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Berlin, 05.06.2019. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der Fraktionssitzung am 04.06.2019 den Antrag "Freie Fahrt für Angler" beschlossen, der in den Deutschen Bundestag eingebracht wird. Anglern soll Durchfahrt auf Wegen und Straßen gewährt werden, die durchfahrtsbeschränkt, aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei sind.

„Eine solche Regelung gilt neben der eigentlichen Land- und Forstwirtschaft schon jetzt zu Recht für Jäger, Imker und berufsmäßige Fischer, nicht aber für Hobbyangler. Bei diesen Tätigkeiten stehen die Gewinnung von Lebensmitteln und die besondere ökologische Ausgleichsfunktion für den ländlichen Raum im Mittelpunkt.

Beide Eigenschaften erfüllen auch die Angler. Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Der Antrag fordert die Gleichstellung des Angelns im Vergleich zu Jagd und zu Imkerei, um die wichtige Arbeit der Angler an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen. Ich fordere alle Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, unserem Antrag zuzustimmen, um die Angler endlich mit den Rechten auszustatten, die ihrer Bedeutung gerecht werden.", so Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP und Vorsitzender des Deutschen Fischereiverbands.

Der DAFV begrüßt den Vorstoß der FDP in dieser Frage eine längst überfällige Lösung herbeizuführen.
„Allein die ehrenamtlichen Hege- und Pflegemaßnahmen der organisierten Angler für den Erhalt unserer Gewässer bedingen die Möglichkeit auch land- und forstwirtschaftliche Wege als Zufahrt zu den Gewässern schonend zu nutzen. Angler erbringen jedes Jahr Millionen von ehrenamtlichen Arbeitsstunden zum Wohle unsere Kulturlandschaft, diese sollten nicht durch unnötige Verbote behindert werden. Angler erfüllen dazu am Gewässer eine positive Aufsichtsfunktion und haben eine staatliche Ausbildung in Form der amtlichen Fischerprüfung.“, so Dr. Christel Happach-Kasan Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes.

Text: DAFV


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Kommentare  

Endlich einmal ein Vorstoß in die richtige Richtung!
Ich als Karpfenangler kenne dieses Proplem nur zu gut, sechshundert Meter bis zum Wasser das gesamte Tackle tragen weil man den Feldweg nicht befahren darf ist meines Erachtens nicht hinnehmbar. Und jeder Karpfenangler weis was das gesamte Zeug inklusive Zelt &Co wiegt, und wenn man dann doch mal den Weg entlang fährt weil das gesamte Tackle zu schwer ist und drausen über dreisig Grad sind wird man noch schräg angemacht von irgendwelchen Anwohnern oder selbsternannten Sheriffs die keinerlei Ahnung von der Materie haben.
Deshalb fordere auch ich das Angler solche Wege befahren dürfen.