Im Bundesland Brandenburg hat man im Jahr 2006 eine früher bereits bestehende Regelung wieder eingeführt bzw. ausgebaut.

friedfischangeln ohne schein brandenburgAlle Personen ab Vollendung des 8. Lebensjahres können in Brandenburg mittlerweile, ohne Angelschein und ohne eine Prüfung zu absolvieren, auf Friedfische angeln.

Es steht auch eine recht gut gemachte Broschüre zur Verfügung, die über die rechtlichen Hintergründe, vorkommende Fischarten und Schonzeiten informiert.

Broschüre
Grundkenntnisse im Friedfischangeln
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Zum Friedfischangeln ohne Fischereischein in Brandenburg müssen folgende Dokumente mitgeführt werden:

  1. Fischereiabgabemarke (eingeklebt in Nachweiskarte)
    Diese sind in Angelgeschäften, bei Fischern oder Vertriebsstellen des Landesanglerverband Brandenburg erhältlich
  2. Erlaubnisschein
  3. Ausweis (Personaldokument)

In einigen fischereilich bewirtschafteten Anlagen (z.B. Forellenteichen) braucht man die Fischereiabgabemarke nicht. Der jeweilige Betreiber der Anlage kann genaue Auskunft dazu erteilen.


Touristen aus dem Ausland können ohne Angelschein auch auf Raubfische angeln

Für ausländische Touristen geht die Regelung sogar noch weiter:, diese können in Brandenburg ohne Angelschein auf Fried- und Raubfische angeln. 


Gesetzliche Grundlage für das Angeln ohne Angelschein auf Friedfische in Brandenburg

Wer es ganz genau wissen möchte kann die Regelungen zum Friedfischangeln ohne Angelschein auch direkt im Gesetz nachlesen. Im §17 des Brandenburgischen Fischereigesetz steht:

(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die

  1. einen Fischereiausübungsberechtigten oder
  2. einen von diesem beauftragten Inhaber eines Fischereischeins im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen. Dies gilt nicht für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen,
  3. im Berufsbild des Fischwirtes ausgebildet werden, über einen im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsvertrag verfügen, die Zwischenprüfung bestanden haben und im Rahmen ihrer Ausbildung fischen,
  4. den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben,
  5. den Fischfang mit Angelgeräten ausüben und keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten,
  6. den Fischfang mit Angelgeräten ausüben und Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen sind und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes oder Staats- oder Senatskanzlei eines Bundeslandes ausgewiesen sind.

Wo bekomme ich weitere Informationen zum Friedfischangeln ohne Angelschein in Brandenburg?

Zuständig ist das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in Brandenburg.

Man hort dort auch eine Webseite eingerichtet, die Fragen zum Thema Angeln aufnimmt.

Viel Spaß beim Friedfischangeln in Brandenburg!


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