Angeln ohne Angelschein an Forellenteichen und bewirtschafteten Anlagen in Sachsen
Seit dem Jahr 2012 erlaubt das Sächsische Fischereigesetz explizit das Angeln ohne Schein an "bewirtschafteten Anlagen". Dabei es handelt es sich in der Regel um kommerzielle Forellenteiche oder Angelteiche.
An diesen bewirtschafteten Anlagen in Sachsen braucht der Angler keinen Fischereischeins, wenn der Anlagenbetreiber Personen ohne Fischereischein
- über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt oder
- einen Inhaber eines Fischereischeins gemäß § 20 mit diesen Aufgaben beauftragt.
An den Angelteichen die in Sachsen das Angeln ohne Angelschein anbieten, erhält man auch ein Merkblatt welches die rechtlichen Grundlagen sowie die zu beachtenden Regeln beim Angeln in Sachsen nochmal erläutert.
Merkblatt zum Angeln ohne Angelschein in Sachsen herunterladen.
Gesetzliche Grundlagen zum Angeln ohne Angelschein in Sachsen.
§§ 3 Abs. 3 SächsFischG
(3) Abweichend von § 20 bedarf es für den Fischfang mit der Handangel an bewirtschafteten Anlagen keines Fischereischeins, wenn der Anlagenbetreiber Personen ohne Fischereischein
1. über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt oder
2. einen Inhaber eines Fischereischeins gemäß § 20 mit diesen Aufgaben beauftragt.
Quelle: SächsFischG
Wo bekomme ich weitere Informationen zum Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Sachsen?
Zuständig ist das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, die Behörde hat auch eine Webseite zum Thema Angeln ohne Angelschein in Sachsen eingerichtet.
Kommentare
Mit freundlichen Grüße,
Stojadinov von Leipzig