Wissen die überhaupt was von Natur bzw. Natur und Umweltschutz. Wahrlich, da müssten die ganz woanders ansetzen "Gefährdung für den Naturschutz" durch Angler. Seh ich als Frontalangriff auf uns. Tut mir leid, diese Leute kennen nur schwarz oder weiß.
Man kann es NABU ja nichtmal verdenken..

Bundesweit Jahrelange Untätigkeit bzw. Abnicken nahezu jeglichen Unfugs seitens der "Anglervertreter", lassen der Konkurrenz nunmal umso mehr Lobbyspielraum für ihre Ideen.

Dem AVN kann man nur wünschen, diesen Plänen möglichst viele Knüppel zwischen die krummen Naturschutzbeine werfen zu können.
Unglaublich!
Als Jurist liest man solche Entwürfe und Stellungnahmen ja nochmals mit einem anderen Auge.
Es ist schier unerträglich, wie in solchen Entwürfen offenbar eine Ideologie zum Vorschein tritt, die rechtsstaatliche Grundsätze im Hinblick auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit sowie zwingend heranzuziehende Gesetzesmaterien einfach völlig unbeachtet lässt. Es ist erschreckend, dass solche Massnahmen unter Verletzung dieser Grundsätze dabei von der Staatsgewalt selbst ausgehen.
Gerade von dort wird erwartet, dass objektiv unter obigen Grundsätzen der Abwägung gehandelt wird. Nur so ist Handeln überhaupt auf seine Sinn- und Zweckhaftigkeit im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele überprüfbar und bestimmbar.
Dass dies aber im vorliegenden Entwurf derart in Schieflage gerät ist tatsächlich dann doch mehr als erschreckend. Solches Handeln ist geeignet, das grundsätzliche Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln der Öffentlichen Gewalt erheblich nachträglich zu erschüttern.
Mit diesem Hintergrund dürfen die deutlichen Ausführungen des AVN zu den fachlichen Qualitäten und Subjektivitäten die in diesem Entwurf zum Vorschein treten sogar noch als zurückhaltend betrachtet werden. Ich habe bisher keine inhaltlich und fachlich vernichtendere Stellungnahme und begründerte Ablehnung eines solchen Entwurfes gelesen. Die notwendige und vollständige Überarbeitung des Entwurfes durch den bisherigen Verfasser erscheint mirdabei völlig ausgeschlossen.
Ich habe jetzt mal eine Frage:
Ist denn kein Angler dort im Umeltausschuß der solche Sachen sofort im Anfangszustand bekämpfen kann?
Heute kann man und muss man ,um den Spieß umzudrehen, überall in der Politiek Leute sitzen haben.
Die Naturschutzverbände machen uns das schon lange vor. Deshalb wenn man erst Meckert wenn die Schlachten geschlagen sind ist es zu spät.
Also auf in die wichtigen Gremien und kämpfen.