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Auch im hohen Norden, genauer gesagt in Schleswig-Holstein, gibt es Möglichkeiten ohne Prüfung und sogar ohne Angelschein zu Angeln.

Neben einem Urlauberfischereischein kann zum Beispiel auf Angelkuttern oder an manchen Forellenseen unter Aufsicht ohne Fischereischein geangelt werden. 

Befristeter Fischereischein (Urlauberangelschein oder Touristenfischereischein) in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen zeitlich befristeten Fischereischein erwerben ohne vorher eine Prüfung abzulegen. Der sogenannte Urlauberfischereischein ist für 28 Tage gültig und kann bis zu 2x im Jahr gelöst werden. angeln ohne angelschein schleswig holstein merkblatt

Ausgestellt wird dieser Touristenangelschein von den Ordnungsbehörden (Stadt- und Gemeindeverwaltungen). Der Angelschein kostet 10€, hinzu kommen noch 10€ Fischereiabgabe die zu entrichten sind.

Zusammen mit dem befristeten Fischereischein wird auch ein Merkblatt ausgegeben welches über Fischarten und rechtliche Rahmenbedingungen informiert.

Merkblatt zum befristeten Fischereischein herunterladen.

 

Aktuell kann es in Schleswig-Holstein vorkommen, dass man mit einem Urlauberangelschein keinen Erlaubnisschein erwerben kann - man sollte daher vorher bei der Ausgabestelle der Erlaubnisscheine für das gewünschte Gewässer nachfragen ob Erlaubnisscheine an Angler mit Urlauberangelschein verkauft werden. 

 

Gesetzliche Grundlagen zum befristeten Fischereischein in Schleswig-Holstein

§ 5 Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein

(1) Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden. § 28 LFischG gilt entsprechend. Diese Ausnahmegenehmigung („Urlauberfischereischein“) kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden. Sie wird von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Muster der Anlage 2 erteilt. Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine nach Satz 1 sowie deren einmalige Verlängerung nach Satz 3 auch in einem elektronischen Verfahren erteilen. Das vom elektronischen Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt beim Fischfang mitzuführen. Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von der Inhaberin oder dem Inhaber des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.
Quelle: LFischG -DVO § 5 Abs. 1


Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht neben dem befristeten Fischereischein auch die Möglichkeit ohne Angelschein zu angeln. Dies ist auf Angelkuttern sowie an Angelteichen (Forellenteiche) möglich.

Der Kutterkapitän oder Forellenseebetreiber muss in diesem Fall für eine Aufsichtsführung sorgen. Das Angeln ohne Angelschein findet also "unter Aufsicht" statt. Die Fischereiabgabe muss auch beim Angeln ohne Angelschein entrichtet werden. Auskünfte ob ein Angeln ohne Angelschein angeboten wird, erteilen die jeweiligen gewerblichen Anbieter (Kutterkapitäne, Forellenseebetreiber etc.).

 

Gesetzliche Grundlage zum Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein.

§ 5 Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein

(5) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die den Fischfang mit der Handangel

1.

in den Küstengewässern des Landes von einem zum Zwecke der Freizeitfischerei gewerblich unterhaltenen Wasserfahrzeug (Angelkutter) oder

2.

an einem zum Zwecke der Freizeitfischerei gewerblich unterhaltenen geschlossenen Gewässer im Sinne des § 2 Abs. 4 LFischG (Angelteich)

ausüben. Die gewerbliche Anbieterin oder der gewerbliche Anbieter muss über eine Aufsichtsführung durch eine Fischereischeininhaberin oder einen Fischereischeininhaber oder durch eine Fischwirtin oder einen Fischwirt die Einhaltung der tierschutzgerechten Fischerei sowie der Regelungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen gewährleisten. Die Aufsicht führende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sein, den in Satz 1 genannten Personen die tierschutzrechtlichen Belange zu vermitteln.
Quelle: LFischG -DVO § 5 Abs. 5



Wo bekomme ich weitere Informationen zum Urlauberangelschein und zum Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein?

Zuständig ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUR).

Zur Webseite des MELUR


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