Die Möglichkeit in Baden-Württemberg ohne Angelschein zu angeln basiert darauf, dass das Fischereigesetz in Baden-Württemberg in Teilen keine Anwendung auf bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und Fischzucht sowie Kleingewässer findet.
Darunter fallen auch einige Forellen- oder Angelteiche, was zur Folge hat, dass sich daraus die Möglichkeit ergibt an bestimmten Gewässern in Baden-Württemberg ohne Angelschein, und damit auch ohne Prüfung, zu angeln.
Wer das Angeln einmal ausprobieren möchte, kann an diesen Forellenteichen einen sehr schnellen und unkomplizierten Einstieg finden.
Ein Forellensee der diese Möglichkeit anbietet ist die Ermstalfischerei südlich von Stuttgart.
Gesetzliche Grundlagen zum Angeln ohne Angelschein in Baden-Württemberg.
§ 1 Abs. 2 FischG
(2) Auf bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht finden nur die §§ 3 bis 12, 14 Abs. 2 sowie §§ 15, 16, 38, 39, 44, 45, 50 und 51 Anwendung. Gleiches gilt für Gewässer bis zu 0,25 ha, denen es an einer für jede Art des Fischwechsels geeigneten Verbindung mit anderen Gewässern fehlt und an denen nur ein einziges nicht beschränktes Fischereirecht besteht; § 31 findet Anwendung.
Quelle: FischG
Wo bekomme ich weitere Informationen zum Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Baden-Württemberg?
Zuständig ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Kommentare
In dem Paragraph steht, dass man zum Angeln einen Fischereischein braucht.
www.fischhaus-letscher.de
§ 31 Fischereischein
(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen,..."